Bundesverfassungsgericht – Nazi-Partei will Facebookseite entsperren lassen – und scheitert

Auf seiner Facebookseite postet der Dritte Weg immer wieder menschenverachtende Aussagen. Facebook sperrte die Seite, die Rechtsradikalen wehrten sich gerichtlich. Das Bundesverfassungsgericht gab dem Unternehmen nun Recht. Die Zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat den Eilantrag der rechtsextremen Kleinstpartei „Der Dritte Weg“ abgelehnt. Die Partei hatte so versucht, ihre Facebookseite zu entsperren, bis das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl 2021 feststeht. Die Nazi-Partei tritt bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 an. Abgeschmettert wurde der Eilantrag, da nach Ansicht des Gerichts die Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung fehlten. Diese seien nur gegeben, wenn das Gericht noch nicht beurteilen könne, „wie eine möglicherweise noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde“ ausgehen würde. Denn nur, falls der Ausgang dieser Verfassungsbeschwerde noch offen ist, sei auch die Entscheidung, die mit dem Eilantrag angefochten werden soll (hier: die Sperrung der Seite) „unzulässig oder offensichtlich unbegründet“. Die Partei scheiterte aus Sicht des Gerichts bereits daran zu begründen, weshalb sie Ansprüche gegenüber Facebook haben sollte. Die Antragstellerin sei „weder Inhaberin noch Berechtigte des Facebook-Kontos“. Facebook sei ihr im Falle einer Sperrung damit nichts schuldig. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

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siehe auch: Eilantrag auf Entsperrung der Facebookseite „Der III. Weg“ abgelehnt. Pressemitteilung Nr. 85/2021 vom 21. September 2021. Beschluss vom 20. September 2021, 1 BvQ 100/21. Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag der Partei „Der III. Weg“ abgelehnt. Der Antrag war darauf gerichtet, die Facebookseite mit der Bezeichnung „Der III. Weg“ unverzüglich für die Zeit bis zur Feststellung der amtlichen Endergebnisse der Bundestagswahl 2021 vorläufig zu entsperren und der Partei für diesen Zeitraum die Nutzung der Funktionen von www.facebook.com wieder einzuräumen.
Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung liegen nicht vor. Zu den spezifischen Begründungsanforderungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gehört die Darlegung, dass der Antrag in der zugehörigen Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist. Dem genügt der vorliegende Antrag nicht. Die Antragstellerin, die an den Wahlen zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021 teilnimmt, legt bereits nicht hinreichend dar, aufgrund welcher Umstände ihr Ansprüche gegenüber der Betreiberin des Social Media Netzwerks zustehen sollten. Sie ist weder Inhaberin oder Berechtigte des zugrundeliegenden Kontos bei der Betreiberin des Netzwerks, noch hat sie nachvollziehbar weitere Umstände dargelegt, weshalb gerade sie Ansprüche aus der Sperrung der Seite gegen die Betreiberin des Netzwerks ableiten können soll.

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Von Rainer Lück <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”http://1rl.de”>1RL.de</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0 de, Link – symbolbild

Sparkasse Chemnitz verweigert Kontoeröffnung von rechtsextremer Partei

Die Sparkasse Chemnitz protestiert öffentlich gegen eine Kontoeröffnung der Partei “Freie Sachsen”. Dass diese Menschen die nicht in Sachsen geboren wurden, insbesondere auch Menschen aus anderen Bundesländern, in ihre Heimat zurückführen will, verstoße gegen das Grundgesetz. 40 der mehr als 120 Geburtsorte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse zieren jetzt als Banner das Hauptgebäude. Sparkassen-Sprecher Sven Mücklich zeigt eines der 40 Transparente, die das Geldinstitut an seiner Fassade angebracht hat. Sie stehen für einen Teil der Geburtsorte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Sparkasse Chemnitz wehrt sich gerichtlich gegen die Eröffnung eines Kontos für die Partei “Freie Sachsen”. Die Partei sei vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft worden. Sie verstoße mit ihren Forderungen wie etwa der Rückführung nicht in Sachsen geborener Menschen gegen das Grundgesetz, so die Sparkasse. Insbesondere Menschen aus anderen Bundesländern seien im Programm der Freien Sachsen aufgeführt.
Nach Auffassung der Sparkasse sind davon folgende Grundrechte betroffen: Art. 1 Abs. 1 GG: “Die Menschenwürde ist unantastbar.” Art. 2 Abs. 1 und 2 GG: “Jeder hat ein Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit … Die Freiheit der Person ist unverletzlich.” Art. 3 Abs. 3 GG: “Niemand darf wegen … seiner Heimat und Herkunft … benachteiligt oder bevorzugt werden.” Art. 6 GG: “Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.” Art. 11 GG: “Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet.” Art. 12 GG: “Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.”

via mdr: Sparkasse Chemnitz verweigert Kontoeröffnung von rechtsextremer Partei

Logo der Sparkassen
Von <a href=”https://en.wikipedia.org/wiki/Otl_Aicher” class=”extiw” title=”w:Otl Aicher”>Otl Aicher</a> for <a href=”https://en.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Sparkassen-_und_Giroverband” class=”extiw” title=”w:Deutscher Sparkassen- und Giroverband”>Deutscher Sparkassen- und Giroverband</a> – Ursprung unbekannt, Gemeinfrei, Link

Bizarrer Auftritt von #Essener #AfD-Frau wird Hit bei #TikTok – #fckafd

Bizarrer Auftritt von Essener AfD-Frau wird Hit bei TikTok . Der Auftritt einer AfD-Politikerin an einer Essener Schule sorgte für Fassungslosigkeit unter Schülern. Ein Video davon ist ein Hit im Internet. Der Auftritt der Essener AfD-Ratsfrau Andrea Pousset, der in der vergangenen Woche bei einer Podiumsdiskussion am Maria-Wächtler-Gymnasium für Empörung unter Schülern sorgte, ist derzeit ein Hit im Internet. Keine Woche nach der Podiumsdiskussion in Rüttenscheid hat ein Video des Auftritts im Video-Netzwerk TikTok knapp 45.000 „Likes“ geerntet – Tendenz stark steigend. Offenbar hatte ein Schüler die Podiumsdiskussion mit seinem Handy gefilmt, zu einem 15 Sekunden langen Filmchen zusammengestellt und mit kurzen Erklärungen versehen: Zu verwackelten Bildern kann man über Andrea Pousset lesen: „Sie konnte gestellte Fragen nicht anständig beantworten und andre Politiker hatten auch keinen Bock auf sie. Am Ende hat niemand für sie applaudiert, weil #f!€kAfd“.

via waz: Bizarrer Auftritt von Essener AfD-Frau wird Hit bei TikTok

https://www.tiktok.com/@ggazyy/video/7008639055256685830

Rechtsextremes Wahlplakat „Hängt die Grünen“ – Landgericht München verbietet den Mordaufruf der Partei „Der III. Weg“

Die Neonazipartei muss die Wahlplakate mit der militanten Parole abhängen. Den Rechtsextremen droht ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro. Die rechtsextreme Splitterpartei “Der III. Weg” darf die Wahlplakate mit der Parole “Hängt die Grünen” nicht länger verwenden. Das Landgericht München I hat, wie am Montag bekannt wurde, am Freitag in einer Einstweiligen Verfügung die weitere Veröffentlichung untersagt und festgestellt, das “allgemeine Persönlichkeitsrecht” der Grünen werde verletzt. Deshalb gebe es “einen Anspruch auf Unterlassung”, sagte eine Sprecherin des Gerichts dem Tagesspiegel. Im Beschluss steht, “die Formulierung jemanden ,zu hängen’ wird in der Regel dahin verstanden, jemanden aufzuhängen, zu erhängen bzw. in sonstiger Weise zu töten oder körperlich zu verletzen”. Die Bundesgeschäftsstelle der Grünen hatte über eine Berliner Anwaltskanzlei den Antrag auf Einstweilige Verfügung gestellt. Der Beschluss der 25.Zivilkammer gelte ohne räumliche Begrenzung, sagte die Sprecherin. Somit müssen auch außerhalb Bayerns die Plakate mit der Gewaltparole aus dem öffentlichen Raum verschwinden. Das Gericht droht der Neonazipartei und ihrem Vorsitzenden Klaus Armstroff ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro an, sollten die Plakate nicht entfernt werden.

via tagesspiegel: Rechtsextremes Wahlplakat „Hängt die Grünen“ – Landgericht München verbietet den Mordaufruf der Partei „Der III. Weg“

siehe auch: „Hängt die Grünen“: Münchner Landgericht verbietet rechtsextremes Wahlplakat. Das Landgericht München hat die umstrittenen „Hängt die Grünen“-Wahlplakate der rechtsextremen Partei Der Dritte Weg verboten. Der Slogan darf öffentlich nicht mehr verwendet werden. Der Beschluss soll grundsätzlich bundesweit gelten, wenn kein Widerspruch eingelegt wird.

IG BCE Nordost: Die AfD ist für Arbeitnehmer/-innen unwählbar

Mit einem sachlichen und aufklärenden Wahlaufruf zur Bundestagswahl 2021 forderte der IG BCE Landesbezirksleiter Nordost, Oliver Heinrich, mit dem gesamten Landesbezirksvorstand (LBV) alle Beschäftigten auf, ihre Stimme zu nutzen und wählen zu gehen.  Der Wahlaufruf wurde bei der letzten LBV-Sitzung einstimmig beschlossen, die am 17.09.2021 in Grünheide stattgefunden hat. Der IG BCE Landesbezirk Nordost umfasst mit seinen fünf Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Damit ist die Haltung zur Partei AfD eindeutig: Die AfD ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unwählbar. Ihre Konzepte taugen nicht, der Stimme der Beschäftigten den notwendigen Einfluss gegenüber den Arbeitgebern und der Politik zu verschaffen. Statt auf Problemlösungen setzt die AfD auf rhetorische Tabubrüche und Ausgrenzung von Minderheiten. Zudem dokumentiert die AfD mit ihrem Grundsatzprogramm, dass sie zutiefst antidemokratisch ist. Institutionen wie unsere, die Gewerkschaften, sind für die AfD Teil des sogenannten „Politik-Establishments“, das es aus ihrer Sicht zu bekämpfen gilt.

via l-iz: IG BCE Nordost: Die AfD ist für Arbeitnehmer/-innen unwählbar

#Abrechnung mit #Maskendeals und #CumEx-Affäre – #Rezo veröffentlicht finales „#Zerstörungsvideo“

Der Youtuber Rezo hat am Samstag erneut ein „Zerstörungsvideo“ veröffentlicht. Diesmal geht es um die Korruption von Politikerinnen und Politikern. Youtuber Rezo hat am Samstagabend erneut ein „Zerstörungsvideo“ veröffentlicht, das sich mit dem Thema Korruption von Politikerinnen und Politikern beschäftigt. Im Fokus des mehr als vierzigminütigen Videos stehen erneut CDU-Abgeordnete und ihre Parteispenden und Maskendeals. Rezo kritisiert in dem Video mangelnde Transparenz bei Spenden und Lobbyismus in der Politik. Auch die Cum-Ex-Affäre um Olaf Scholz greift der Youtuber im Video auf. Es ist der dritte und letzte Teil einer Reihe von Videos, die der Youtuber vor der Bundestagswahl veröffentlicht und jeweils mit „Zerstörung“ überschreibt. „Zerstörung Teil 1: Inkompetenz“ hatte Rezo vor vier Wochen veröffentlicht, aktuell zählt es 5,5 Millionen Klicks. Zwei Wochen darauf erschien „Zerstörung Teil 2: Klima-Katastrophe“, zurzeit wurde es 3,8 Millionen Mal geklickt.

via tagesspiegel: Abrechnung mit Maskendeals und Cum-Ex-Affäre – Rezo veröffentlicht finales „Zerstörungsvideo“

siehe auch: „Leider wieder ziemlich gut“: Wie Twitter das neue Rezo-Video feiert. Eine Woche vor der Bundes­tags­wahl beschäftigt sich der Youtuber Rezo in einem neuen Video mit Korruption in der Politik. In sozialen Netz­werken ruft das dritte „Zerstörungs­video“ zahlreiche Reaktionen hervor. Vor allem von Oppositions­politikern kommt Lob und Zustimmung. (…) Viele teilen bei Twitter auch ein Zitat Rezos, mit dem das Video endet: „Geht wählen! Verschwendet eure Stimme nicht. Geht alle wählen! Wer nicht wählen geht, kann auch nicht erwarten, dass sich was ändert. Und ich bin mir bei wenigen Sachen mittler­weile so sicher wie damit, dass wir dringend – wirklich sehr dringend – Veränderung brauchen“, sagte der Youtuber.

„Klartext, Frau Baerbock“ im ZDF: AfD-Mitglied schürt Angst vor kriminellen Afghanen – Baerbock kontert

Am Donnerstag hat sich Annalena Baerbock, Kanzlerkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen, im ZDF den Fragen des Publikums gestellt. Im Publikum saß auch ein AfD-Mitglied und stellte Baerbock Fragen zu straffälligen Flüchtlingen. Doch die Grünen-Kandidatin wusste zu kontern. Die Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock stellte sich am Donnerstagabend den Fragen von rund 70 Bürgerinnen und Bürgern bei „Klartext, Frau Baerbock“. Moderatorin Bettina Schausten machte Baerbock direkt zu Beginn klar: „Das ist heute Abend Ihre Herausforderung.“ Die Kanzlerkandidatin zeigte sich daraufhin trotz sinkender Umfragewerte kämpferisch. Sie sei überzeugt, dass dieses Land deutlich mehr könne und dafür trete sie an. Baerbock kontert AfD-Mitglied im ZDF mit Völkerrecht. Im Publikum saß auch eine junge Frau, die nach eigenen Angaben Mitglied der AfD ist. Sie habe grundsätzlich nichts gegen Einwanderung, besitze ja selbst einen Migrationshintergrund. Sie sorge sich aber vor einer ungeordneten Zuwanderung aus Afghanistan und gewalttätigen Muslimen. Die Bühne in der ZDF-Sendung nutzt die AfD-Anhängerin, um die Position ihrer Partei zu verdeutlichen und fragte Baerbock, was sie gegen die Gewalt von Flüchtlingen gegen Frauen tun wolle.
Baerbock konterte: Die größte Gefahr in Deutschland sei derzeit leider, dass eine Frau von ihrem Partner getötet wird. „An jedem dritten Tag gelingt das sogar.“ Die Grünen-Spitzenkandidatin bekräftigte zudem, dass Abschiebungen nach Afghanistan weiter ausgesetzt werden müssen. Es gelte das Völkerrecht, und wenn Menschen die Todesstrafe droht, dürfe man sie gar nicht abschieben. Es sei nicht zu akzeptieren, wenn Menschen das Recht auf Asyl abgesprochen werde, nur weil sie aus bestimmten Ländern kommen. Angesprochen auf straffällige Flüchtlinge erklärte Baerbock dem AfD-Mitglied, dass im deutschen Rechtssystem alle Menschen gleich behandelt werden, unabhängig von ihrer Nationalität. „Wir haben Menschenrechte, die sind unteilbar und gelten für alle Menschen in der Welt.“ Baerbock nutzte den Moment, um auch die AfD-Abgeordneten im Bundestag anzugreifen, die bei Menschenrechten zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen unterscheiden würden.

via rnd: „Klartext, Frau Baerbock“ im ZDF: AfD-Mitglied schürt Angst vor kriminellen Afghanen – Baerbock kontert