Python lehnt Millionenförderung durch Trump-Regierung wegen Anti-Diversitäts-Auflagen ab

Die Python Software Foundation hätte mit 1,5 Millionen US-Dollar die größte Förderung in der eigenen Geschichte erhalten sollen. Jahrelang haben große Unternehmen öffentlichkeitswirksam betont, wie wichtig ihnen die Themen Diversität und Inklusion sind. Seit dem Start der zweiten Amtszeit von Donald Trump hat sich gezeigt, was all das wert ist: nichts. Brav haben sich Apple, Google, Microsoft und Co. dem Diktum des US-Präsidenten unterworfen. All die angeblich so wichtigen Prinzipien wurden untertänigst über Bord geworfen, um den aktuellen Machthabern in den USA zu gefallen. Wer Projekte mit dem Rest von etwas, das sich als Rückgrat bezeichnen lässt, finden will, muss schon woanders suchen: in der Welt der freien Software. Die Python Software Foundation (PSF) hat eine Förderung in Höhe von 1,5 Millionen US-Dollar durch die US-Regierung abgelehnt. Der Grund: Diese wäre mit Anti-Diversitäts-Vorschriften einhergegangen. In einem Blogeintrag nennt die PSF weitere Details. Man habe bereits vor längerer Zeit eine Förderung bei der National Science Foundation (NSF) eingereicht, um mithilfe dieser Finanzierung strukturelle Probleme in Python und im Python Package Index (PyPI) auszuräumen. Umso erfreuter sei das Projekt gewesen, als man vor Kurzem – und nach Monaten an Arbeit – die Zusage erhielt, immerhin würden nur wenige Anträge gleich beim ersten Versuch angenommen. Weniger erfreut war man hingegen, als man die mitgeschickten Vorschriften las. Wurde dort doch klargestellt, dass sich die Antragsteller verpflichten müssen, während der Zeit der Förderung keinerlei DEI-Projekte – also Unterfangen zur Steigerung der Diversität und Inklusion – zu betreiben. Eine Vorschrift, die für die gesamte PSF gegolten hätte, nicht nur für das konkrete Projekt. Bei einem Verstoß hätte man die Förderung zurückzahlen müssen. Grundsätze Rahmenbedingungen, die für die PSF gleich aus mehreren Gründen untragbar gewesen wären. Hätte dies doch ein massives Risiko für die eigenen Finanzen bedeutet. Zumal die PSF sich in ihrem Mission Statement explizit der Förderung einer “diversen und internationalen Community an Python-Entwicklern” verschrieben hat – und auch nicht vorhat, das zu ändern. Alleine dies hätte schon als Begründung für einen Entzug herangezogen werden können. Für die PSF ist das finanziell ein schwerer Schlag, es wäre die größte Förderung in der Geschichte des Projekts gewesen. Die Organisation operiert derzeit mit einem Budget von 5 Millionen US-Dollar jährlich und 14 Angestellten. Die 1,5 Millionen US-Dollar waren auf einen Zeitraum von zwei Jahren angelegt, hätten also stark zum Budget beigetragen. Trotzdem hat der Vorstand der PSF einstimmig für eine Ablehnung der Förderung gestimmt.

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Kreisverwaltung prüft AfD-nahen „Treffpunkt Nordpfalz“

Die Kreisverwaltung Donnersberg prüft, ob die Vereinsräume in Gauersheim baurechtlich korrekt genutzt werden. Der Vorgang erinnert an das „Zentrum Rheinhessen“ in Mainz. Ende Juli tummelten sich zahlreiche rheinland-pfälzische AfD-Politiker und Parteifreunde im ehemaligen Restaurant Bicking. Abgeordnete hielten Vorträge, Gäste schossen Gruppen-Selfies für das Internet. An diesem lauen Sommerabend eröffnete der AfD-nahe „Treffpunkt Nordpfalz“ im 650-Einwohner-Dorf Gauersheim. Mitgründer Sebastian Münzenmaier, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion, schrieb anschließend, dass er hier gemeinsam mit anderen AfD-Politikern eine „Anlaufstelle für Patrioten“ geschaffen habe. Im neuen politischen Treffpunkt sollen laut des AfD-Politikers etwa Vorträge oder kulturelle Veranstaltungen stattfinden – und kommunale Verbände ihre Sitzungen abhalten. Doch sind die Räume dafür überhaupt zugelassen? Räume sind baurechtlich als Gaststätte genehmigt Die Kreisverwaltung Donnersberg bestätigt auf Anfrage dieser Redaktion, dass die Räume im ehemaligen Restaurant Bicking baurechtlich als Gaststätte genehmigt sind. Ein Blick in das Gaststättengesetz verdeutlicht, was das heißt. Es bedeutet, dass die Räume hauptsächlich für den gewerblichen Ausschank von Getränken genutzt werden dürfen sowie für das Servieren von zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle – und zwar grundsätzlich für jedermann zugänglich. Feiern oder Vereinsversammlungen können zwar erlaubt sein, jedoch dürfen sie die genehmigte Hauptnutzung nicht dauerhaft überlagern oder verändern. Andernfalls müsste der Hauseigentümer bei der Kreisverwaltung eine Nutzungsänderung beantragen. Mieter des ehemaligen Restaurants Bicking ist ein Verein, der „Treffpunkt Nordpfalz e.V.“. Dessen Vorstand bilden ausnahmslos AfD-Politiker des lokalen Kreisverbandes Donnersberg. In den Räumen der früheren Gaststätte haben seit der Eröffnung des Treffpunktes bereits einige parteipolitische Veranstaltungen stattgefunden, unter anderem mehrere Vorträge der EU-Fraktion ESN – ein europapolitischer Zusammenschluss von rechtspopulistischen und rechtsextremen Parteien, zu dem auch die AfD gehört. Weitere Beispiele: Am Tag der Deutschen Einheit fand ein von der AfD initiierter Bürgerdialog im „Treffpunkt Nordpfalz“ statt, in dessen Vorfeld es zu einer Auseinandersetzung mit einem zivilgesellschaftlichen Bürgerdialog von Gauersheimer Bürgern gekommen war. Auf einem „Jugend-Aperol-Abend“ im September verkündeten zwei Mainzer AfD-Politiker ihre Kandidatur für den Landesvorstand der rheinland-pfälzischen Parteijugend. Zudem traf sich der AfD-Kreisverband Donnersberg zum Sommerfest in den Räumen und die Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland der AfD-Bundestagsfraktion zur Klausur. Wie die Kreisverwaltung Donnersberg mitteilt, wird daher zurzeit geprüft, ob die Räume entgegen ihrer baurechtlichen Genehmigung genutzt werden

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Neue CDU-Gruppe: Parteiinterner Widerstand gegen Merz formiert sich

Innerhalb der CDU regt sich der Widerstand gegen den Bundeskanzler. Eine neu formierte Gruppe fordert nun eine „Kurskorrektur“. Innerhalb der CDU ist eine neue Debatte über die Brandmauer zur AfD und zum Umgang mit der „Stadtbild“-Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz entflammt. Innerhalb der Partei hat sich nun eine neue Gruppe gegründet, die auf Distanz zum Parteivorsitzenden Merz geht. In der Gründungserklärung der Plattform „Compass Mitte“, aus der die Zeit am Mittwoch zitierte, treten die Unterzeichner für eine klarere Abgrenzung zur AfD und für die Einleitung eines Verbotsverfahrens ein. Sie bemängeln, dass sich unter Merz’ Vorsitz das Spektrum der Partei verengt habe und der soziale und liberale Flügel zu wenig zur Geltung komme. Zu den Unterzeichnern der Gründungserklärung zählt der frühere CDU-Generalsekretär Ruprecht Polenz. Polenz sagte der Zeit: „Es gibt in der Partei zunehmende Nervosität, weil es mit unseren Zustimmungswerten nicht aufwärts geht.“ Deswegen müsse stärker über den Kurs der Partei debattiert werden, und dazu wolle die Plattform einen Beitrag leisten. „Die CDU droht ihren Wertekompass zu verlieren, wenn sie sich nur noch als rein konservative Partei versteht“, sagte Polenz.

via berliner zeitung: Neue CDU-Gruppe: Parteiinterner Widerstand gegen Merz formiert sich

siehe auch: Neue CDU-Gruppe „Compass Mitte“ „Wir versuchen, eine Bewegung zu werden“ Die Gewerkschafterin Monica Wüllner (CDU) ist eine der Gründerinnen von „Compass Mitte“. Die Gruppe fürchtet eine Annäherung ihrer Partei an die AfD. „Compass Mitte“ ist eine Plattform von liberalen Christdemokraten, die am Dienstag gegründet wurde. „Wir behandeln die AfD mit zivilisierter Verachtung, bekämpfen sie politisch und stehen zum Beschluss des CDU-Bundesparteitags, der jegliche politische Zusammenarbeit mit der AfD ausschließt“, heißt es in dem Gründungsaufruf, der von 30 CDU-Mitgliedern unterschrieben wurde. Die Plattform fordert die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD und eine stärkere Betonung des Sozialen. Unterstützt wird die Initiative von Kommunalpolitikern und Vertretern der CDA, des Arbeitnehmerflügels der CDU, dem Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter und dem früheren CDU-Generalsekretär Ruprecht Polenz. Monica Wüllner (55) ist Mitglied im CDU-Bundesvorstand und stellvertretende CDA-Bundesvorsitzende. Sie arbeitet als Gewerkschaftssekretärin für die IG Metall in Stuttgart.

https://twitter.com/polenz_r/status/1983470178894762243

Verfahren gegen Abgeordneten – Von Thüringen in die Hauptstadt hochgepöbelt: AfD-Mann Brandner vor Gericht

Der Geraer Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner (AfD) im Plenum: Ein Rekord an Ordnungsrufen, ein verlorener Vorsitz und ein drohender Gerichtsprozess. Von Gera über Erfurt hinaus nach Berlin. Und stets eine Beleidigung auf den Lippen. Stephan Brandner (AfD) hat sich hochgepöbelt bis in den Bundestag. Mittlerweile sogar bis vor die Richter. Der 59-Jährige soll sich bald vor Gericht für seine wiederholten Provokationen verantworten. Während seiner Zeit als Abgeordneter der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag war Brandner bereits für seine verbalen Ausschreitungen bekannt. Dort war er während seiner Amtszeit von 2014 bis 2017 einer der am häufigsten zur Ordnung gerufenen Abgeordneten. Ihm wurden 31 Ordnungsrufe und 18 Rügen erteilt, wie ein Sprecher des Landtags auf Anfrage dieser Redaktion mitteilt. Zweimal wurde Brandner sogar des Plenarsaals verwiesen. (…) Auch außerhalb des Plenarsaals ist Stephan Brandner für seine profanen Beleidigungen bekannt. So sagte er beispielsweise bei einer Kundgebung der AfD in Jena im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 über Gegendemonstranten, niemand dort von der AfD wolle „mit ihnen [den Gegendemonstranten] fucken“, also mit ihnen „ficken“. Zudem könne man ihnen ansehen, dass ihre Eltern Geschwister seien. Und fügte dann hinzu: „[…] und wenn ich mir das eine oder andere Gesicht anschaue, […] dann habe ich fast den Eindruck, als wären die Haustiere auch nicht weit gewesen.“ Für seine Beleidigung einer Journalistin muss er nun vor Gericht. Zuvor waren ihm bereits mehrere zehntausend Euro Strafe auferlegt worden, da er sich nicht an eine einstweilige Verfügung gehalten hatte. Das Landgericht Berlin II hatte ihm gerichtlich untersagt, eine Journalistin als „Faschistin“ zu bezeichnen. Gegen diese Anordnung hat er jedoch mehrfach verstoßen. Drei Ordnungsgelder in einer Gesamthöhe von 50.000 Euro soll er deshalb zahlen. Gegen das neueste Ordnungsgeld läuft aktuell noch ein Beschwerdeverfahren. Die vorherigen 20.000 Euro habe Brandner jedoch schon gezahlt, sagt eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage dieser Redaktion.

via TA: Verfahren gegen Abgeordneten Von Thüringen in die Hauptstadt hochgepöbelt: AfD-Mann Brandner vor Gericht

Prozess am Amtsgericht München – AfD-Abgeordneter Hahn wegen manipulierten Videos zu Geldstrafe verurteilt – #LockHimUp

Das Gericht hat „keine vernünftigen Zweifel“, dass Ingo Hahn zusammengeschnittene Redebeiträge aus dem Landtag für seine Fraktionsseite freigegeben hatte. Unter dem Post sammelten sich Hasskommentare gegen eine Abgeordnete – und die hatten für 40 der Verfasser Folgen. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Ingo Hahn ist vom Amtsgericht München im Zusammenhang mit einem manipulierten Video aus einer Sitzung des Bayerischen Landtags zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden. „Es bleiben keine vernünftigen Zweifel, dass Sie das Video freigegeben haben“, erklärte die Richterin. In dem Beitrag auf der Fraktionsseite der Partei war eine Rede Hahns zu Corona-Zeiten so mit Äußerungen von Gabi Schmidt zusammengeschnitten worden, dass die Abgeordnete der Freien Wähler lächerlich gemacht und Dokumente aus dem Landtag verändert wurden. Ingo Hahn, 54, schaut während der Urteilsverkündung missmutig aus dem Fenster. Kurz zuvor hatte er sich von der Anklagebank erhoben und verkündet, dass er dieses Video nicht freigegeben habe, „ich habe es auch nicht in der Chatgruppe gesehen“, behauptete er. Im Zuschauerraum sitzt Gabi Schmidt, sie sagt der SZ am Ende, dass sie froh sei, „dass er ein Urteil gekriegt hat“. (…) Das Manipulieren ausgerechnet von Videodokumenten aus dem Landtag fand der Staatsanwalt in seinem Plädoyer besonders verwerflich: Hier werde „das Vertrauen in die Authentizität des Landesparlaments“ erschüttert und damit Einfluss auf politische Meinungsbildung genommen. Für Gabi Schmidt war es nicht nur die politische Meinungsbildung, die mit dem Video einherging: Fast vier Wochen lang habe die AfD das Video auf der von Steuergeldern finanzierten Fraktionsseite belassen, und unter dem Beitrag üble sexistische und gewaltverherrlichende Kommentare zugelassen, „sogar Morddrohungen waren darunter“, sagt Schmidt der SZ. Sie habe gegen jeden einzelnen Verfasser Strafanzeige gestellt, etwa 40 Verurteilungen seien die Folge gewesen. Hahns Anwalt kündigt noch in der Verhandlung Berufung an Doch zurück zum Prozess. Der Techniker, der das Video geschnitten hatte, akzeptierte einen Strafbefehl und sagte vor Gericht aus, dass Ingo Hahn das Video abgesegnet habe. Kommuniziert wurde damals in einer Telegram-Chatgruppe. Er selbst habe die Gespräche rückverfolgen wollen und festgestellt, dass etliches gelöscht worden war. Wenig später sei die komplette Chatgruppe verschwunden. Da sich das Gericht weder auf Chats noch auf allgemeine Abläufe im Media-Team von Ingo Hahn stützen konnte und wollte, „war die alles entscheidende Frage, ob ich dem Zeugen glaube“, so Richterin Cornelia Amtage und meint damit den ehemaligen Techniker der AfD-Fraktion. Er habe „ohne Belastungseifer“ konstant und klar ausgesagt. Und auch die anderen Zeugen hätten diesen Aussagen nicht widersprochen. Sie verurteilte Hahn zu 30 Tagessätzen à 160 Euro.

via sz: Prozess am Amtsgericht München AfD-Abgeordneter Hahn wegen manipulierten Videos zu Geldstrafe verurteilt

siehe auch: Wegen Fake-Video über Kollegin Gericht verurteilt AfD-Abgeordneten zu Geldstrafe. Ein manipuliertes Video aus seiner Zeit im bayerischen Landtag kommt Ingo Hahn teuer zu stehen. Der sitzt inzwischen im Bundestag. Wegen eines manipulierten Videos hat das Amtsgericht München den früheren AfD-Landtags- und heutigen Bundestagsabgeordneten Ingo Hahn zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt. Das sagte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur. In dem Verfahren ging es um ein Video, das die AfD Anfang 2021 veröffentlicht hatte. Darin waren Ausschnitte aus einer Landtagsdebatte zu sehen, unter anderem mit der Freie-Wähler-Abgeordneten Gabi Schmidt, allerdings verfälscht, weil aus dem Kontext gerissen und völlig neu zusammengeschnitten. Hahn soll die Veröffentlichung gebilligt haben – ohne dass er oder die betreffenden Mitarbeiter beim Landtag um Erlaubnis gefragt hätten. Der Landtag erstattete deshalb Strafanzeige gegen Unbekannt, wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz. In der Folge durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft damals auch Büros im Landtag.

Auswertung von AfD-Reden im Landtag – Auf 390 Seiten gegen die Verfassung

Die bayerischen Grünen haben Reden der AfD ausgewertet. Das Ergebnis spricht aus Grünen-Sicht für ein Verbot der Partei, „bevor aus Worten Taten werden“. Schon beim Anblick des Schriftstücks, das einem die Grünen-Mitarbeiterin am Montagmorgen in die Hand drückt, gruselt es einen: In Frakturschrift prangen dort auf der Titelseite Vokabeln: „Volksfeindlich“, „Scheinasylanten“, „Bevölkerungsaustausch“, „Massenvergewaltiger“, „multiethnische Besiedlungszone“. Die Begriffe sind dem entnommen, was die Mitglieder der AfD-Fraktion im bayerischen Landtag zwischen 2018 und 2023 von sich gegeben haben, also in ihrer ersten Legislaturperiode. Zu einer Zeit also, als Teile der Fraktion bisweilen noch als „gemäßigt“ bezeichnet wurden. Damals gab es einen erbitterten Streit, den die Anhänger des Thüringer Rechtsextremisten Björn Höcke rund um Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner gewannen. Seit Herbst 2023 besteht die Fraktion praktisch nur noch aus dieser Gruppe. Zwei der Abgeordneten werden derzeit vom Verfassungsschutz beobachtet. Das 390 Seiten dicke Buch ist nun im Wesentlichen nichts anderes als eine kommentierte Zitatesammlung. 21.880 Seiten Plenarprotokolle hat eine kleine Gruppe von Grünen rund um den Landtagsabgeordneten Toni Schuberl dafür ausgewertet. Die Herausgeberin, die Grünen-Fraktion im bayerischen Landtag, will es als Beitrag zur Debatte um ein Verbot der AfD verstanden wissen. „Die AfD sollte verboten werden“, so die Warnung, „bevor aus Worten Taten werden“.

via taz: Auswertung von AfD-Reden im Landtag Auf 390 Seiten gegen die Verfassung

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AfD-Antrag findet Mehrheit: Ist die #Brandmauer im Kreistag Vorpommern-Greifswald gefallen?

Zum ersten Mal hat ein Antrag der AfD-Fraktion im Kreistag Vorpommern-Greifswald eine Mehrheit gefunden. Die CDU brachte eine Änderung mit ein und stimmte für den Antrag, der sich mit der Wolgaster Ortsumgehung beschäftigt. Die AfD feiert das als Erfolg, während es Kritik an der bröckelnden Brandmauer gibt. Politisches Beben im Kreistag Vorpommern-Greifswald: Erstmals hat ein Antrag der AfD-Fraktion eine Mehrheit gefunden, unterstützt von der CDU-Fraktion, die den Antrag um einen Punkt ergänzte. Damit arbeiteten die Christdemokraten in der jüngsten Sitzung am Montag (27. Oktober) entgegen der sogenannten Brandmauer offen mit der Rechtsaußenpartei zusammen.

via ostsee-Zeitung: AfD-Antrag findet Mehrheit: Ist die Brandmauer im Kreistag Vorpommern-Greifswald gefallen?