Anders als der Bundestag hisst der Bundesrat zum Berliner CSD die Regenbogenflagge. Er stützt sich auf einen BMI-Erlass aus dem Jahr 2022. Foto: Bundesrat, Zuschnitt und Skalierung durch LTO Anders als die Bundestagspräsidentin sieht die Präsidentin der Länderkammer im Hissen der Regenbogenflagge vor dem Gebäude keinen Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot. Die Flagge stehe für “Vielfalt, Toleranz und Respekt”. Wenn am Samstag Hunderttausende auf dem 47. CSD Berlin Pride unter dem Motto “Nie wieder still” für die Rechte der queeren Community und gegen Diskriminierung demonstrieren, wird ihnen vor dem Bundesratsgebäude in der Leipziger Straße in Berlin-Mitte eine große Regenbogenflagge entgegenwehen. Denn anders als Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU,) die sich geweigert hatte, anlässlich des CSD am Reichstagsgebäude die Flagge zu hissen, sieht Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger (SPD) darin keine Kollision mit dem staatlichen Neutralitätsgebot. Klöckner hatte ihre Ablehnung damit begründet, dass ihre Arbeit auf einem “klaren Fundament” fuße, das “nicht dehnbar” sei. Dieses Fundament sei die Neutralität der Bundestagsverwaltung, die die gesamte Bandbreite des deutschen Bundestags abbilden müsse, erklärte sie damals in einem ARD-Interview. Ein derart “klares Fundament”, das sie an der Beflaggung hindert, sieht die Präsidentin des Bundesrat, der ebenfalls ein Verfassungsorgan ist, nicht. Rehlinger erklärte vielmehr am Freitag: “Vielfalt, Respekt und Toleranz gehören ebenso wie Freiheit und Gleichheit zum Kern der Demokratie. Sie sind unverzichtbar für eine freie und offene Gesellschaft. Jeder Mensch hat das Recht, ohne Diskriminierung in Würde zu leben und zu lieben. Dafür steht die Regenbogenflagge: als Bekenntnis zu Werten, denen wir uns als Demokratinnen und Demokraten verpflichtet fühlen.” Zu besonderen Anlässen an öffentlichen Gebäuden erlaubt  Als rechtliche Grundlage für das Aufziehen der Flagge am Samstag verweist der Bundesrat in einer Pressemitteilung auf einen entsprechenden Erlass des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 6. April 2022. In diesem hatte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das Hissen der Regenbogenflagge zu besonderen Anlässen erlaubt und lediglich zur Auflage gemacht, dass sich die Beflaggung auf einen konkreten Termin beziehen müsse. Das könne zum Beispiel der Christopher Street Day (CSD) oder eine andere bestimmte örtliche oder regionale Veranstaltung sein, etwa die sogenannten Pride Weeks. Eine bestimmte Höchstzahl dieser Anlässe, die nicht überschritten werden dürfe, sieht Faesers Erlass eigentlich nicht vor.

via lto: Anders als der Bundestag Bun­desrat hisst zum Chri­s­to­pher Street Day die Regen­bo­gen­flagge

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