Die Sparkasse Chemnitz protestiert öffentlich gegen eine Kontoeröffnung der Partei “Freie Sachsen”. Dass diese Menschen die nicht in Sachsen geboren wurden, insbesondere auch Menschen aus anderen Bundesländern, in ihre Heimat zurückführen will, verstoße gegen das Grundgesetz. 40 der mehr als 120 Geburtsorte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse zieren jetzt als Banner das Hauptgebäude. Sparkassen-Sprecher Sven Mücklich zeigt eines der 40 Transparente, die das Geldinstitut an seiner Fassade angebracht hat. Sie stehen für einen Teil der Geburtsorte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Sparkasse Chemnitz wehrt sich gerichtlich gegen die Eröffnung eines Kontos für die Partei “Freie Sachsen”. Die Partei sei vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft worden. Sie verstoße mit ihren Forderungen wie etwa der Rückführung nicht in Sachsen geborener Menschen gegen das Grundgesetz, so die Sparkasse. Insbesondere Menschen aus anderen Bundesländern seien im Programm der Freien Sachsen aufgeführt.
Nach Auffassung der Sparkasse sind davon folgende Grundrechte betroffen: Art. 1 Abs. 1 GG: “Die Menschenwürde ist unantastbar.” Art. 2 Abs. 1 und 2 GG: “Jeder hat ein Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit … Die Freiheit der Person ist unverletzlich.” Art. 3 Abs. 3 GG: “Niemand darf wegen … seiner Heimat und Herkunft … benachteiligt oder bevorzugt werden.” Art. 6 GG: “Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.” Art. 11 GG: “Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet.” Art. 12 GG: “Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.”

via mdr: Sparkasse Chemnitz verweigert Kontoeröffnung von rechtsextremer Partei

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