25 Prozesstage lang saßen vier Rechtsextreme auf der Anklagebank. Sie sollen die verbotene rechtsextremistische Organisation “Combat 18” weiterbetrieben haben. Nun stellte das LG Dortmund das Verfahren gegen Geldauflage vorläufig ein.  Das Verfahren gegen Stanley R., Keven L., Gregor Alexander M. und Robin David S., die die verbotene rechtsextremistischen Vereinigung “Combat 18” weiterbetrieben haben sollen, ist vom Gericht gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt worden. Die Angeklagten aus Dortmund, Eisenach, Daun und Gießen müssen bis zum 13. August jeweils 500 Euro an ein Kinder- und Jugendhilfswerk zahlen, damit das Verfahren nicht fortgesetzt wird, wie das Landgericht (LG) Dortmund jetzt mitteilte (Beschl. v. 13.02.2026, Az. 32 KLs 28/24). Zahlen sie nicht, wird der Prozess fortgesetzt. “Grundlage der Entscheidung ist die Bewertung der jeweils erteilten Auflage als geeignet, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen”, teilte die Gerichtssprecherin mit. Die Entscheidung fiel bereits am 25. Prozesstag im Januar. Dabei sei berücksichtigt worden, dass die Angeklagten im Falle einer Verurteilung ohnehin eine Geldstrafe erwartet hätte, so die Sprecherin. Da im Prozess noch eine umfangreiche Beweisaufnahme – darunter abgehörte Gespräche am Telefon und in Autos – angestanden hätte, stimmten Staatsanwaltschaft und Angeklagten Einstellung unter Zahlung der Geldauflage gem. § 153a Strafprozessordnung zu. Die Bundesanwaltschaft hatte den Männern vorgeworfen, als Rädelsführer den organisatorischen Zusammenhalt der verbotenen Vereinigung “Combat 18 Deutschland” aufrechterhalten zu haben (§ 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB). Die Bundesanwaltschaft hatte die Anklage gegen die vier Männer vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf erhoben. Der 7. Strafsenat des OLG ließ die Anklage zur Hauptverhandlung zu und eröffnete das Hauptverfahren vor der Staatsschutzkammer des LG Dortmund (Beschl. v. 28.06.2024, Az. III-7 St 1/24). Alle vier Männer haben laut LG Dortmund eine einschlägige rechtsextreme Vita, zu der sich in der bisherigen Hauptverhandlung nichts gegenteiliges herausgestellt habe

via lto_ LG Dortmund stellt vorläufig ein “Combat 18”-Pro­zess endet mit Geld­auflage

siehe auch: Verfahren gegen “Combat 18”-Mitglieder eingestellt. Vier Männer sollen versucht haben, die verbotene Neonazi-Gruppe “Combat 18” in Deutschland weiterzuführen. Jetzt wurde das Verfahren gegen sie nach Informationen von Report Mainz eingestellt. Das Landgericht Dortmund hat das Verfahren gegen vier Angeklagte im Zusammenhang mit der rechtsextremen Gruppe “Combat 18 Deutschland” nach 25 Verhandlungstagen gegen Geldauflage vorläufig eingestellt. Das bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts Dortmund dem ARD-Politikmagazin Report Mainz. Demnach müssen die vier Angeklagten jeweils 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, damit das Verfahren beendet ist.Der Einstellung des Verfahrens hätten sowohl Staatsanwaltschaft und Verteidigung zugestimmt, so die Sprecherin. Dies sei verhältnismäßig erschienen in Abwägung der erwarteten Verfahrenslänge und der zu erwartenden Strafe im Falle einer Verurteilung. Die vier Angeklagten hätten im Falle einer Verurteilung wahrscheinlich mit einer Geldstrafe rechnen müssen, so das Gericht