Neuer Fall von Überkreuz-Einstellung: Mann von Thüringer AfD-Abgeordneter arbeitet für Bundestagskollegen – #clanstrukturen

Ein Bundestagsabgeordneter der AfD beschäftigt den Mann der parlamentarischen Geschäftsführerin der Thüringer AfD-Fraktion. Von dort kam zuletzt Kritik an solchen Konstellationen. Der Mann der Thüringer AfD-Landtagsabgeordneten Wiebke Muhsal arbeitet beim AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Schröder. Er sei als wissenschaftlicher Mitarbeiter in seinem Büro beschäftigt, sagte Schröder auf Nachfrage. Zuvor hatte der Podcast „Inside AfD“ des Nachrichtenmagazins „Politico“ darüber berichtet. (…(…) Wiebke Muhsal ist parlamentarische Geschäftsführerin der Thüringer AfD-Fraktion, deren Vorsitzender Björn Höcke ist. Vertreter der Thüringer AfD hatten sich in den vergangenen Tagen teils kritisch zu sogenannten Überkreuz-Einstellungen geäußert.

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siehe auch: Überkreuz-Beschäftigungen SPD Jena wirft AfD-Abgeordneter Muhsal „abstoßende Doppelmoral“ vor Die SPD Jena hat die AfD-Landtagsabgeordnete Wiebke Muhsal scharf kritisiert. Anlass sind Berichte über die Anstellung ihres Ehemanns im Bundestagsbüro des Jenaer Wahlkreisabgeordneten Stefan Schröder (AfD). Die SPD wirft Muhsal vor, eine offensichtliche Doppelmoral an den Tag zu legen, indem sie Verwandte mit Steuergeldern versorge, während die AfD öffentlich „politischen Filz“ anprangere. „Die AfD tritt öffentlich mit dem Anspruch an, den ‚politischen Filz‘ zu bekämpfen und endlich ‚aufzuräumen‘. Gleichzeitig versorgt eine Abgeordnete, die noch nie außerhalb der Politik gearbeitet hat, Verwandte mit gut bezahlten Jobs“, sagt der Vorsitzende Tobias Birk.

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Von Steffen Prößdorf, CC BY-SA 4.0, Link

Rassismus in deutschen Behörden: Kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Risiko

Rassismus ist im deutschen Behördenalltag präsent. Doch zeigt er sich selten in offenen Anfeindungen – er steckt in Entscheidungsspielräumen, Arbeitsroutinen und in der Organisationskultur. Doch wie genau er in den Institutionen selbst wirkt, fortgeschrieben und geahndet wird, war bislang kaum untersucht. Nun liefert eine in diesem Umfang einmalige Großstudie des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) Ergebnisse zu Rassismus und Diskriminierung in deutschen Institutionen. Erstmals erhielten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an zehn Forschungsstandorten in großem Umfang Zugang zu staatlichen Institutionen und untersuchten über drei Jahre hinweg Rassismus in Jobcentern, Ausländerbehörden, bei Polizei und Zoll, in Justiz-, Gesundheits-, Jugend- und Ordnungsämtern sowie in der Sozialen Arbeit. Das Ergebnis: Rassismus ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Risiko. Rassistische Diskriminierung ist in allen Institutionstypen nachweisbar – allerdings in unterschiedlicher Form und Intensität. Sie zeigt sich etwa in individuellen Einstellungen einzelner Mitarbeiter, in behördlichen Praktiken und Ermessensspielräumen oder im Umgang mit Beschwerden. (…) Auf struktureller Ebene zeigt die Studie beispielsweise, dass zentrale Schutzlücken im Rechtsrahmen Diskriminierung begünstigen: So gilt etwa das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bislang nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgerinnen und Bürgern. Das bedeutet, wer von einer staatlichen Institution diskriminiert wird, kann sich nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen. Als ein weiterer Risikofaktor für strukturelle Diskriminierung erweisen sich Sprachbarrieren: So dokumentiert die Studie, dass der Grad an Hilfestellung bei Antragsverfahren stark variiert – während einigen Antragstellenden proaktiv geholfen wird, werden Personen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen teils abgewiesen oder auf fehlende Sprachkenntnisse verwiesen. (…) In einer ergänzenden Online-Befragung unter Musliminnen und Muslimen gaben rund 80 Prozent der Befragten an, in Behörden rassistisch diskriminiert worden zu sein – etwa die Hälfte berichtete von konkreten Erfahrungen in Jobcentern, Sozial- und Ausländerbehörden. Die Folgen sind gravierend: Ein großer Teil der Betroffenen berichtet von Versagensängsten, Selbstzweifeln und langfristigen psychischen Belastungen, bis hin zu anhaltenden Angstzuständen. Trotz allem wendet sich nur ein kleiner Teil der Befragten an Antidiskriminierungs-Stellen, denn häufig ist die Erwartungshaltung, eine Beschwerde werde ohnehin folgenlos bleiben.

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siehe auch: Studie belegt Rassismus als Behördenroutine Nicht nur Einzelfälle: Diskriminierung ist in deutschen Jobcentern, Sozialämtern oder bei der Polizei verbreitet (…) Von 2022 bis 2024 studierten Wissenschaftler des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) Arbeitsabläufe und Verhaltensweisen in Jobcentern und Ausländerbehörden, bei Jugend-, Sozial- und Gesundheitsämtern, in der Justiz und bei der Polizei. Sie interviewten 12 833 Behördenmitarbeiter und ließen sich Alltagserfahrungen von 400 Muslimen und Muslimas schildern. Die Studie wurde vom Bundesministerium des Inneren mit sechs Millionen Euro gefördert. Jetzt liegt der 248 Seiten umfassende Abschlussbericht vor. Eine Untersuchung dieses Umfangs und Zuschnitts »hat es in Deutschland bislang nicht gegeben«, sagte Studienleiter Gerd Pickel von der Uni Leipzig. Deutschland hat ein erhebliches Problem mit Rassismus. Ein 2024 vorgelegter Bericht der EU-Agentur für Grundrechte attestierte der Bundesrepublik die höchste Diskriminierungsrate aller 13 untersuchten Mitgliedsstaaten. Bekannt ist dabei, dass Menschen auch in Behörden wegen ihrer Herkunft oder Hautfarbe benachteiligt werden. Von den Fällen, die in einem 2024 erschienenen Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geschildert wurden, bezogen sich 14 Prozent auf Ämter und Behörden. Dennoch gibt es detailliertere Untersuchungen nur für Schulen und die Polizei. Als Ganzes sei das Thema »bislang eher nachrangig behandelt« worden, heißt es.

Experte über AfD-Affäre: „Offensichtlich systemische Struktur der Vetternwirtschaft“ – #clanstrukturen

Die AfD steckt in einer tiefen Glaubwürdigkeitskrise. Offenbar systematisch betreibt die Partei Überkreuzbeschäftigung bis hoch auf Bundesebene. Vor allem in Sachsen-Anhalt waren zuletzt mehrere Fälle bekannt geworden, bei denen Verwandte von AfD-Politikern bei Bundestagsabgeordneten beschäftigt waren. AfD-Co-Chef Tino Chrupalla sieht rechtlich kein Problem, räumt jedoch ein, die Affäre hinterlasse ein „Geschmäckle“. Im Gespräch mit dem Münchner Merkur von Ippen.Media ordnet Politikwissenschaftler Wolfgang Schroeder den AfD-Skandal ein. Ippen-Interview zum AfD-Skandal um Vetternwirtschaft Herr Schroeder, wie bewerten Sie diesen AfD-Skandal im Vergleich zu anderen Finanz- oder Korruptionsskandalen der AfD? Diese Form des abweichenden Verhaltens, beobachten wir bei der AfD seit ihrem Start: Sie tut sich schwer mit dem deutschen Parteiengesetz, mit den Gepflogenheiten des Parlamentarismus, und sie versucht, die vorhandenen rechtlichen Rahmenbedingungen zu ihren Gunsten zu dehnen. Insofern ist das erst mal nicht neu. Neu ist, dass es nicht mehr Einzelne sind, deren Verhalten als problematisch betrachtet wird. Neu ist, dass eine kollektive, systematische Struktur öffentlich wird. Neu ist, dass diese Struktur inner- und außerparteilich kritisiert wird, und zwar in dem Wahljahr, in dem die AfD in zwei Bundesländern sogar gewinnen könnte. Auffallend ist, dass diese spezifische Nutzung staatlicher, also steuerfinanzierter Ressourcen, auf familiären Unterstützungsnetzwerken aufbaut. In diesem Zusammenhang können wir auch von Klientelismus oder von einem ausgeprägten Patronagesystem sprechen. Nicht neu ist, dass die problematische Nutzung von Steuergeldern Gegenstand der innerparteilichen Auseinandersetzung ist. Dabei suchen die innerparteilichen Kritiker, das abweichende Verhalten für die Aufwertung der eigenen Position zu nutzen, um sich im innerparteilichen Machtkampf einen Vorteil zu verschaffen. (…) Bei der AfD haben wir den vorliegenden Fakten nach zu urteilen, keine Einzelfall-Problematik, sondern aufgrund der Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle eine systemische Struktur vorliegen. So ähnlich wie bei der CSU. Das geht bei der AfD allerdings damit einher, dass wir schon länger beobachten, dass die AfD in der parlamentarischen Feinarbeit weniger durch Kompetenz hervorsticht als durch Propaganda und Provokation. Davon können auch die vielen kleinen Anfragen an die Bundesregierung und Landtage nicht ablenken. In den Ausschüssen besticht die AfD weniger durch Kompetenz, sondern eher durch Provokation. Wenn man auf Provokation aus ist und weniger über Kompetenz arbeitet, braucht man natürlich auch keine kompetenten Mitarbeiter, die ausgewiesen sind in den jeweiligen Politikfeldern, sondern da reicht dann schon die Loyalität. Das ist ein Moment. Ein zweiter Moment ist, dass die AfD ein Problem in der Rekrutierung hat. Im wissenschaftlichen Bereich fällt es der AfD nach wie vor sehr schwer, Mitarbeiter zu finden, die den Anforderungen der inhaltlich anspruchsvollen parlamentarischen Arbeit gewachsen sind. Und drittens ist das Politikverständnis der AfD sehr vormodern im Sinne von Clan, Familie, die eher einer Glaubensgruppe ähnelt, als einer professionellen Partei, die auf inhaltlich-programmatischen Einfluss aus ist.

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sihe auch: Vetternwirtschaft in der AfD Rechtsextreme Beutegemeinschaft Verwandte und Vertraute von AfD-Politikern arbeiten auf Staatskosten bei Abgeordneten – laut einem Insider gängige Praxis, auch wegen „mangelnder Führung“. Jetzt hat sich sogar der Bundeskanzler in die AfD-Affäre um Vetternwirtschaft eingeschaltet. Friedrich Merz (CDU) denkt in einem Interview mit der Rheinpfalz über strengere Gesetze gegen Vetternwirtschaft nach: „Ich würde uns eine gesetzliche Regelung gerne ersparen. Angesichts des Ausmaßes des Missbrauchs werden wir aber möglicherweise nicht darum herumkommen“, so Merz. Der extrem rechten Partei attestierte er, „von einer tief verankerten Filz- und Vetternwirtschaft“ geprägt zu sein. Die Linke hatte zuletzt sogar den Begriff „Clan-Kriminalität“ genannt. Die AfD kämpft seit Wochen mit Vorwürfen um die Versorgung von Verwandten und Nahestehenden mit lukrativen Jobs in Abgeordnetenbüros. Auch wenn einige Teile der AfD von einer „schmutzigen Medienkampagne“ sprechen, lässt sich „ein Geschmäckle“ (Parteichef Chrupalla) derzeit schwer abstreiten. Zumal es häufig AfD-Politiker selbst sind, die Medien in parteiinternen Schlammschlachten mit Infos gegen ihre Widersacher und Parteifreunde beliefern. Selbst Teile des rechtsextremen Vorfelds geben sich geschockt und fordern Konsequenzen. Die Erzählung der „Altparteien, die sich den Staat zur Beute machen“ – sie verkehrt sich gerade ins Gegenteil. Laufend kommen neue Fälle ans Licht. Allein diese Woche: Die Frau des niedersächsischen AfD-Landeschef Ansgar Schledde ist beim Bundestagsabgeordneten aus seinem Wahlkreis, Danny Meiners, angestellt. Und mitten im Landtagswahlkampf in Rheinland-Pfalz wurde nun bekannt, dass die Mutter des parlamentarischen Geschäftsführers Damian Lohr bei der Landtagsfraktion beschäftigt ist, sein Stiefvater zudem Büroleiter der AfD-Rathausfraktion in Wiesbaden. Über die Fälle berichtete zuerst „T-online“. Steuergelder für Ehemann, Schwager und Fußballkumpels Am krassesten ist es aber immer noch in Sachsen-Anhalt, wo sich diese Woche herausstellte, dass der dortige Parlamentarische Geschäftsführer Tobias Rausch nicht nur seinen Schwager, sondern auch vier Fußballkumpels aus seinem Verein geringfügig angestellt haben soll – seine drei Geschwister wiederum arbeiten für eine Bundestagsabgeordnete.

Jung, männlich, rechts : Tausende deutsche Teenager stehen unter Rechtsextremismus-Verdacht

Die extrem rechte Szene zieht seit Jahren vermehrt junge Menschen an. Die Anzahl jugendlicher Straftäter ging 2025 zwar leicht zurück, bleibt aber auf hohem Niveau. Die Zahlenlage im Detail. (…) Die Lage ist beunruhigend: radikalisierte Neonazis, militant und vor allem sehr jung. Zwischen 14 und 18 Jahren alt sind die Angeklagten. Immer jüngere Täter bei rechtsextremen Straftaten, ein Trend, der sich auch in den offiziellen Zahlen der Sicherheitsbehörden verfestigt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt. Basis der Daten sind die Fallzahlen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in „Fällen politisch motivierter Kriminalität von rechts“ im Jahr 2025. Die Statistik hat einen vorläufigen Charakter, kann sich also wegen eventueller Nachmeldungen noch verändern. Demnach stehen in der Altersgruppe bis 13 Jahre 159 männliche und 37 weibliche Personen im Verdacht, im Vorjahr rechtsextrem motivierte Straftaten begangen zu haben. In der Altersgruppe 14 bis 17 Jahre sind es bereits 3163 männliche Teenager und 376 weibliche Jugendliche, die 2025 durch rechtsextreme Straftaten aufgefallen sind. (…) In der Altersgruppe 18 bis 20 Jahre erfassen die Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes im Jahr 2025 1426 männliche und 166 weibliche Tatverdächtige, bei den 21- bis 24-Jährigen 1261 männliche und 125 weibliche Tatverdächtige. Auffällig ist, dass der Anteil von weiblichen Tatverdächtigen in allen Altersklassen bei lediglich neun bis zehn Prozent liegt, Frauen also sehr viel seltener in dem Kontext auffallen. Lediglich bei den unter 13-Jährigen ist der Anteil höher, hier sind circa 19 Prozent aller Tatverdächtigen weiblich.

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#Landgericht Frankfurt (Oder) #Hitlergruß auf #Wahlplakat: AfD-Politiker Wilko Möller muss Geldstrafe zahlen – #LockHimUp

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat den AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller wegen der Abbildung eines Hitlergrußes auf einem Wahlplakat verurteilt. Das Gericht sprach eine Geldstrafe von 11.600 Euro wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aus. Ein mitangeklagter Werbegrafiker wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verhandlungsgegenstand war ein Plakat Möllers im Landtagswahlkampf 2024, auf dem zwei Erwachsene zu sehen sind, die die Arme über drei sitzende Kinder heben. “Wir schützen eure Kinder” steht darüber. Die Ähnlichkeit der Geste mit dem Hitlergruß veranlasste die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen. Die Verteidigung argumentierte, dass die Haltung einem Hitlergruß nicht ähnlich sehe und die abgebildeten Personen auch niemanden grüßen würden. (…) Die AfD hatte schon vorher versucht, einen Stopp des Verfahrens zu erreichen und forderte Immunität für den AfD-Abgeordneten Möller. Das hätte einen weitreichenden Schutz vor Strafverfolgung bedeutet. Der Brandenburger Landtag lehnte den Antrag auf Immunität aber mehrheitlich ab. “Wilko Möller wird mit diesem Strafverfahren und mit diesem Prozess ein schlimmes Unrecht getan”, sagte der AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Hans-Christoph Berndt. Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft die AfD als rechtsextremistisch ein. AfD-Landeschef René Springer zweifelte die Unabhängigkeit der Justiz an.

via rbb: Landgericht Frankfurt (Oder) Hitlergruß auf Wahlplakat: AfD-Politiker Wilko Möller muss Geldstrafe zahlen

siehe auch: Hitlergruß auf Wahlplakat – AfD-Politiker verurteilt Auf einem Wahlplakat von Wilko Möller heben ein Mann und eine Frau die Arme stramm über sitzenden Kindern. Ein Gericht erkannte darin eine Nähe zum Hitlergruß und verurteilte den AfD-Mann aus Brandenburg zu einer Geldstrafe. Das Plakat sorgte für Wirbel im Brandenburger Landtagswahlkampf und wahrscheinlich war das auch so beabsichtigt: Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat den AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller wegen der Abbildung eines Hitlergrußes auf einem Wahlplakat verurteilt. Das Gericht sprach eine Geldstrafe von 11.600 Euro wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aus. Ein mitangeklagter Werbegrafiker wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auf dem Plakat, das in Frankfurt an der Oder aufgehängt wurde, waren ein blonder Mann und eine blonde Frau zu sehen, die mit ihren jeweils im 45-Grad -Winkel schräg nach oben gerichteten Armen eine Art Dach über drei auf einem Sofa sitzenden Kindern bilden. »Wir schützen eure Kinder« stand darüber. Die Ähnlichkeit der Geste mit dem Hitlergruß veranlasste die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen; LG Frankfurt Oder verhängte Geldstrafe AfD-Poli­tiker will gegen Urteil zu Wahl­plakat vor­gehen. Hat der AfD-Abgeordnete Möller auf einem Wahlplakat einen Hitlergruß zugelassen? Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat ihn zu einer Geldstrafe verurteilt. Das stößt bei Möller auf Widerstand. Der AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller will gegen das Urteil zu einem mutmaßlichen Hitlergruß auf einem Wahlplakat Rechtsmittel einlegen. Das kündigte die AfD Brandenburg an. “Nach unserer festen Überzeugung hält die Entscheidung einer rechtlichen Überprüfung nicht stand”, zitierte die AfD Möllers Rechtsanwalt, Hans-Christoph Jahr.  Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte den Landtagsabgeordneten und früheren OB-Kandidaten wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a Strafgesetzbuch zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen in Höhe von 116 Euro pro Tag  (11.600 Euro) verurteilt (Urt. v. 17.02.2026, Az. 24 KLs 21/25). Das Gericht geht von einer bewussten Provokation aus. Ein mitangeklagter Werbegrafiker wurde freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wenn sogar die “Parodie” ein Fake ist – X muss Böh­m­er­mann-“Parodie”-Account löschen

X hat den Account trotz mehrfacher Meldung durch Jan Böhmermann nicht gelöscht. Foto: picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt Nur weil “Parody” im Namen eines X-Accounts steht, ist es nicht auch eine. Nach einem Beschluss des LG Köln muss X einen Account löschen, der den Eindruck erweckte, von Jan Böhmermann betrieben zu werden. Jan Böhmermanns Job ist Parodie. Umso verwirrender wird es, wenn man auf eine Parodie seiner Person stößt, die den Eindruck erweckt, es sei Böhmermann selbst, der dort schreibe. Klar ist jedenfalls: Ein Fake-Account auf dem Netzwerk X, der Jan Böhmermann parodieren soll, muss gesperrt werden. Das hat das Landgericht (LG) Köln entschieden und eine einstweilige Verfügung erlassen, sie liegt LTO vor (Beschl. v. 28.01.2025, Az. 28 O 30/26).  Konkret geht es um einen Account namens “Jan Boehmermann (Parody) ZDF Neo Royale”, der zum Profil von @JanBoehm1981 gehört. Der echte Jan Böhmermann hat ein Profil unter dem Namen “@JanBoehm” auf X, nutzt es aber seit der Übernahme von X durch Elon Musk bewusst nicht mehr wie zuvor. Sein Profil dort hat er mit entsprechenden Hinweisen versehen.  Der in Frage stehende Account des “falschen” Böhmermann wurde von X durch einen “blauen Haken” verifiziert und zählte laut Verfügungsantrag Ende Januar ungefähr 6.000 Follower und mehr als 29.000 Posts – also sehr viele. (…) Das Wort “Parody” im Account sei eine bloße Schutzbehauptung. Es gehe darum “unter dem Deckmantel der Kunstfreiheit (…) auf meine Kosten und unter Missachtung meiner Persönlichkeitsrechte Wut und Hass auf mich und meine unterstellten politischen Ansichten auszulösen.”, so Böhmermann weiter. Die Masche des Fake-Accounts: Vermeintliche Kritik an rechten Inhalten äußern, diese dabei aber zu reposten und dadurch tatsächlich mehr Reichweite zu verschaffen. Den Lesern wird damit zugleich fälschlich suggeriert, dass Böhmermann rechtsgerichtete Portale wie etwa Nius überhaupt lesen würde. (…) Mehrfach meldete Böhmermann den Fake-Account über verschiedene auf X vorgesehene Meldewege, doch der Account blieb. Entsprechend stellte Böhmermann, vertreten vom auf Hatespeech- und Social-Media-Fragen spezialisierten Rechtsanwalt Chan-jo Jun von JUN Legal, einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen X.  Der begründete sein Vorgehen mit verschiedenen Argumenten. Der Account sei nicht als Parodie-Account erkennbar, auch fehle es an der notwendigen künstlerischen Auseinandersetzung mit Böhmermanns Wirken und damit auch an überwiegenden Veröffentlichungsinteressen.  Das LG Köln gab dem Unterlassungsantrag statt. Es sieht in dem Fake-Profil eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG)) und des Namensrechts von Jan Böhmermann (§ 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Es untersagte X, den Account zu veröffentlichen, zu verbreiten oder sonst öffentlich zugänglich zu machen.  In der Beschlussbegründung musste sich das LG Köln damit auseinandersetzen, wann und wie auf Social Media Parodie-/Satire-Accounts betrieben werden dürfen und wie damit umzugehen ist, wenn ein Account vorgibt, eine Parodie zu sein. Eine erste Hürde, die für die Zulässigkeit zu überspringen ist, ist die Erkennbarkeit der Parodie. Nur wenn klar ist, dass nicht wirklich die prominente Person hinter dem Account steht, stellt sich die Folgefrage, ob nicht gleichwohl eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und Namensrechtsverletzung vorliegt oder umgekehrt die Meinungs- und Kunstfreiheit für die Zulässigkeit spricht. X-Vorgaben zu Parodien gebrochen Im konkreten Fall stellten die Richter fest, dass der Account sogar gegen die Vorgaben für Parodie-Accounts verstoße, die X selbst in seinen Richtlinien festlegt. Denn ja: Es gibt Vorgaben, bei deren Einhaltung man durchaus Parodie-Accounts aufziehen und betreiben kann. Maßgeblich dabei ist die Erkennbarkeit für die Nutzer, denn ein sogenannter “Identitätsdiebstahl” ist gerade nicht erlaubt. Man darf sich nicht als andere Person ausgeben, um andere zu täuschen. Ein sogenannter “Parodie-, Kommentar- und Fan-Account (PCF)” ist nur zulässig, wenn er der Diskussion, Satire oder dem Informationsaustausch dient, so regeln es die Nutzungsbedingungen. Als formale Anforderungen müssen derartige Accounts mehrere Voraussetzungen kumulativ erfüllen, so muss etwa der Begriff der Parodie am Anfang des Account-Namens geführt werden, beim Account in diesem Fall stand der Begriff “Parody” aber erst am Ende und dann in der Mitte, jedoch nie am Anfang.   “Parody” im Namen besonders verwirrend Da noch nicht einmal die Voraussetzungen von X zur Kennzeichnung von Parodie-Accounts erfüllt wurden, besteht für die Nutzer laut LG auch keine Veranlassung anzunehmen, dass es sich bei dem Profil um eine Parodie handelt. Schon daher wurde die Erkennbarkeit verneint.

via lto: Wenn sogar die “Parodie” ein Fake ist X muss Böh­m­er­mann-“Parodie”-Account löschen

LG Dortmund stellt vorläufig ein “Combat 18”-Pro­zess endet mit Geld­auflage

25 Prozesstage lang saßen vier Rechtsextreme auf der Anklagebank. Sie sollen die verbotene rechtsextremistische Organisation “Combat 18” weiterbetrieben haben. Nun stellte das LG Dortmund das Verfahren gegen Geldauflage vorläufig ein.  Das Verfahren gegen Stanley R., Keven L., Gregor Alexander M. und Robin David S., die die verbotene rechtsextremistischen Vereinigung “Combat 18” weiterbetrieben haben sollen, ist vom Gericht gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt worden. Die Angeklagten aus Dortmund, Eisenach, Daun und Gießen müssen bis zum 13. August jeweils 500 Euro an ein Kinder- und Jugendhilfswerk zahlen, damit das Verfahren nicht fortgesetzt wird, wie das Landgericht (LG) Dortmund jetzt mitteilte (Beschl. v. 13.02.2026, Az. 32 KLs 28/24). Zahlen sie nicht, wird der Prozess fortgesetzt. “Grundlage der Entscheidung ist die Bewertung der jeweils erteilten Auflage als geeignet, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen”, teilte die Gerichtssprecherin mit. Die Entscheidung fiel bereits am 25. Prozesstag im Januar. Dabei sei berücksichtigt worden, dass die Angeklagten im Falle einer Verurteilung ohnehin eine Geldstrafe erwartet hätte, so die Sprecherin. Da im Prozess noch eine umfangreiche Beweisaufnahme – darunter abgehörte Gespräche am Telefon und in Autos – angestanden hätte, stimmten Staatsanwaltschaft und Angeklagten Einstellung unter Zahlung der Geldauflage gem. § 153a Strafprozessordnung zu. Die Bundesanwaltschaft hatte den Männern vorgeworfen, als Rädelsführer den organisatorischen Zusammenhalt der verbotenen Vereinigung “Combat 18 Deutschland” aufrechterhalten zu haben (§ 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB). Die Bundesanwaltschaft hatte die Anklage gegen die vier Männer vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf erhoben. Der 7. Strafsenat des OLG ließ die Anklage zur Hauptverhandlung zu und eröffnete das Hauptverfahren vor der Staatsschutzkammer des LG Dortmund (Beschl. v. 28.06.2024, Az. III-7 St 1/24). Alle vier Männer haben laut LG Dortmund eine einschlägige rechtsextreme Vita, zu der sich in der bisherigen Hauptverhandlung nichts gegenteiliges herausgestellt habe

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siehe auch: Verfahren gegen “Combat 18”-Mitglieder eingestellt. Vier Männer sollen versucht haben, die verbotene Neonazi-Gruppe “Combat 18” in Deutschland weiterzuführen. Jetzt wurde das Verfahren gegen sie nach Informationen von Report Mainz eingestellt. Das Landgericht Dortmund hat das Verfahren gegen vier Angeklagte im Zusammenhang mit der rechtsextremen Gruppe “Combat 18 Deutschland” nach 25 Verhandlungstagen gegen Geldauflage vorläufig eingestellt. Das bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts Dortmund dem ARD-Politikmagazin Report Mainz. Demnach müssen die vier Angeklagten jeweils 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, damit das Verfahren beendet ist.Der Einstellung des Verfahrens hätten sowohl Staatsanwaltschaft und Verteidigung zugestimmt, so die Sprecherin. Dies sei verhältnismäßig erschienen in Abwägung der erwarteten Verfahrenslänge und der zu erwartenden Strafe im Falle einer Verurteilung. Die vier Angeklagten hätten im Falle einer Verurteilung wahrscheinlich mit einer Geldstrafe rechnen müssen, so das Gericht