Streit um 2,35 Millionen Euro : AfD verliert Verfahren um Millionenspende gegen Bundestag

Die AfD erleidet vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Niederlage: Die Bundestagsverwaltung muss der Partei eine einbehaltene Spende in Millionenhöhe nicht zurückzahlen. In einem Verfahren um die Rückforderung einer vom Bundestag eingezogenen Spende im Wert von rund 2,3 Millionen Euro ist die AfD vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert. Die zuständige Kammer wies den von der Partei eingebrachten Antrag auf Rückzahlung ab. Die Partei hätte die Spende nicht annehmen dürfen, weil der tatsächliche Spender nicht bekannt gewesen sei, hieß es zur Begründung. Gegenstand des Streits waren Plakate, mit denen die AfD im Bundestagswahlkampf 2025 als “bürgerliche Alternative” zu anderen Parteien empfohlen wurde. Finanziert worden sein soll die Kampagne vom Österreicher Gerhard Dingler, ein früherer Regionalpolitiker der Rechtsaußenpartei FPÖ

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siehe auch: Dubiose Spende aus Österreich: AfD streitet vor Gericht um 2,3 Millionen Euro. Im Wahlkampf 2025 hat die AfD eine 2,3‑Millionen-Spende erhalten. Der Bundestag forderte das Geld wegen einer „Strohmann“-Konstellation zurück. Nun wird verhandelt. Die AfD steht am Donnerstag (7. Mai) in Berlin vor Gericht – die Partei fordert 2,3 Millionen Euro Spendengeld vom Bundestag zurück. Das Geld hatte die AfD unter Vorbehalt an den Bundestag überwiesen, weil dieser von einer nicht zulässigen Spende durch einen „Strohmann“ ausging. Nun fordert die Partei das Geld zurück. Die AfD geht von einer zulässigen Spende durch den ehemaligen österreichischen Politiker Gerhard Dingler aus. Im Bundestagswahlkampf 2025 hatte die AfD eine Spende von 2.349.906,62 Euro vom ehemaligen FPÖ-Landesgeschäftsführer Dingler angenommen. Über die viel beachtete Spende berichteten damals mehrere deutsche Medien, unter anderem die Tagesschau. Das Geld sollte 6395 Plakate der AfD finanzieren, die die Partei als „bürgerliche Alternative“ zu anderen Parteien empfahl. Schon damals gab es Fragen über die wahre Identität des Spenders und die Herkunft des Geldes. Der Österreicher hat laut den Berichten keine ersichtlichen Beziehungen zur deutschen Bundespolitik oder der AfD. Dingler gab damals gegenüber der Tagesschau an, das Geld stamme aus seinem Privatvermögen. Er sorge sich um eine Eskalation des Ukraine-Kriegs, fehlende Sicherheit in Deutschland und falsche Energiepolitik. Daher habe er sich entschlossen, die AfD „trotz einiger Aussagen, mit denen ich nicht übereinstimme, mit einer Plakataktion zu unterstützen.“ Nach Angaben der Bundestagsverwaltung gibt es jedoch Hinweise, dass das Geld eigentlich vom deutschen Milliardär Henning Conle stammt. Sie habe den Hinweis bekommen, dass Dingler zuvor „eine Überweisung eines noch höheren Betrages von Henning Conle erhalten habe, der als Unterstützer der AfD hier aktenkundig ist“.

85-Jährige scheinbeschäftigt?: AfD-Politiker löst Vertrag mit Mitarbeiterin auf – #vetternwirtschaft

Der AfD-Abgeordnete Klaus Esser beendet das Arbeitsverhältnis mit der betagten Ehefrau eines Parteikollegen. Den Vorwurf der Vetternwirtschaft weist der Politiker jedoch weiter zurück. Nach Vetternwirtschaftsvorwürfen gegen die AfD in mehreren Bundesländern endet ein besonderer Fall in NRW: Der Landtagsabgeordnete Klaus Esser löst nach eigenen Angaben das Beschäftigungsverhältnis mit einer 85-Jährigen in beiderseitigem Einvernehmen auf. AfD-Politiker Esser betont, dass es sich um keine Vetternwirtschaft gehandelt habe. Der Landtag konnte die ältere Dame allerdings nicht wie geplant selbst befragen. Esser sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, seine Mitarbeiterin habe sich auf seine „Rückfrage hin dazu entschieden, dass wir das Anstellungsverhältnis auflösen – was in Kürze geschehen wird.“ (…) Tatsächlich hatte der Landtag nach einem „Spiegel“-Bericht, in dem auch die 85-jährige Ehefrau eines AfD-Politikers aus dem Sauerland aufgetaucht war, Ende Januar die Zahlungen für die Frau zunächst gestoppt. Die Parlamentsverwaltung wollte die Seniorin dann selbst treffen. Anlass sei die Berichterstattung gewesen, „nach der der Abgeordnete eine Mitarbeiterin beschäftigt, bei der fraglich sei, ob sie überhaupt Arbeitsleistungen für das Abgeordnetenbüro erbringt“, so ein Landtagssprecher.

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Rechtsextremer Burschenschafter sticht auf AStA-Mitglied ein: Gericht sieht aber kein politisches Motiv

Erst „deutsch-national saufen“, dann zugestochen. Ein rechtsextremer Burschenschafter muss nach einem Messerangriff auf einen liberaleren Studenten mehrere Jahre in Haft. Matthias Weidemann machte nicht viele Worte. Gerade einmal 15 Minuten nahm sich der Vorsitzende Richter am Mainzer Landgericht Zeit, um das Urteil seiner Schwurgerichtskammer zu begründen: Für viereinhalb Jahre soll Florian K., ein extrem rechter Ex-Burschenschafter und Ex-Soldat aus dem hessischen Langen, ins Gefängnis, wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Der 26-Jährige hatte das Mitglied einer liberaleren Studentenverbindung in Bingen am Rhein mit seinem Klappmesser angegriffen und verletzt. „Mehr gibt es dazu nicht zu sagen“, beendete Weidemann seine knappen Ausführungen. Doch das konnte man auch anders sehen. Zahlreiche Belege für die neonazistische und menschenverachtende Haltung des Angeklagten waren an den vier Verhandlungstagen zur Sprache gekommen. Der Richter verlor darüber kein Wort. Und er wollte auch bei der blutigen Tat vom Februar 2023, die damals nur durch Recherchen der Frankfurter Rundschau öffentlich bekannt geworden war, keinen politischen Hintergrund erkennen. Staatsanwalt: Täter war „angetrieben von seiner rechtsextremen Gesinnung“ Das hatte Staatsanwalt Thomas Kröger, der sechs Jahre Haft forderte, in seinem Plädoyer ganz anders bewertet: Florian K, sagte er, habe „enthemmt durch Alkohol und angetrieben von seiner rechtsextremen Gesinnung“ zugestochen. Zusammen mit einem anderen Korporierten war der Angeklagte in jener Nacht durch Bingen gezogen, um „deutsch-national zu saufen“, wie er erklärt haben soll. Am Ende landeten Florian K., der als freiwillig Wehrdienstleistender seine Bundeswehr-Uniform trug, und sein Begleiter beim „Technischen Ruderverein Rhenania“ – einer Farben tragenden, aber gemischtgeschlechtlichen Verbindung. Der Angeklagte dagegen war damals noch Mitglied der Marburger „Burschenschaft Rheinfranken“, einem extrem rechten Männerbund, der dem offen völkischen Dachverband „Deutsche Burschenschaft“ angehört und mittlerweile auch vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Erst ein paar Monate nach der Tat trat er aus, um seinem Ausschluss zuvorzukommen. Beim Saufen erfuhr Florian K. dann, dass sich sein Gastgeber von der „Rhenania“ im AStA der TH Bingen engagiert. Er ging aufs Klo, kam zurück und stach dem 23-Jährigen unvermittelt in die Brust – mit den Worten: „Der hat uns verraten.“ Die zumeist eher linken Studierendenvertretungen sind rechten Burschenschaftern verhasst. Richter Weidemann befand indes: „Aus konservativer Sicht mag ein AStA mit politisch anders orientierten Leuten besetzt sein.“ Das habe aber für die Tat keine Rolle gespielt. Was Florian K. stattdessen derart in Rage versetzt hat, dass er töten wollte, erklärte der Strafkammervorsitzende nicht. Im Prozess waren politische Meinungsverschiedenheiten über Homosexualität, Gendersprache oder Transpersonen erwähnt worden. Außerdem hatte der Angeklagte Unmut bei seinem späteren Opfer ausgelöst, weil er das NS-Propagandalied „Bomben auf Engelland“ abspielte. Auch darüber sagte Weidemann in der Urteilsbegründung nichts.

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Bundesweite Razzia gegen rechtsextreme Organisationen

Seit dem Morgen laufen Durchsuchungen der Polizei bei mutmaßlichen Mitgliedern der Gruppen “Deutsche Jugend Voran” und “Jung und Stark”. Es geht um den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Seit dem Morgen durchsucht die Polizei Wohnungen von mehr als 36 mutmaßlichen Mitgliedern der Gruppen “Deutsche Jugend Voran” (DJV) und “Jung und Stark” (JS). Der Generalbundesanwalt wirft beiden Gruppen vor, kriminelle Vereinigungen gebildet zu haben. Festnahmen sind nach Informationen von ARD-Hauptstadtstudios und SWR nicht geplant.Die Durchsuchung findet in zwölf Bundesländern statt: Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.Es geht um Beschuldigte, die überwiegend Jugendliche oder junge Erwachsene sind. Einige von ihnen sind nach Informationen aus Ermittlungskreisen bereits in der Vergangenheit als gewalttätig aufgefallen. Viele der 36 Beschuldigten gelten als Rädelsführer der beiden Organisationen. Insgesamt schätzen die Sicherheitsbehörden das Personenpotenzial der beiden Gruppen auf jeweils mehrere Hundert. Der Generalbundesanwalt sieht in den Gruppen jeweils eine kriminelle Vereinigung und hat das Verfahren wegen der möglichen besonderen Bedeutung an sich gezogen.DJV und JS gelten dabei als besonders gewaltbereit

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siehe auch: In mehreren Bundesländern Polizei durchsucht Wohnungen von mutmaßlichen Neonazis Junge Neonazis im Fokus: Die Polizei durchsucht Objekte mutmaßlicher Neonazis. Wie die neuen rechten Jugendgruppen ihre Aktionen planen und warum sie jetzt ins Visier geraten. In mehreren Bundesländern laufen seit dem frühen Morgen in mehreren Städten Durchsuchungen bei mutmaßlichen Rechtsextremisten. Ausgenommen sind nur Baden-Württemberg, Thüringen, Hamburg und Bremen. 36 Personen werde die Bildung oder Mitgliedschaft in den kriminellen Vereinigungen “Jung und Stark” sowie “Deutsche Jugend voran” vorgeworfen, sagte eine Sprecherin der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe. Insgesamt durchsuchten rund 600 Beamte 50 Wohnungen oder andere Gebäude. (…) Seit 2024 häufen sich die Gewalttaten von teils sehr jungen Neonazis, etwa bei Angriffen auf Paraden zum Christopher Street Day, der den Rechten von lesbischen, schwulen und anderen queeren Menschen gewidmet ist. Das Bundeskriminalamt (BKA) erklärte Mitte 2025: “Die Polizeibehörden aus Bund und Ländern beobachten seit etwa Mitte vergangenen Jahres, dass in der rechten Szene neue Jugendgruppen in Erscheinung getreten sind, die sich zunächst im virtuellen Raum gegründet haben.” Diese träten inzwischen vermehrt durch Veranstaltungen, Störaktionen und Straftaten in Erscheinung. Die größte dieser Gruppe war damals nach Angaben aus Sicherheitskreisen “Jung und Stark” mit einer Anhängerzahl im mittleren dreistelligen Bereich. Auch die Gruppe “Deutsche Jugend Voran” ist im Visier der Ermittler. Schätzungsweise mehr als hundert Menschen fühlen sich demnach dieser Gruppe zugehörig. Weitere relevante Vereinigungen seien “Der Störtrupp” sowie die Gruppe “Letzte Verteidigungswelle”. Mutmaßliche Angehörige der “Letzten Verteidigungswelle” stehen aktuell in Hamburg wegen mehrerer Gewalttaten vor Gericht; Junge Neonazis im Visier – Razzien in zwölf Bundesländern Schlag gegen rechtsextreme Jugendgruppen: Die Bundesanwaltschaft hat Räume von 36 mutmaßlichen Mitgliedern der Gruppen «Jung und Stark» und «Deutsche Jugend Voran» in zwölf Bundesländern durchsuchen lassen. Ihnen wird Bildung oder Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen, wie die Ermittlungsbehörde in Karlsruhe mitteilte. Den meisten Beschuldigten werde Rädelsführerschaft zur Last gelegt. Gegen acht Beschuldigte werde auch wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Der jüngste Beschuldigte soll 16 Jahre alt sein. Die meisten Beschuldigten gibt es in Nordrhein-Westfalen (9) sowie in Brandenburg und Sachsen (je 5). «Entschieden gegen Gewalt» Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte, bundesweit seien fast 50 Objekte durchsucht worden. «Diese rechtsextremen Jugendgruppen rufen zu Gewalt auf und beteiligen sich an Gewaltaktionen gegenüber politischen Gegnern», erklärte Dobrindt. «Wir akzeptieren keine Gewaltaufrufe und gewalttätige Angriffe, sondern gehen entschieden dagegen vor.» Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich besorgt, weil die rechtsextremen Gruppen sehr junge Menschen anziehen. Auch Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte: «Diese Gruppen haben gezielt Jugendliche ins Visier genommen – über soziale Medien, mit einfachen Feindbildern und radikaler Propaganda.» Gewalttaten gegen politische Gegner Die beiden Gruppen gibt es nach Angaben der Bundesanwaltschaft seit Mitte 2024. Demnach sind sie bundesweit organisiert und haben in den Ländern Regionalgruppen. «Deutsche Jugend Voran» trete bisweilen unter dem Namen «Neue Deutsche Welle» auf. Die Mitglieder vernetzten sich sowohl über soziale Medien als auch bei regelmäßigen Treffen. Dabei werde zu Gewalttaten gegen politische Gegner sowie gegen vermeintlich Pädophile aufgerufen. «Einige Beschuldigte sollen dementsprechend Angehörige der linken Szene oder Personen angegriffen haben, die sie für pädophil hielten. Die Opfer wurden jeweils von mehreren Angreifern geschlagen und trugen nicht unerhebliche Verletzungen davon», hieß es in der Mitteilung der Ermittler. Der Potsdamer Politologe Christoph Schulze sagte der Deutschen Presse-Agentur, «Deutsche Jugend Voran» und «Jung und Stark» wendeten sich gegen «alles, was als links und Antifa» wahrgenommen werde und gegen die LGBTIQ-Community, zu der Schwule und Lesben gehören.

RECHTSEXTREMISMUS IN SACHSEN Wie die “Hochlandjugend” Angst verbreitet, aber eine Ortsvorsteherin keinen Handlungsbedarf sieht

Rechtsextremismus im Dresdner Hochland: Die Neonazi‑Gruppe “Hochlandjugend” taucht bei Demos auf, verbreitet Drohungen und rechte Progaganda. Der Ortschaftsrat von Schönfeld-Weißig ringt um den Umgang mit den Extremisten – doch über konkrete Gegenmaßnahmen ist er tief gespalten. Die “Hochlandjugend” ist im April 2026 wegen mehrerer Vorfälle Thema im Ortschaftsrat – und sorgt für Streit unter den Lokalpolitikern. Der Chef eines interkulturellen Vereins hat bereits Drohzettel erhalten. Für ihn ist die “Hochlandgruppe” nicht harmlos. Sicherheitsbehörden haben bisher wenig Erkenntnisse über die Gruppe; gesicherte Informationen gibt es zu einem als private Feier getarntem Rechtsrockkonzert. An einem Sommerabend im August 2025 ziehen Neonazis durch Bautzen, protestieren gegen den dortigen Christopher Street Day. Mittendrin eine Gruppe junger Männer mit einheitlichen T-Shirts und der Aufschrift “Hochlandjugend”. Bei Demonstrationen in Dresden tritt die Gruppe vermummt auf, zuletzt beim rechtsextremen “Gedenkmarsch” im Februar 2026. Für den hat die “Hochlandjugend” in ihrer Heimatregion großflächig Werbung gemacht – einen Supermarkt, die Oberschule und Haltestellen beklebt. Dort, wo die Gruppe seit Jahren mit Propaganda präsent sind. (…) Im April 2026 landet das Thema im Ortschaftsrat von Schönfeld‑Weißig. Grüne, Linke und SPD bringen einen Antrag ein: Die Aktivitäten der “Hochlandjugend” sollen als extremistisch verurteilt, ein Präventionsplan für das Hochland erarbeitet werden. Es geht um politische Haltung und um konkrete Maßnahmen. Doch der Rat ist tief gespalten. Ortsvorsteherin Manuela Schreiter, die auch Mitglied der Wählervereinigung “Wir für’s Hochland” ist, hält die Gefahr für überschaubar. Der Begriff “Hochlandjugend” sei eine Selbstbezeichnung Unbekannter, offizielle Stellen wüssten wenig, eine Internetpräsenz gebe es nicht. “Es handelt sich aktuell lediglich um wiederholte Graffitis und Schmierereien, die einer konkreten Personengruppe zuzuordnen sind.” Diese Einschätzung stößt auf scharfen Widerspruch im Rat und auch bei den Bürgern.

via mdr: RECHTSEXTREMISMUS IN SACHSEN Wie die “Hochlandjugend” Angst verbreitet, aber eine Ortsvorsteherin keinen Handlungsbedarf sieht

AfD-Stadtrat in Wernigerode verlässt Fraktion – Rechtsextremismus-Vorwürfe gegen Mitglieder

In Wernigerode hat AfD-Stadtrat Kai-Uwe Uebner seinen sofortigen Austritt aus der Fraktion erklärt. Er begründet das mit dem Verhalten zweier Fraktionsmitglieder. Ihnen wirft er vor, “mit nationalsozialistischem Gedankengut” zu kokettieren. Der Wernigeröder AfD-Stadtrat Kai-Uwe Uebner hat am 1. Mai seinen sofortigen Austritt aus der Fraktion erklärt. In einem Schreiben, das MDR SACHSEN-ANHALT vorliegt, begründet er das gegenüber dem Stadtratspräsidenten mit dem Verhalten zweier Fraktionsmitglieder. Vorwurf: Kokettieren mit nationalsozialistischem Gedankengut Uebner wirft den beiden Stadträten vor, “mit nationalsozialistischem Gedankengut” zu kokettieren. Einer soll eine Veranstaltung in Ungarn besucht haben, die Uebner als “nationalsozialistisch” bezeichnet. Einem weiteren AfD-Stadtrat wirft Uebner vor, sich öffentlich mit einem als “Schwarze Sonne” bekannten Symbol gezeigt zu haben. Dieses ist in rechtsextremen Kreisen verbreitet. Matthias Bein Uebner will als parteiloser Stadtrat weitermachen Zudem soll dieser ein Konzert des Ex-Sängers der verbotenen Neonazi-Band “Landser”, in Reddeber besucht und Fotos davon auf Facebook veröffentlicht haben. Auch diese Bilder liegen dem MDR vor. Die Namen der beschuldigten Stadträte nennt Uebner nicht. Seine Vorwürfe ließen sich bislang nicht unabhängig überprüfen. Uebner kündigte an, sein Mandat als parteiloser Stadtrat fortzuführen. AfD-Kreischef: “Konsequenzen sind naheliegend” Der AfD-Kreisvorsitzende Dennis Möhring teilte auf MDR-Anfrage mit, man nehme den Sachverhalt “sehr ernst” und werde diesen prüfen.

via mdr: AfD-Stadtrat in Wernigerode verlässt Fraktion – Rechtsextremismus-Vorwürfe gegen Mitglieder

»Nius« und AfD trieben Weimer zu Geheimdienst-Abfrage von Buchläden – #hetzer

Offenbar waren es ein rechtes Krawallvideo, AfD-Bundestagsanfragen und der Geheimdienst, die Geld und Preise für vier linke Buchläden gestoppt haben. Der parteilose Kulturstaatsminister Wolfram Weimer wurde bei der umstrittenen Anwendung des sogenannten Haber-Verfahrens zur Überprüfung von Buchhandlungen durch den Verfassungsschutz offenbar von der AfD angetrieben. Ein Bericht der »Süddeutschen Zeitung« arbeitet heraus, dass die AfD bereits im November 2025 einen Antrag im Bundestag gestellt hatte, Verlage und Buchhandlungen mit angeblichen »linksextremen« Inhalten von Förderungen auszuschließen. Anlass sei ein eher unbeachtetes, elfminütiges Youtube-Video des rechten Portals »Nius« gewesen. Darin werfen die Macher Weimer vor, mit Steuergeldern »linksradikale« Verlage zu unterstützen. Als Beleg diente unter anderem der bald 20 Jahre alte Essay »Der kommende Aufstand« des anonymen französischen »Unsichtbaren Komitees«, das unter anderem der deutsche Verlag Edition Nautilus auf deutsch herausgab. Kurz darauf folgte eine parlamentarische Anfrage des AfD-Abgeordneten Martin Hess, die gezielt auf die »Buchhandlung im Schanzenviertel« abzielte. Diese wurde nicht vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien – die offizielle Beschreibung für den Kulturstaatsminister – beantwortet, sondern von Christoph de Vries, einem der Parlamentarischen Staatssekretäre im Innenministerium. Der CDU-Politiker erklärte, dass die Buchhandlung 2016, 2017 und 2021 mit dem Buchhandlungspreis ausgezeichnet wurde. Damit sei es nun aber vorbei, so de Vries: »Wegen der dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorliegenden Erkenntnisse wird die ›Buchhandlung im Schanzenviertel‹ keine weiteren Bundesmittel erhalten.« Noch bevor Weimer also offiziell eingriff, hatte ein Unionsmitglied im CSU-geführten Bundesinnenministerium ohne kulturpolitische Zuständigkeit die erste Buchhandlung von der Förderung ausgeschlossen. Weimer hatte drei weitere Läden in Berlin, Bremen und Göttingen von der Liste der Preisträger für den diesjährigen Buchhandlungspreis gestrichen, die eine Jury für die Auszeichnung ausgewählt hatte. Als Grund nannte er »verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse«. Dabei blieb unklar, was gegen die drei Geschäfte vorliegt. Bei der Vergabe auf der Leipziger Buchmesse gingen sie trotzdem leer aus. Eine Anfrage der Grünen im Bundestag fördert im Falle der ausgeschlossenen Buchhandlungen weitere Unstimmigkeiten zur Anwendung des Haber-Verfahrens zutage. Das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien hatte in der Antwort an die Grünen erklärt, man habe beim Bundesamt für Verfassungsschutz nachgefragt, um die nach einer ersten Abfrage mitgeteilten Erkenntnisse zu präzisieren. Die Anwälte der betroffenen Buchhandlung teilen der »Süddeutschen Zeitung« jedoch mit: In der Gerichtsakte findet sich kein Dokument, das solche weiteren Nachfragen belegt. Einziger Inhalt der Akte ist die erste Auskunft des Inlandsgeheimdienstes vom 28. Januar 2026, wonach »verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse« vorlägen. Damit steht infrage, ob Weimers Amt, das im CDU-geführten Bundeskanzleramt angesiedelt ist, tatsächlich weiter beim Verfassungsschutz nachgefragt hat. Falls nicht, hätte dieser massiv Einfluss auf die Kulturpolitik genommen – mit der AfD als Treiber im Hintergrund. Auf Nachfrage der »Süddeutschen Zeitung« wollte sich der Kulturstaatsminister mit Hinweis auf das laufende Gerichtsverfahren nicht äußern.

via nd: »Nius« und AfD trieben Weimer zu Geheimdienst-Abfrage von Buchläden