Die Neonazipartei muss die Wahlplakate mit der militanten Parole abhängen. Den Rechtsextremen droht ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro. Die rechtsextreme Splitterpartei “Der III. Weg” darf die Wahlplakate mit der Parole “Hängt die Grünen” nicht länger verwenden. Das Landgericht München I hat, wie am Montag bekannt wurde, am Freitag in einer Einstweiligen Verfügung die weitere Veröffentlichung untersagt und festgestellt, das “allgemeine Persönlichkeitsrecht” der Grünen werde verletzt. Deshalb gebe es “einen Anspruch auf Unterlassung”, sagte eine Sprecherin des Gerichts dem Tagesspiegel. Im Beschluss steht, “die Formulierung jemanden ,zu hängen’ wird in der Regel dahin verstanden, jemanden aufzuhängen, zu erhängen bzw. in sonstiger Weise zu töten oder körperlich zu verletzen”. Die Bundesgeschäftsstelle der Grünen hatte über eine Berliner Anwaltskanzlei den Antrag auf Einstweilige Verfügung gestellt. Der Beschluss der 25.Zivilkammer gelte ohne räumliche Begrenzung, sagte die Sprecherin. Somit müssen auch außerhalb Bayerns die Plakate mit der Gewaltparole aus dem öffentlichen Raum verschwinden. Das Gericht droht der Neonazipartei und ihrem Vorsitzenden Klaus Armstroff ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro an, sollten die Plakate nicht entfernt werden.

via tagesspiegel: Rechtsextremes Wahlplakat „Hängt die Grünen“ – Landgericht München verbietet den Mordaufruf der Partei „Der III. Weg“

siehe auch: „Hängt die Grünen“: Münchner Landgericht verbietet rechtsextremes Wahlplakat. Das Landgericht München hat die umstrittenen „Hängt die Grünen“-Wahlplakate der rechtsextremen Partei Der Dritte Weg verboten. Der Slogan darf öffentlich nicht mehr verwendet werden. Der Beschluss soll grundsätzlich bundesweit gelten, wenn kein Widerspruch eingelegt wird.