Leipziger Sicherheitsbehörde entzieht zwei AfD-Politikern die Waffenscheine

Die Sicherheitsbehörde der Stadt Leipzig hat zwei Stadträten der AfD die Waffenberechtigungen entzogen. Auslöser ist die Einstufung der Partei in Sachsen durch den Landesverfassungsschutz als rechtsextremistisch. Der Anwalt der beiden Politiker spricht von Schikane. Marius Beyer (26) und Rocco Farkas (44) sitzen nicht nur für die gleiche Partei im Stadtrat. Die beiden AfD-Kommunalpolitiker besitzen auch einen Kleinen Waffenschein. Dieser berechtigt sie dazu, „Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zulassungszeichen (im Kreis) zu führen“. Dazu zählen auch bestimmte Pfeffersprays. Die Waffenberechtigungen der beiden Stadträte hat die Sicherheitsbehörde nun jedoch entzogen. Sie beruft sich dabei auf die Einstufung der sächsischen AfD als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung durch das Landesamt für Verfassungsschutz im Dezember 2023. Mit einer Beschwerde gegen diese Bewertung war die AfD letztinstanzlich im Januar dieses Jahres vor dem sächsischen Oberverwaltungsgericht gescheitert. „Waffenrechtliche Zuverlässigkeit“ durch aktive Betätigung für die AfD nicht mehr gegeben Beyer und Farkas würden durch ihre aktive Betätigung die AfD nach außen vertreten und so auch deren Ziele, die „gegen die verfassungsmäßige Ordnung und damit gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ gerichtet seien, argumentiert die Behörde. Daher fehle ihnen die Voraussetzung für die Waffenerlaubnis, die „waffenrechtliche Zuverlässigkeit“. Der Kleine Waffenschein sei somit zu widerrufen.

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Anders als der #Bundestag – #Bun­desrat hisst zum Chri­s­to­pher Street Day die #Regen­bo­gen­flagge – #CSD

Anders als der Bundestag hisst der Bundesrat zum Berliner CSD die Regenbogenflagge. Er stützt sich auf einen BMI-Erlass aus dem Jahr 2022. Foto: Bundesrat, Zuschnitt und Skalierung durch LTO Anders als die Bundestagspräsidentin sieht die Präsidentin der Länderkammer im Hissen der Regenbogenflagge vor dem Gebäude keinen Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot. Die Flagge stehe für “Vielfalt, Toleranz und Respekt”. Wenn am Samstag Hunderttausende auf dem 47. CSD Berlin Pride unter dem Motto “Nie wieder still” für die Rechte der queeren Community und gegen Diskriminierung demonstrieren, wird ihnen vor dem Bundesratsgebäude in der Leipziger Straße in Berlin-Mitte eine große Regenbogenflagge entgegenwehen. Denn anders als Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU,) die sich geweigert hatte, anlässlich des CSD am Reichstagsgebäude die Flagge zu hissen, sieht Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger (SPD) darin keine Kollision mit dem staatlichen Neutralitätsgebot. Klöckner hatte ihre Ablehnung damit begründet, dass ihre Arbeit auf einem “klaren Fundament” fuße, das “nicht dehnbar” sei. Dieses Fundament sei die Neutralität der Bundestagsverwaltung, die die gesamte Bandbreite des deutschen Bundestags abbilden müsse, erklärte sie damals in einem ARD-Interview. Ein derart “klares Fundament”, das sie an der Beflaggung hindert, sieht die Präsidentin des Bundesrat, der ebenfalls ein Verfassungsorgan ist, nicht. Rehlinger erklärte vielmehr am Freitag: “Vielfalt, Respekt und Toleranz gehören ebenso wie Freiheit und Gleichheit zum Kern der Demokratie. Sie sind unverzichtbar für eine freie und offene Gesellschaft. Jeder Mensch hat das Recht, ohne Diskriminierung in Würde zu leben und zu lieben. Dafür steht die Regenbogenflagge: als Bekenntnis zu Werten, denen wir uns als Demokratinnen und Demokraten verpflichtet fühlen.” Zu besonderen Anlässen an öffentlichen Gebäuden erlaubt  Als rechtliche Grundlage für das Aufziehen der Flagge am Samstag verweist der Bundesrat in einer Pressemitteilung auf einen entsprechenden Erlass des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 6. April 2022. In diesem hatte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das Hissen der Regenbogenflagge zu besonderen Anlässen erlaubt und lediglich zur Auflage gemacht, dass sich die Beflaggung auf einen konkreten Termin beziehen müsse. Das könne zum Beispiel der Christopher Street Day (CSD) oder eine andere bestimmte örtliche oder regionale Veranstaltung sein, etwa die sogenannten Pride Weeks. Eine bestimmte Höchstzahl dieser Anlässe, die nicht überschritten werden dürfe, sieht Faesers Erlass eigentlich nicht vor.

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“Scheiß AfD” Anti-AfD-Jodler: Queerer Chor erhält Drohungen und viel Zuspruch

Bei der Störung des ARD-Sommerinterviews mit AfD-Chefin Weidel war auch das Lied des Corner Chors aus Augsburg zu hören. Die Gruppe wusste nichts von der Aktion – will die Aufmerksamkeit aber nun nutzen. Bei der Stör-Aktion des ARD-Sommerinterviews mit AfD-Chefin Alice Weidel ist auch das Anti-AfD-Lied eines Augsburger Chors abgespielt worden. Der Corner Chor, der sich selbst als “aktivistischen FLINTA*-Chor” bezeichnet, habe auf Instagram viele Zuschriften für den Jodler erhalten, sagte eine Chor-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur. “Wir haben viele nicht ganz so nette Kommentare gekriegt, teilweise auch Drohungen. Wir lassen uns aber nicht einschüchtern.” Überwiegend sei die Resonanz positiv gewesen. Viele Menschen hätten gefragt, ob sie das Lied verwenden dürfen – “für Klingeltöne, für Demos oder zum Nachsingen.” Der Chor wolle den Jodel für möglichst alle zugänglich machen, so die Sprecherin. “Wir haben dann die Noten geteilt.” Auch die Aufrufzahlen des Songs seien deutlich nach oben gegangen, sagte sie.

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AfD-Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen – Malu Dreyer durfte zu Demo “gegen Rechts” auf­rufen

Immer wieder werden Äußerungen von Regierungsmitgliedern gegen die AfD ein Thema für das BVerfG. Im Fall von Malu Dreyer unterlag die AfD nun vor dem BVerfG, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz hat damit Bestand. Die Verfassungsbeschwerde der rheinland-pfälzischen AfD gegen ein Urteil des dortigen Verfassungsgerichtshofs (VerfGH) bezüglich einer Äußerung von Malu Dreyer ist bereits unzulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden und sie deshalb nicht zur Entscheidung angenommen (Beschl. v. 24.06.2025, Az. 2 BvR 686/25). Noch als Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz hatte Malu Dreyer (SPD) im Januar 2024 über das Internetportal der Landesregierung zu einer Demonstration unter dem Motto “Zeichen gegen Rechts – kein Platz für Nazis” aufgerufen. Zudem hatte sie auf ihrem Instagram-Account in Bezug auf kurz zuvor bekannt gewordenen Abschiebepläne erklärt: “Der Begriff ‘Remigration’ verschleiert, was die AfD und andere rechtsextreme Verfassungsfeinde vorhaben: Sie planen die Vertreibung und Deportation von Millionen Menschen aus rassistischen Motiven. So verschieben sie die Grenze weiter nach rechts und radikalisieren den gesellschaftlichen Diskurs.” Die AfD sah in diesen öffentlichen Beiträgen eine unzulässige Verletzung des Neutralitätsgebots. Als Ministerpräsidentin habe sie solche Aussagen nicht tätigen dürfen. “Mit ihrer infamen Hetze gegen unsere AfD als Ministerpräsidentin über das Portal der Staatskanzlei hat Malu Dreyer den Boden der Demokratie und des Grundgesetzes verlassen”, so die AfD damals. Die Partei klagte gegen Dreyer. Anfang April 2025 entschied der VerfGH Rheinland-Pfalz dann: Dreyer habe mit ihren Äußerungen das Neutralitätsgebot nicht gewahrt und in das Recht auf Chancengleichheit der AfD aus Art. 21 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (GG) und Art. 17 Abs. 1 der rheinland-pfälzischen Verfassung (RhPfVerf) eingegriffen. Allerdings: Das sei gerechtfertigt gewesen, weil dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gedient habe. Erst wenn staatliche Einschätzungen und Bewertungen willkürlich oder unsachlich werden, seien solche Äußerungen unzulässig, so der VerfGH (Urt. v. 02.04.2025, Az. VGH O 11/24). BVerfG steht nicht über Landesverfassungsgerichten Mit einer Verfassungsbeschwerde wollte der Landesverband der AfD gegen das VerfGH-Urteil in Karlsruhe vorgehen. Doch “mangels hinreichender Darlegung einer Verletzung eines im Rahmen der Verfassungsbeschwerde rügefähigen Rechts ist die Verfassungsbeschwerde bereits unzulässig”, so das BVerfG jetzt. Das Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb durch Verfassungsorgane des Landes aus Art. 21 Abs. 1 GG sei kein im Wege der Verfassungsbeschwerde rügefähiges Recht. Statt einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe stelle der Organstreit vor dem VerfGH Rheinland-Pfalz die abschließende Rechtsschutzmöglichkeit dar, so die 3. Kammer des Zweiten Senats.

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VG Schwerin zu “Jamel rockt den Förster” – Bier bleibt auf dem Anti-Nazi-Fes­tival erlaubt

Kurz vor der Neuauflage des Musik- und Demokratie-Festivals “Jamel rockt den Förster” können die Veranstalter Hoffnung schöpfen: Mutmaßlich schikanöse Auflagen des Landkreises, wie etwa ein Alkoholverbot, sind vom Tisch. Vorerst. Kann das beliebte Anti-Nazi-Festival “Jamel rockt den Förster” wie geplant am 22. sowie 23. August und wie in den Jahren zuvor stattfinden? Darüber ist ein veritabler Streit zwischen den Veranstaltern, der Gemeinde und dem betreffenden Landkreis ausgebrochen. Seit Wochen beschäftigt dieser auch die Gerichte. Ein Ende des juristischen Streits ist nicht abzusehen. Das Festival “Jamel rockt den Förster” ist eine der populärsten Musikveranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern gegen Rechtsextremismus. Es wird regelmäßig von der Ministerpräsidentin des Bundeslandes als Schirmherrin (mit-)eröffnet. Auf dem Gelände tummeln sich Ende August rund 3.000 Menschen jeden Alters, die eines eint: Ihre klare Haltung gegen die extreme Rechte und ihr Engagement für die Demokratie in Deutschland.  Deswegen sind auch etliche Initiativen aus der Zivilgesellschaft mit Ständen und Workshops am Start. Dass auf dem Festival in erster Linie Musik dargeboten wird – darunter immer wieder namhafte Künstler wie die Toten Hosen, Danger Dan, Element of Crime, Herbert Grönemeyer oder die Ärzte – soll jedenfalls nicht im Vordergrund stehen. Deshalb wird das Line-Up bis zum jeweiligen Auftritt regelmäßig geheim gehalten. Schließlich soll es um die Sache gehen, nicht um den Besuch bei einem Auftritt der Lieblingsband. (…) So wollte die Gemeinde Gägelow, zu der Jamel gehört und in deren Gemeindevertretung auch Rechtsextreme sitzen, erstmals Nutzungsentgelt von den Veranstaltern für die Nutzung gemeindeeigener Flächen erheben. Und nachdem die Veranstaltung jetzt erstmals als Versammlung stattfinden soll, macht der von einem CDU-Landrat geführte Landkreis Nordwestmecklenburg als Versammlungsbehörde die Erlaubnis der Veranstaltung von Auflagen, wie etwa einem Alkoholverbot, abhängig. VG: “Gefahren durch Alkoholkonsum” auf dem Festival nicht belegt Gegen dieses Vorgehen, das von vielen als offensichtlich politisch motiviert und schikanös beurteilt wird, wehrte sich die Familie Lohmeyer juristisch. Im Eilverfahren um das Nutzungsentgelt kassierten die Veranstalter vor Gericht vorerst eine Niederlage. Das Verwaltungsgericht (VG) Schwerin und das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald (Beschl. v.03.7.2025, Az. 1 M 221/25) waren im einstweiligen Anordnungsverfahren der Ansicht, es müsse erst ein entsprechender Nutzungsvertrag geschlossen werden, das ginge auch unter Vorbehalt. Erfolgreicher für die Veranstalter verlief es dagegen im Eilverfahren gegen den versammlungsrechtlichen Auflagenbescheid des Landkreises. Ein erster Eilantrag in diesem Kontext war noch mangels Rechtsschutzbedürfnis erfolglos geblieben. Am Mittwoch aber gab das VG Schwerin einem Eilantrag betreffend der versammlungsrechtlichen Auflagen für “Jamel rockt den Förster” weitgehend statt (Beschl. v. 23. Juli 2025, Az. 3 B 2357/25 SN). (…) Als unverhältnismäßig erachtete das VG außerdem die vom Landkreis erteilte Auflage, wonach den Teilnehmenden das Mitführen von Glasflaschen und sämtlichen Behältern aus Glas durchweg untersagt werden sollte. Hierzu stellte das VG klar: “Für deren laut der Bescheidsbegründung befürchtete Verwendung als Waffe fehlt es an jeglicher tragfähigen Prognosegrundlage.” Das VG Schwerin sieht für Attacken der Festivalbesucher, bei denen sie Glasbehältnisse als Waffe benutzen könnten, keinerlei Anhaltspunkte: “Die politisch vielfach entgegengesetzt zur Versammlung orientierten und auf dieser nicht erwünschten Dorfbewohner und deren Besucher konnten gerade durch die Umzäunung des Versammlungsgeländes und die in nennenswerter Zahl stationär bereitgestellten Polizeikräfte ebenso wie die Versammlungsteilnehmer bisher in dem über ein Jahrzehnt währenden Veranstaltungszyklus erfolgreich von gewaltsamen Konfrontationen abgehalten werden”, heißt es im Beschluss. Das sei im Übrigen auch “gerichtsbekannt und offenkundig”.

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Stör-Lied gegen AfD-Chefin Weidel: Augsburger Chor äußert sich – #CornerChor #Flinta #scheissafd

Eigentlich sollten beim ARD-Sommerinterview mit AfD-Chefin Weidel die Argumente im Vordergrund stehen. Doch Aktivistinnen übertönten das Gespräch mit einem Schmählied. Nun sprechen die Komponistinnen des Lieds aus Augsburg. (…) Ausgestattet mit Störsendern, Flakscheinwerfern und vor allem: Druckkammer-Lautsprechern. Aus diesen Lautsprechern wurde ein AfD-Schmählied abgespielt, das das Interview übertönte. “Scheiß AfD” singt ein Chor in dem Lied immer wieder. Eingesungen wurde das Lied vom “Corner Chor” aus Augsburg. “Wir wussten nichts von der Aktion, freuen uns aber übel, dass das Lied da platziert wurde”, sagte eine Sprecherin des Chors zu BR24. Mit dem “Zentrum für Politische Schönheit” aus Berlin, welches das Lied abspielte, gebe es seit längerer Zeit “einen engen Austausch”. Auf die Frage, ob es richtig sei, ein Interview derart zu stören, sagte die Sprecherin des Chors: “Wir müssen uns fragen, wem wir eine Bühne geben. Rechtsgesinnte Politikerinnen und Politiker sollten nicht zu viel zu Wort kommen. Die Politik der AfD ist menschenverachtend und destruktiv.” Es sei außerdem eine “humorvolle Art des Störens” gewesen. Dies stehe jedem im öffentlichen Raum zu. Der “Corner Chor” bezeichnet sich selbst als “aktivistischer FLINTA-Chor”. “FLINTA” ist ein Akronym und steht für Frauen, Lesben, Intergeschlechtliche, Nicht-binäre, Trans und Agender Personen.

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Berliner Regierungsviertel – Polizei leitet Verfahren wegen Störung des Sommerinterviews mit Alice Weidel ein

Nach einer Störaktion des Künstlerkollektivs “Zentrum für Politische Schönheit” (ZPS) beim ARD-Sommerinterview mit Alice Weidel (AfD) hat die Berliner Polizei zwei Ordnungswidrigkeits-Verfahren eingeleitet. Die richten sich gegen eine 64 Jahre alte Frau und einen 39 Jahre alten Mann, wie die Polizei am Montag mitteilte. Grund dafür sei, dass die Aktion nicht angemeldet gewesen sei. dpa/Sebastian Willnow Reaktionen in Berlin und Brandenburg Neue Einstufung der AfD befeuert Debatte über Verbotsverfahren Lautstarker Protest störte Interview Das ZPS hatte in unmittelbarer Nähe des live ausgestrahlten Gesprächs am Sonntagabend [ardmediathek.de] über den umgebauten ehemaligen Gefangenentransporter “Adenauer SRP+” lautstark Musik abgespielt. Die sei von einer auf dem Bus festinstallierten Lautsprecheranlage gekommen und habe sich “inhaltlich gegen die AfD” gerichtet. Laut Polizei beeinträchtigten die Schallemissionen neben dem Interview auch den Verkehr sowie die öffentliche Ordnung. Die Zahl der Teilnehmenden schätzte die Polizei auf etwa 40 Personen. Auch die “Omas gegen Rechts” protestierten im Regierungsviertel direkt an der Spree gegenüber des Open-Air-Interviews. Hauptstadtstudio-Leiter Markus Preiß, der das Interview führte, berichtete, dass es ein extremes Interview gewesen sei. Dem Evangelischen Pressedienst (EPD) sagte ein Sprecher des Künstlerkollektivs, es seien von der Polizei vor Ort keine Maßnahmen ergriffen worden, man habe sich mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Zum Ablauf der Aktion teilte die ironisch auftretende Gruppierung mit, eine Person sei auf Toilette gewesen und habe vergessen, “das Autoradio am Adenauer SRP+ abzustellen”.

via rbb: Berliner Regierungsviertel Polizei leitet Verfahren wegen Störung des Sommerinterviews mit Alice Weidel ein

siehe auch: NACH ARD-SOMMERINTERVIEW-FLOP FÜR AFD-CHEFIN WEIDEL: DAS WAR HINTER DEN KULISSEN LOS . Nachdem das ARD-Sommerinterview mit AfD-Chefin Alice Weidel (46) am Sonntag lautstark gestört wurde, hat die Berliner Polizei nun ihren Bericht und die Konsequenzen offengelegt. AfD-Chefin Alice Weidel (46) wurde beim ARD-Sommerinterview am Sonntag von einer Spontankundgebung gestört.  © Jörg Carstensen/dpa Gegen 15 Uhr versammelten sich am Friedrich-Ebert-Platz im Ortsteil Tiergarten, unweit des Paul-Löbe-Hauses mehrere Menschen, wie die Polizei am Montag mitteilte. Die Teilnehmenden protestierten lautstark gegen die AfD, ohne die Versammlung vorher anzumelden. Alarmierte Einsatzkräfte waren wenig später vor Ort und wurden von einer 64-jährigen Leiterin der Demo über die sogenannte Spontankundgebung zum Thema “Keine Bühne der AfD” informiert. Hinter der Aktion stecke die Gruppe “Zentrum für Politische Schönheit”, die ein Video auf X veröffentlicht hatte. Im Halteverbot in der Wendeschleife der Paul-Löbe-Allee stand ein verschlossener Reisebus mit der Aufschrift “Adenauer SRP+” und einer fest installierten Lautsprecheranlage. Aus dieser dröhnte pausenlos Musik, die sich gegen die AfD richtete. Da in dem Gefährt die Telefonnummer einer Kontaktperson hinterlassen wurde, riefen die Polizisten den 39-jährigen Verantwortlichen an und bestellten ihn zum Bus, wo er um 15.20 Uhr erschien. Er sagte, dass er den Bus nicht wegfahren könne, da er nicht der Fahrer sei. Zudem sei diese Aktion eine spontane Kunstdarbietung und keine Demo. Doch die Polizei forderte den Mann auf, den Lärm, der sowohl den Verkehr als auch die öffentliche Ordnung gestört habe, sofort zu beenden. Um 15.30 Uhr war es dann zumindest vom Bus her ruhig. (…) Ziel der Polizei war es eigenen Angaben nach, sowohl die spontane Ausübung grundrechtlich geschützter Meinungsäußerung als auch den geordneten Ablauf eines journalistischen Interviews mit einer Politikerin zu gewährleisten.