Eine Zugchefin der Deutschen Bahn wollte über Rassismus reden. Der Konzern ließ sie nicht

Hakenkreuz und Ausländerwitze in ihrem ICE: Eine Zugchefin der Deutschen Bahn machte sich mit einer Durchsage gegen Diskriminierung und Rechtsextremismus stark. Darüber hätte man gern mit ihr gesprochen, doch es gibt ein Problem. Ist das die neue Deutsche Bahn? Wenn man sich die aufwendigen Filmclips mit Anke Engelke anschaut, mit denen der Konzern gerade sein Freudlos-Image aufzupolieren versucht, verspürt man unwillkürlich Sympathie für den Staatskonzern. Wer sich selbstironisch an den eigenen Schwächen abarbeitet – Unpünktlichkeit, Pannen und kaputte Zugtüren – dem kann man kaum mehr böse sein, wenn der Anschlusszug tatsächlich wieder mit 40 Minuten Verspätung einfährt. Aber leider: Lockerheit und Souveränität, das ist nicht die neue Wirklichkeit bei der Deutsche Bahn, wie dieser Fall zeigt. Vergangenen Sonntag überraschte eine Mitarbeiterin der Bahn mit einer engagierten Durchsage, der SPIEGEL war Zeuge ihrer Ansprache. Im ICE 1602 auf der Fahrt von Berlin nach Hamburg bat sie die Fahrgäste um Aufmerksamkeit: Sie wolle mal etwas Persönliches loswerden, sagte sie. Soeben habe eine Passagierin sie darauf hingewiesen, dass im Zug »ein Hakenkreuz eingeritzt wurde«. Kurz darauf sei sie selbst durch ein Abteil gegangen, in dem sich »über Ausländer lustig gemacht wurde« – ein Verhalten, das weder die Bundesrepublik Deutschland noch die Deutsche Bahn toleriere, so die Mitarbeiterin der DB. »So etwas gehört nicht in meinen Zug«, sagte sie. »Und ich sage bewusst, meinen Zug – denn ich bin die Zugchefin. Mein Name ist …«, sagte sie und stellte sich mit ihrem vollen Vor- und Nachnamen vor. »Ich habe einen Migrationshintergrund«, machte die DB-Mitarbeiterin deutlich. »Lassen Sie uns einfach nett zueinander sein und jeden so akzeptieren, wie er ist.«

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Protest gegen Stadtbild-Aussage Merz redet über Integration, etliche Gäste verlassen den Raum

Bei der Verleihung des Talisman-Preises verlassen rund 30 Teilnehmer kurzzeitig den Saal, aus Protest gegen Bundeskanzler Friedrich Merz. Anlass sind seine umstrittenen Aussagen zum Stadtbild. Aus Protest gegen eine umstrittene Stadtbild-Äußerung von Friedrich Merz (CDU) haben rund 30 Menschen bei einer Rede des Bundeskanzlers zum Thema Integration demonstrativ den Saal verlassen. Bei der Verleihung des Talisman-Preises für gesellschaftlichen Zusammenhalt der Deutschlandstiftung Integration in Berlin gingen die Stipendiatinnen und Stipendiaten hinaus, als Merz die Bühne betrat. Sie trugen Sticker mit der Aufschrift »Wir sind das Stadtbild« und positionierten sich im Eingangsbereich für ein Gruppenfoto. Erst nach der etwa 20-minütigen Rede nahmen sie ihre Plätze wieder ein.

via spiegel: Protest gegen Stadtbild-Aussage Merz redet über Integration, etliche Gäste verlassen den Raum

siehe auch: Video zeigt Protest gegen „Stadtbild“-Äußerung: Dutzende Zuschauer verlassen Saal während Merz’ Rede zu Integration. Bei der Verleihung des Talisman-Preises verließen 30 Stipendiaten den Saal, als Friedrich Merz die Bühne betrat. Sie trugen Sticker mit der Aufschrift „Wir sind das Stadtbild“. Aus Protest gegen die „Stadtbild“-Äußerung von Friedrich Merz haben rund 30 Menschen vor einer Rede des Kanzlers zum Thema Integration demonstrativ den Saal verlassen. Als Merz in Berlin bei der Verleihung des Talisman-Preises für gesellschaftlichen Zusammenhalt der Deutschlandstiftung Integration die Bühne betrat, gingen rund 30 Stipendiatinnen und Stipendiaten hinaus. Sie trugen Sticker mit der Aufschrift „Wir sind das Stadtbild“ und positionierten sich im Eingangsbereich für ein Gruppenbild. Erst nach der gut 20-minütigen Rede nahmen sie ihre Plätze wieder ein. Merz hatte Mitte Oktober bei einem Termin gesagt, die Bundesregierung korrigiere frühere Versäumnisse in der Migrationspolitik und mache Fortschritte, „aber wir haben natürlich immer im Stadtbild noch dieses Problem, und deswegen ist der Bundesinnenminister ja auch dabei, jetzt in sehr großem Umfang auch Rückführungen zu ermöglichen und durchzuführen“.

Schock für die AfD: Partei verliert Markenrecht am Logo – wegen mangelnder ernsthafter Nutzung

Die AfD kassiert eine der härtesten juristischen Niederlagen ihrer Geschichte: Die EU streicht Logo und Parteiname als geschützte Marken. Für die Rechtspopulisten hat das gravierende Folgen. EUIPO erklärt Parteilogo und AfD als EU-Marken für verfallen – wegen mangelnder ernsthafter Nutzung. Die Entscheidung könnte dazu führen, dass jedermann das AfD-Logo auf Produkten verwenden darf. Die Partei will Beschwerde einlegen und verweist auf weitere Schutzrechte über das Namensrecht. Herbe Klatsche für die Alternative für Deutschland: Die EU-Behörde für geistiges Eigentum (EUIPO) hat die europäischen Markenrechte der rechtspopulistischen Partei für ungültig erklärt. Sowohl das Parteilogo als auch die Abkürzung AfD verlieren damit ihren Schutzstatus in der Europäischen Union. Das EUIPO begründete die Verfallserklärung mit mangelnder ernsthafter Verwendung der eingetragenen Marken. Juristische Schlappe für AfD: EU-Behörde erklärt Markenrechte für ungültig Wie die “Bild” schreibt, erfolgte die Entscheidung nach einem zweijährigen Rechtsstreit, den die Berliner Anwaltskanzlei Lubberger Lehment Rechtsanwälte Partnerschaft initiiert hatte. Die Kanzlei hatte im September 2023 den Verfallsantrag beim EUIPO eingereicht. Als Grund führte sie fehlende ernsthafte Nutzung der betroffenen Marken an. Die Löschungsabteilung der EU-Behörde mit Sitz im spanischen Alicante gab dem Antrag vollständig statt. Die Marken gelten rückwirkend ab dem 18. September 2023 als verfallen. Die EU-Behörde stellte fest, dass die AfD trotz umfangreicher Dokumentation keine ausreichenden Belege für eine öffentliche kommerzielle Verwendung ihrer Marken vorweisen konnte. “Die von der Inhaberin vorgelegten Unterlagen enthalten Hinweise auf eine parteiinterne Nutzung. Eine Benutzung des Zeichens als Marke, und im Rahmen einer öffentlichen und nach außen gerichteten kommerziellen Tätigkeit wurde hingegen nicht belegt”, heißt es in der Entscheidungsbegründung. Die Partei hatte ihre Markenrechte für ein breites Produktspektrum angemeldet. Neben klassischen Artikeln wie Shirts, Tassen und Fahnen umfasste die Liste auch ungewöhnliche Waren wie Fallschirme, Peitschen, Pferdegeschirre, Babyschlafsäcke, Büsten aus Edelmetall, Dreiräder, E-Bikes und alkoholische Mischgetränke. Diese Entscheidung stellt eine erhebliche juristische Schlappe für die Partei dar. Der Verlust der Markenrechte könnte weitreichende Folgen haben, da die Partei nun keinen exklusiven Schutz mehr für ihre zentralen Erkennungszeichen besitzt. Die AfD kündigte bereits an, gegen das Urteil vorzugehen. “Zu den Entscheidungen des EUIPO wird die AfD Beschwerden einlegen, und wir sind zuversichtlich, dass die Entscheidungen geändert werden”, erklärte der stellvertretende Pressesprecher Michael Pfalzgraf gegenüber “Bild”.

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“F*ck die AfD!” – Heftiger Eklat bei Bambi-Dankesrede

Darüber wird noch lange diskutiert werden. Als er seine Trophäe erhält, wird Sänger Zartmann plötzlich politisch. Die “Bambi”-Verleihung 2025 war glamourös, emotional und plötzlich hochpolitisch. Während Pop-Ikone Cher ihren “Legenden”-Bambi entgegennahm, sorgte ausgerechnet ein Newcomer für den lautesten Knall des Abends: Zartmann, der Shootingstar hinter dem Hit “tau mich auf”, gewann den Publikums-Bambi als “Musikact des Jahres” und nutzte seine Dankesrede für eine Botschaft, die in der Branche nachhallt. (…) Der 22-Jährige stellte sich ans Mikro  und ließ die Halle kurz die Luft anhalten: “Ich will noch eine Sache sagen: Fick die AfD. Fick rechtspopulistische Scheiße!” Ein Satz, der die Bavaria Filmstudios erzittern ließ. Erst Schock – dann tobender Applaus. Sogar Rivale Kamrad sprang begeistert auf. Zartmann weiter: “Ich verstehe, wenn Menschen unzufrieden sind. Aber Rechtspopulismus ist nicht der Weg raus. Kommunikation ist der Schlüssel.” “Peinlich” – Katerina Jacob teilt gegen Kollegen aus Auf TikTok gingen Ausschnitte seiner Rede sofort viral. Unter den Clips sammelten sich Tausende Kommentare: “Ehrenmann”, “Respekt”, “Liebe ihn dafür”. Ein User schrieb: “Keine Ahnung, wer er ist, aber alleine dafür hat er den Bambi verdient.” Zartmann ist für klare Kante bekannt: Erst im März sagte er ein ausverkauftes Konzert im Berliner “Metropol” ab. Aus Protest gegen AfD-Spenden des Eigentümers.

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siehe auch: Bambi 2025: Zartmann setzt politisches Statement in Dankesrede – Fans feiern ihn Bei der diesjährigen Bambi-Verleihung ging Zartmann als einer der glücklichen Gewinner:innen des Abends hervor. Der Musiker nutzte den Moment auf der Bühne letzlich jedoch auch dafür, ein persönliches Anliegen offenzulegen. (…) “Ich will noch eine Sache sagen”, begann Zartmann und machte dann mit seinen nächsten Worten seine politische Einstellung deutlich: “Fick die AfD, ist mir ganz wichtig zu sagen. Fick rechtspopulistische Scheiße!” Neben vielen anderen Anwesenden bescherte das dem jungen Künstler unter anderem auch von Musikkollegen wie Kamrad lauten Beifall, er bekam Standing-Ovations.

BVerfG zu Grenzen der Versammlungsfreiheit: Gegen­de­mon­s­t­ra­tion ja – Voll­b­lo­c­kade nein

Eine Sitzblockade als geschützte Versammlung? Ja – aber nicht, wenn sie eine andere Versammlung komplett lahmlegt. Das BVerfG hält die Verurteilung eines Gegendemonstranten zu einer Geldstrafe für verfassungsgemäß. Gegendemonstrationen gehören zur Demokratie wie Trillerpfeifen zur Protestkultur. Unterschiedliche Positionen dürfen – ja sollen – aufeinandertreffen. Was jedoch nicht geht: wenn eine Gegendemonstration die ursprüngliche Versammlung so blockiert, dass dort gar nichts mehr weitergeht. Genau an dieser Stelle zieht das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nun eine klare Linie: Wer an einer Gegendemonstration teilnimmt, steht zwar unter dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Doch dieser Schutz endet dort, wo die eigene Versammlung nicht mehr Teil des Meinungskampfs ist, sondern zur faktischen Stilllegung der anderen wird. So lag es im Fall eines Mannes, der 2015 in Freiburg an einer Sitzblockade teilnahm – und damit den Aufzug einer angemeldeten religiösen Versammlung vollständig zum Erliegen brachte. Wegen einer “groben Störung” nach § 21 Versammlungsgesetz (VersG) wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. Seine Verfassungsbeschwerde dagegen hat das BVerfG nun zurückgewiesen (Beschl. v. 01.10.2025, Az. 1 BvR 2428/20). (…) Karlsruhe beginnt mit einem klarstellenden Schritt: Die Gegendemonstration war tatsächlich eine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes. Entscheidend sei dafür, dass eine Zusammenkunft ein “kommunikatives Anliegen” verfolgt – also einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leistet. Dass sie daneben auch Elemente der Störung enthält, nehme ihr den Versammlungscharakter nicht automatisch. Die Gegendemo-Gruppe am Martinstor äußerte ihre politischen Ansichten lautstark und sichtbar. Das reicht, so das BVerfG. Reine Störaktionen ohne eigenes politisches Anliegen wären hingegen gar nicht vom Schutz erfasst – doch so lag der Fall nicht. Zugleich betont der Senat grundsätzlich, dass Versammlungen in physischer Präsenz auch in Zeiten von Social Media ein unverzichtbares Instrument der kollektiven Meinungskundgabe bleiben – gerade weil sie unabhängig von Algorithmen direkt im öffentlichen Raum wirken. Der Schutzbereich des Art. 8 GG war also eröffnet. Trotzdem hält Karlsruhe fest, dass die spätere Bestrafung einen gerechtfertigten Grundrechtseingriff darstellt.

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Symbolbild: Sitzblockade

Bahn wirbt am Bahnhof Bützow mit Zusatzschild für Toleranz

“Bunt sind wir stärker”: Die Deutsche Bahn hat über dem Städtenamen auf dem Bahnsteig am Bahnhof Bützow ein Zusatzschild angebracht. Hintergrund ist ein Streit um AfD-Flaggen auf dem Dach des Gebäudes, das in Privatbesitz ist. Mit einem neuen Schild am Bahnsteig des Bützower Bahnhofes (Landkreis Rostock) will die Deutsche Bahn ein Zeichen für Vielfalt, Toleranz und Respekt setzen. Das geht aus einer Mitteilung des Unternehmens hervor. Am Bahnhof wurde das Zusatzschild über dem Stadtnamen mit dem Schriftzug “Bunt sind wir stärker” bereits angebracht. Hintergrund sind AfD- und Deutschlandflaggen, die seit Monaten auf dem Dach des Gebäudes wehen und für Spannungen sorgen. Das Bahnhofsgebäude befindet sich seit mehreren Jahren in Privatbesitz.

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AfD vs. AAS Wer Demokratie verteidigt, wird zum Ziel

Am Mittwochabend will die rechtsextreme AfD im Bundestag die staatliche Finanzierung der Amadeu Antonio Stiftung beenden. Dabei geht es der AfD nicht um Neutralität, sondern um Macht. Der Antrag ist Teil einer Strategie, kritische Stimmen zu diskreditieren. Am 12. November, will die rechtsextreme AfD einen Antrag im Deutschen Bundestag einbringen, mit dem sie fordert, die staatliche Finanzierung der Amadeu Antonio Stiftung zu beenden. Nach einer rund 30-minütigen Debatte soll der Antrag in die Ausschüsse überwiesen werden. Die Reaktionen der demokratischen Parteien werden zu einem Gradmesser für die Stabilität der Brandmauer gegen Rechtsextreme. (…) Die Vorwürfe sind nicht neu, sie folgen einem bekannten Muster rechtsextremer Diskreditierung. Seit Jahren versucht die AfD, demokratische Institutionen, die sich gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus engagieren, als „politisch einseitig“ oder „extremistisch“ darzustellen. Damit will sie das Vertrauen in jene Akteur*innen erschüttern, die demokratische Aufklärungsarbeit leisten. Hinter der Kritik an angeblicher „Zweckentfremdung“ oder „mangelnder Neutralität“ steckt wohl weniger die Sorge um Transparenz, sondern eine politische Strategie: Die AfD versucht, antisemitismuskritische, rassismuskritische und antifaschistische Bildungsarbeit zu delegitimieren und damit jene Strukturen und Stimmen zum Schweigen zu bringen, die ihre eigene Ideologie offenlegen und bekämpfen.

via belltower: AfD vs. AAS Wer Demokratie verteidigt, wird zum Ziel