#Prozess gegen Lina E. : #Antifa, weil #Staatsversagen – #freeLina

Die Urteile im Antifa-Ost-Prozess sollen Linke abschrecken. Dabei geht die größere Gefahr von Rechtsextremen aus. Warum Antifaschismus nötiger ist denn je. Mit den Urteilen im Antifa-Ost-Prozess gegen Lina E. und drei weitere Antifaschisten hat der Staat ein Exempel statuiert. Verurteilt wurden die Angeklagten nicht allein für sechs Körperverletzungen, die sie laut einer Indizienkette begangen haben sollen. Das Urteil gilt darüber hinaus dem antifaschistischen Selbstverständnis, Nazis notfalls, etwa wenn der Staat versagt, militant in ihrem Handlungsspielraum zu begrenzen. Mit dem Konstrukt der „kriminellen Vereinigung“ wird dieser Anspruch als potentiell staatsgefährdend eingestuft. Mögliche Nachahmer sollen abgeschreckt werden. Doch die Sicherheitsbehörden, von der sächsischen Soko Linx bis hin zu Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), unterliegen dabei einem entscheidenden Irrtum: Der Staat ist, vor allem im Osten, längst selbst gefährdet. Und zwar von rechts. Faeser mahnte am Tag der Urteilsverkündung an: Die Radikalisierungs- und Gewaltspirale dürfe sich nicht weiterdrehen. Es ist das Narrativ, das im Zuge des Prozesses wiederholt zu vernehmen war: Rechte und linke Extremisten schaukeln sich auf – „Bis einer stirbt“. So stand es in der Welt – in völliger Negation dessen, dass Menschen die ganze Zeit sterben: 219 Todesopfer rechter Gewalt seit 1990. Der Eisenacher Leon Ringl wurde nicht durch die beiden Überfälle, die vermeintlich die Gruppe um Lina E. auf ihn verübte, zum gefährlichen Nazischläger und Rechtsterroristen. Bis es dazu kam, hat Ringl über Jahre hinweg in der thüringischen Kleinstadt daran gearbeitet, eine „national befreite Zone“ aufzubauen. Mit der militanten Gruppe Knockout 51 ging er auf Menschenjagd und verübte Anschläge, mit seiner Kneipe Bull’s Eye bot er der gewaltbereiten Szene einen Rückzugs- und Vernetzungsort und mit seinem Versuch, einen deutschen Ableger der den Rassenkrieg propagierenden „Atomwaffen Division“ aufzubauen, wollte er den Schritt zum Terrorismus weitergehen. Der Staat hat all das lange geschehen lassen und zeigte sich außerstande, Menschen anderer Herkunft oder nicht rechter Gesinnung zu schützen. Erst dieses Staatsversagen reißt die Lücke, in der sich An­ti­fa­schis­t:in­nen legitimiert sehen, selbst tätig zu werden. Dabei ist nicht von der Hand zu weisen: Ein menschenwürdiges Leben für alle, also auch für Nicht-Deutsche und Nicht-Weiße, für LGBTQ oder Linke ist nur da möglich, wo das rechte Gewaltmonopol gebrochen ist. (…) Zwar werden anders als in den 1990er Jahren inzwischen auch Nazis mitunter hart bestraft, so etwa die Gruppe Freital, doch die Beispiele der Nachlässigkeit – nicht nur in Sachsen – sind zahlreich. Die Aufarbeitung des Nazi-Angriffs auf den linksalternativen Leipziger Stadtteil Connewitz wurde ewig verschleppt, die Angreifer kamen glimpflich davon. NSU-Helfer André Eminger, Helfer für 10 Morde also, erhielt mit 2,5 Jahren Haft eine geringere Strafe als der Lina E.-Helfer Jonathan M. Rechte Hegemonie Und zwei Neonazis, die im thüringischen Fretterode zwei Journalisten lebensgefährlich attackierten, kamen mit einem Jahr auf Bewährung und 200 Sozialstunden davon. Das milde Urteil begründete der Richter damit, dass sie ihre Opfer nicht als Journalisten erkannt, sondern für Linke gehalten hatten. Während viele wegschauen, ist die AfD im Osten zur mittlerweile flächendeckend stärksten Kraft aufgestiegen, der Faschist Björn Höcke könnte in Thüringen im nächsten Jahr die Wahl gewinnen. In diesem Klima breitet sich unter den Kindern der Baseballschlägereltern vielerorts wieder eine rechte Hegemonie aus, in der halbe Klassenverbünde zum Hitlergruß ansetzen, wie jüngst der Brandbrief Brandenburger Leh­re­r:in­nen zeigte. Das rechte Gewaltmonopol auf den Straßen vieler vor allem ländlicher Regionen geht, anders als in den Nachwendejahren, mit einer realen Machtperspektive der extremen Rechten einher, denen von der vermeintlich konservativen Mitte der braune Teppich ausgerollt wird.

via taz: Prozess gegen Lina E. :Antifa, weil Staatsversagen

https://twitter.com/Liese_Mueller/status/1664689442458685443

Mutmaßliche Linksextremistin Lina E. zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt – #FreeLina

Das Oberlandesgericht Dresden hat die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts gehörte sie einer Gruppe an, die Überfälle auf Mitglieder der rechten Szene begangen hat.Im Prozess gegen die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. und drei weitere Angeklagte hat das sächsische Oberlandesgericht in Dresden mehrjährige Haftstrafen verhängt. Es verurteilte die 28-Jährige unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten.Die mitangeklagten Männer erhielten Haftstrafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten sowie drei Jahren und drei Monaten. Einer wurde wegen Mitgliedschaft, die beiden anderen wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Den Angeklagten im Alter zwischen 28 und 37 Jahren waren tätliche Angriffe auf Rechtsextreme in Wurzen, Leipzig und im thüringischen Eisenach mit Schwerverletzten zwischen 2018 und 2020 vorgeworfen worden. Zudem sollen sie eine kriminelle Vereinigung gegründet haben. E. sitzt seit November 2020 in Untersuchungshaft. Die drei anderen Beschuldigten sind auf freiem Fuß.Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die für E. acht Jahre Freiheitsstrafe gefordert hatte. Sie hatte der Studentin aus Leipzig “massive Gewalt” vorgeworfen. Lina E. und ihr untergetauchter Freund Johann G. gelten demnach als Rädelsführer. Die Verteidiger der aus Hessen stammenden Studentin hatten in fast allen Punkten Freispruch gefordert.

via tagesschau: Mutmaßliche Linksextremistin Lina E. zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt

siehe auch: „Quatsch“ und „völlig übertrieben“: Grüne-Jugend-Chef kritisiert Prozess gegen Lina E. scharf Timon Dzienus spricht außerdem von „fragwürdigen Indizien“. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph de Vries nennt den Bundessprecher der Grünen Jugend daraufhin „untragbar“. Der Bundessprecher der Grünen Jugend, Timon Dzienus, hat das Dresdner Urteil gegen die Studentin Lina E. wegen mehrerer Angriffe auf Rechtsextreme infrage gestellt. „Mit einem völlig übertriebenem und auf fragwürdigen Indizien beruhenden Prozess wird mit aller Härte gegen LinaE und andere Linke vorgegangen“, schrieb Dzienus am Mittwoch auf Twitter. „Was für ein Quatsch – deshalb FreeLina!“ In weiteren Tweets nannte Dzienus das Urteil „skandalös“ und eine „Farce“. Er verwies auf ein deutlich geringeres Strafmaß für zwei Angeklagte aus der rechtsextremistischen Szene, denen ein Gericht zur Last legte, zwei Journalisten attackiert und schwer verletzt zu haben. Das Oberlandesgericht Dresden hatte die gebürtig aus Kassel stammende E. am Mittwochvormittag schuldig gesprochen und sie wegen mehrerer Angriffe auf Rechtsextreme zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt; Deutsche Lina E. nach Angriffen auf Rechtsextreme zu Haft verurteilt Eine linksextreme Studentin wurde zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt. Nun sorgen sich deutsche Sicherheitsbehörden wegen “Vergeltung” der linken Szene. “Jetzt erst recht” – so lautete am Mittwoch der Aufruf der “Antifaschistischen Aktion” auf der Plattform Indymedia. Und weiter: “Samstag trotz Verbot (sic) alle auf die Straßen.” Unterlegt war der Appell mit einem Bild, auf dem eine Straßenschlacht zu erahnen ist. Eine solche könnte der sächsischen Stadt Leipzig am Wochenende bevorstehen – als Protest gegen ein Urteil, das das Oberlandesgericht Dresden am Mittwoch gesprochen hatte. Mit diesem wurde die 28-jährige Studentin Lina E. aus Leipzig zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Drei mitangeklagte Männer erhielten unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer linksextremen kriminellen Vereinigung Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten sowie drei Jahren und drei Monaten. Kopf der Bande Lina E. gilt als Kopf der Bande. Dieser warf die Bundesanwaltschaft vor, zwischen 2018 und 2020 Leute aus der rechten Szene in Leipzig, Wurzen (Sachsen) und Eisenach (Thüringen) brutal zusammengeschlagen haben. Die Bundesanwaltschaft hatte für die Frau, die seit zweieinhalb Jahren in U-Haft sitzt, acht Jahre Haft gefordert. Dem ist das Gericht nicht gefolgt, etwas mehr als fünf Jahre wurden es dennoch. Laut Anklage wurden 13 Menschen verletzt, zwei davon lebensbedrohlich. Die Beschuldigten hätten den Rechtsstaat ebenso abgelehnt wie das staatliche Gewaltmonopol, lautete eine weitere Anschuldigung; Wende nach Urteil gegen Neonazijägerin: Lina E. kommt nun doch vorerst frei – gegen Auflagen. Überraschung im Prozess gegen Lina E. Die Neonazijägerin kommt nun doch vorerst frei. Der Haftbefehl wurde gegen Auflagen ausgesetzt. Update vom 31. Mai, 20.19 Uhr: Die als linke Gewalttäterin zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilte Lina E. kommt nach zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft vorerst frei. Der Haftbefehl gegen sie werde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, sagte Hans Schlüter-Staats, Vorsitzender Richter der Staatsschutzkammer am Oberlandesgericht Dresden, am Mittwochabend zum Abschluss der Urteilsbegründung. Die Reststrafe muss sie erst verbüßen, falls das Urteil rechtskräftig wird. Sie muss sich nun zweimal wöchentlich bei der Polizei melden, darf den in der Akte vermerkten Wohnsitz nur mit Zustimmung des Gerichts wechseln und muss nach ihrem Reisepass auch den Personalausweis abgeben: Urteil im Fall Lina E. :Weit ausgeholt Selbstjustiz ist nicht zu rechtfertigen. Und doch ist das Strafmaß von fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis für die Linksextremistin Lina E. heftig. (…) Die Anklage erfolgte vor einem Oberlandesgericht, der höchsten Instanz. Zweieinhalb Jahre saß Lina E. bereits in U-Haft – nun sollen weitere folgen. Klar ist: Die Angriffe auf die Rechtsextremen waren massive Gewalt, die zu schweren Verletzungen führte. Gewalt, die natürlich Strafverfolger auf den Plan ruft. Gewalt, die nichts gebracht hat – die meisten angegriffenen Rechtsextremen machten auch nach den Angriffen weiter – und die durchaus auch in der autonomen Szene kritisch diskutiert wird. Im Zweifel gegen die Angeklagte Und das Urteil gegen Lina E. ist auch nicht nur ein Exempel: Sie wurde direkt nach einem Angriff in Eisenach festgenommen, selbst die Verteidigung rechnete in diesem Punkt nicht mit Freispruch. Bei dieser Strafverfolgung aber muss der Rechtsstaat Maß wahren – und hier nährte dieser Prozess Zweifel. Bis zum Schluss konnte kein Opfer oder Zeuge die vermummten Angreifer erkennen, gab es bis auf den Eisenacher Angriff nur mehrdeutige Indizien und viele Fragezeichen. Die Bundesanwaltschaft aber kannte nur eine Richtung: Wann immer eine Frau am Tatort war, soll es Lina E. gewesen sein. Wann immer ein Indiz vorlag, wurde es gegen die Angeklagten ausgelegt. Selbst ein Alibi eines Angeklagten, das in den Akten der Bundesanwaltschaft schlummerte, behielt die Behörde für sich, versehentlich oder gezielt. Es war jedenfalls die Verteidigung, die es ausbuddeln musste. So funktioniert Rechtsstaat nicht. Bei allem öffentlichen Druck: Wo Zweifel sind, müssen diese für die Angeklagten sprechen – und nicht umgekehrt. Das Vorgehen der Bundesanwaltschaft unterstreicht aber, wie unbedingt der Wille war, endlich eine spürbare Verurteilung gegen die militante autonome Szene hinzubekommen.

TV-Professor sieht „rote Linie“ überschritten – #HaraldLesch solidarisiert sich mit #LetzterGeneration: „Ihr seid keine Mafia“

Harald Lesch, einer von Deutschlands bekanntesten Mahnern vor dem Klimawandel, solidarisiert sich mit der Letzten Generation. Mit den Razzien bei den Klima­aktivisten sei eine „rote Linie“ überschritten worden, sagt der „Terra X“-Moderator – auch wenn die Protest­formen streitbar seien. Der Astrophysiker und Wissenschafts­journalist Harald Lesch sieht mit den Razzien bei der Klimabewegung Letzte Generation eine „rote Linie“ überschritten. Das sagte Lesch im Gespräch mit einem Aktivisten auf einer Kundgebung auf dem Marienplatz in München. „Jetzt muss man euch unterstützen nach dieser Scheiße“, sagte Lesch in dem Gespräch, das am Donnerstag­abend auf der Streaming­plattform Twitch übertragen und später vielfach in sozialen Medien geteilt wurde. Für ihn sei mit den Razzien bei der Letzten Generation am Mittwoch eine „rote Linie“ überschritten worden. Man müsse der Gruppe in ihren Aktionen nicht zustimmen, „aber das, was jetzt passiert, das geht auf keinen Fall“. Am Mittwoch­morgen durchsuchten die Staats­anwaltschaft und Polizei 15 Wohnungen von Mitgliedern und Unterstützern der Gruppe in sieben Bundes­ländern. Der Vorwurf lautete Bildung oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Ermittelt wird gegen sieben Beschuldigte. Zwei davon stehen im Verdacht, im April 2022 versucht zu haben, die Ölpipeline Triest-Ingolstadt, die Bayern versorgt, zu sabotieren. Die Razzia wurde von vielen Seiten als übertrieben kritisiert. Die Initiative beklagte, ihre Mitglieder fühlten sich wie „Schwer­verbrecher behandelt“. Lesch zur Letzten Generation: „Ihr seid keine Mafia, ihr seid keine Kriminellen“ Auch Leschs Kritik an den Maßnahmen schlägt in eine ähnliche Richtung: „Es kann nicht sein, dass man euch behandelt wie Kriminelle“, sagte Lesch am Donnerstag in München. Die Letzte Generation würde ihre Meinung vertreten und für einige der „Maßnahmen“ gebe es den Straftat­bestand der Nötigung, sagte der Astrophysiker. „Aber das rechtfertigt auf keinen Fall irgendwelche Razzien, und morgen vor dem Bett mit einer Gruppe Leute zu stehen, mit gezogener Waffe, das geht auf keinen Fall“, so Lesch. „Ihr seid keine Mafia, ihr seid keine Kriminellen, ihr seid besorgt wie wir alle“, sagte der Wissenschaftler. Das könne man nicht bestrafen. „Also weitermachen“, empfahl Lesch der Letzten Generation.

via rnd: TV-Professor sieht „rote Linie“ überschritten Harald Lesch solidarisiert sich mit Letzter Generation: „Ihr seid keine Mafia“

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Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:ZDF_Terra_X_Redaktion” title=”User:ZDF Terra X Redaktion”>ZDF, Johanna Brinckman</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY 4.0, Link

Bahar Aslan : “Rassismus in besorgniserregendem Maße” – #offenerBrief

In einem offenen Brief solidarisieren sich prominente Unterstützer mit Bahar Aslan. Das Vorgehen der Polizeihochschule gegen ihre Dozentin kritisieren sie scharf. Am vergangenen Wochenende veröffentlichte Bahar Aslan auf Twitter eine Nachricht, die für sie heftige Folgen haben sollte. Darin prangerte die Dozentin für interkulturelle Kompetenz an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) Nordrhein-Westfalen rassistisch motivierte Polizeikontrollen an. Sie sprach von persönlicher Angst, die sie und Freundinnen mit migrantischen Wurzeln inzwischen hätten, und von “braunem Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden”. Danach wurde sie im Internet von einer Hasswelle überrollt, Aslan wurde nach eigener Aussage im Minutentakt bedroht sowie sexistisch und rassistisch beleidigt. CDU- und AfD-Mitglieder stellten sich gegen sie. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) schaltete sich ein. Deren stellvertretender Bundesvorsitzender Michael Mertens warf Aslan vor, die Gesellschaft spalten zu wollen und die “Rassismuskeule” zu schwingen. Die GdP forderte eine arbeits- und strafrechtliche Prüfung von Aslans Aussagen. Am Montag gab die Hochschule in Gelsenkirchen auf Anfrage von ZEIT ONLINE bekannt, dass sie Aslan wegen ihrer Äußerungen von dem Lehrauftrag umgehend entbinde. Die Betroffene selbst wurde von der Hochschule zuvor nicht informiert. In den Tagen darauf erhielt Aslan auch viel Zuspruch. Nicht für ihre Wortwahl, von der sich Aslan in einem Interview mit ZEIT Online selbst distanziert hatte, wohl aber für den Vorwurf, dass die Polizei ein Problem mit Rassismus und Rechtsextremismus in den eigenen Reihen habe und dieses Problem nicht mit der gebotenen Anstrengung bekämpfe. In einem offenen Brief, der ZEIT ONLINE exklusiv vorliegt, haben nun Politiker vor allem von den Grünen und der SPD, Polizisten, Lehrerinnen, Professorinnen, prominente Moderatorinnen, Anwälte, Angehörige der Opfer des Attentats von Hanau, aber auch zahlreiche Kolleginnen und Kollegen von der HSPV, Aslan ihre Solidarität erklärt. Im Folgenden dokumentieren wir das Schreiben im Wortlaut.

via zeit: Bahar Aslan : “Rassismus in besorgniserregendem Maße”

Nach Angriff auf Rechtsextremen: Spezialkräfte nehmen Mann in Jena fest

Ein 24-jähriger Mann soll im März 2021 an einem Angriff auf einen NPD-Funktionär mitgewirkt haben. Bei einer Razzia in Jena nahmen ihn Spezialkräfte der Polizei fest. Er kommt aber nicht in Haft. Eine Razzia hat es am Mittwochabend in der linksradikalen Szene in Jena gegeben. Spezialkräfte der Polizei haben bei einer Razzia im linksradikalen Spektrum am Mittwoch in Jena einen Mann festgenommen. Der 24-Jährige sei aber nicht in Haft, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden MDR THÜRINGEN am Donnerstag mit. Ein Richter hatte den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Es läuft ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dabei wegen Angriffen von mutmaßlichen Angehörigen der linksradikalen Szene auf Vertreter des rechtsextremen Spektrums. Zum Aufklappen: Unterschied zwischen Festnahme und Verhaftung Jenaer soll NPD-Funktionär überfallen haben Der 24-Jährige wird laut sächsischem Landeskriminalamt (LKA) verdächtigt, mit weiteren Personen “aus dem linksextremistischen Spektrum” in Eilenburg einen NPD-Funktionär im März 2021 überfallen zu haben. Dabei sei der damalige Bundesvorsitzenden der NPD-Jugendorganisation auch verletzt worden. Die Angreifer hatten sich als Polizisten ausgegeben und waren vermummt in die Wohnung eingedrungen.

via mdr: Nach Angriff auf Rechtsextremen: Spezialkräfte nehmen Mann in Jena fest

»Was für eine kriminelle Vereinigung soll das sein?« – #LetzteGeneration #129

Verurteilungen sind selten, die Verfahren nutzen die Sicherheitsbehörden zum schnüffeln. Die Staatsanwaltschaft im brandenburgischen Neuruppin glaubt schon länger, dass die Klimaaktivistinnen der Letzten Generation eine kriminelle Vereinigung sind. Schon im vergangenen Dezember ließ sie elf Wohnungen von mutmaßlichen Mitgliedern der Gruppe durchsuchen. Am vergangenen Wochenende stimmte dann auch Berlins parteilose Justizsenatorin Felor Badenberg in den Chor derjenigen ein, die eine härtere Verfolgung der Klimagruppe fordern. Badenberg erklärte, dass sie ihre Strafrechtsabteilung prüfen lasse, ob es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handelt. Für eine solche Vereinigung hält die Münchener Generalstaatsanwaltschaft die Letzte Generation und ließ am Mittwoch 15 Wohnungen durchsuchen, Konten sperren und die Internetseite der Klimaaktivistinnen abschalten. Letzteres gelang genau wie das Abschneiden von Spendenmöglichkeiten nur für kurze Zeit. In der Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft München zu den Durchsuchungen heißt es, aufgrund »zahlreicher Strafanzeigen aus der Bevölkerung, die seit Mitte des Jahres 2022 eingingen« habe man ein Ermittlungsverfahren gegen sieben Personen eröffnet. Die Beschuldigten sind zwischen 22 und 38 Jahren alt. Als kriminelle Vereinigung sollen sie »eine Spendenkampagne zur Finanzierung weiterer Straftaten für die Letzte Generation organisiert« haben. Zwei Beschuldigten wird außerdem vorgeworfen, versucht zu haben, die Öl-Pipeline Triest-Ingolstadt zu sabotieren. Eine interessante Parallele zum Verfahren der Staatsanwaltschaft Neuruppin. Das Ziel der Durchsuchungen durch die Münchener Generalstaatsanwaltschaft in gleich sieben Bundesländern war »das Auffinden von Beweismitteln zur Mitgliederstruktur der Letzten Generation, die weitere Aufklärung ihrer Finanzierung sowie die Beschlagnahme von Vermögenswerten«. Verfahren nach dem Paragrafen 129 des Strafgesetzbuchs sind für die politische Linke nichts Neues. Immer wieder wurden politische Gruppen mit dem Vorwurf konfrontiert und dadurch Ziel von Hausdurchsuchungen und Überwachungsmaßnahmen. Verurteilungen gab es jedoch nur selten. Der Paragraph 129 gilt als »Schnüffelparagraf«. Nur etwa fünf Prozent der Ermittlungsverfahren führen zu Verurteilungen. Einer dieser Fälle könnte der Prozess gegen Lina E. und Co. in Dresden sein. Den Antifaschistinnen wird ebenfalls die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Allerdings werfen Beobachterinnen der Generalbundesanwaltschaft vor, nur eine löchrige Argumentation dafür anbringen zu können. Besonders absurd wirkt der Vorwurf gegen die Letzte Generation bei einem Blick in den Gesetzestext. Da heißt es, »Zweck oder Tätigkeit« der Vereinigung müssten »auf die Begehung von Straftaten gerichtet« sein. Dass der Zweck der Letzten Generation die Begehung von Straftaten ist, kann ausgeschlossen werden. Der Zweck der Gruppe ist vielmehr, mehr Maßnahmen für den Klimaschutz zu erreichen. Sie fordert ein dauerhaftes 9-Euro-Ticket, ein Tempolimit oder die Einführung eines Gesellschaftsrats.

via neues deutschland: »Was für eine kriminelle Vereinigung soll das sein?«

siehe auch: Peinlicher Fehler bei Razzia: Polizei stuft Letzte Generation vorschnell als „kriminell“ ein Am Mittwoch fanden Durchsuchungen in sieben Bundesländern statt. Ein Twitter-Post der Polizei sorgte für Verwirrung. Sie bezeichnete die Letzte Generation fälschlich als „kriminelle Vereinigung“. (…) Der Tatvorwurf lautet: Bildung einer kriminellen Vereinigung. Mitarbeiter der Pressestelle des bayrischen Landeskriminalamtes und der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft hatten aber offenbar nicht verstanden, dass es sich dabei um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt. Mit einem Post auf Twitter sorgten sie nicht nur bei den Klimaaktivisten für Empörung. Auch viele andere Nutzer waren verwundert, dass sie die Gruppe bereits als „kriminelle Vereinigung“ einstuften. Letzte Generation will juristisch gegen die Behörden vorgehen In dem Twitter-Post der Polizei hieß es: „Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß §129 StGB dar. (Achtung: Spenden an die Letzte Generation stellen mithin ein strafbares Unterstützen der kriminellen Vereinigung dar!)“. Der peinliche Fehler wurde mittlerweile korrigiert. Die Letzte Generation kündigte an, trotzdem gegen das Vorgehen der bayrischen Behörden juristisch vorzugehen. Die Generalstaatsanwaltschaft München räumte ein, dass die Formulierung unzutreffend gewesen ist. Derzeit bestehe lediglich ein Anfangsverdacht, dass es sich bei der Letzten Generation um eine Kriminelle Vereinigung handeln könnte, sagte ein Behördensprecher dem NDR. Strafrechtler Mark Zöller sagte dem NDR, die Wortwahl war „absolut unzulässig“. Ob die Letzte Generation als kriminelle Vereinigung im Sinne des StGB eingestuft werden könne, sei gerichtlich nicht ansatzweise geklärt. „Alles andere ist reine Vorverurteilung und mit dem für staatliche Stellen geltenden Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot unvereinbar.“, so Zöller weiter.

https://twitter.com/watch_union/status/1661450597290180614

Indymedia-Verweis bei Radio Dreyeckland :Nach dem Hyperlink – #meinungsfreiheit #pressefreiheit

Weil Radio Dreyeckland zu Indymedia-Linksunten verlinkt hatte, klagte die Staatsanwaltschaft. Das hat ein Gericht nun beendet. Das Landgericht Karlsruhe hat die Anklage gegen Fabian Kienert, Redakteur von Radio Dreyeckland, nicht zugelassen. Er habe sich in keiner Weise strafbar gemacht, so das Gericht. Er bekommt nun eine Entschädigung für die erlittene Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme von Datenträgern. Der 40-seitige Beschluss liegt der taz vor. (…) Ende April erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Kienert. Er habe durch den Link die Fortführung einer verbotenen Vereinigung unterstützt. Er habe quasi „als Sprachrohr“ der verbotenen Vereinigung fungiert und deren Propaganda verbreitet. Das Landgericht Karlsruhe ließ von der Anklage nun nichts übrig. Die Richter lehnten „aus rechtlichen Gründen“ die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab. Es liege keine Straftat vor. So fehle es schon an einer Vereinigung, die Kienert hätte unterstützen können. Die Staatsanwaltschaft habe nicht belegen können, dass die Personen, die einst die Seite linksunten.indymedia betrieben, als Verein weiter aktiv sind. Wenn es aber keine Vereinigung mehr gibt, dann kann sie auch nicht unterstützt werden, so das Landgericht. Ein bloßes Internet-Archiv sei keine Vereinigung. Doch selbst wenn es noch eine fortgeführte Vereinigung gäbe, hätte Kienert sie durch seinen Link nicht in strafbarer Weise unterstützt. Der Link könne schwerlich als Werbung oder Fürsprache aufgefasst werden, so die Richter. Der letzte Satz von Kienerts Artikel werde vom verständigen Durchschnittsleser eher als neutraler Hinweis verstanden. Zwar sei Kienerts Artikel eindeutig kritisch gegenüber dem Verbot von linksunten.indymedia. Derartige Kritik sei aber von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt, so das Landgericht.

via taz: Indymedia-Verweis bei Radio Dreyeckland :Nach dem Hyperlink

siehe auch: Landgericht lässt Anklage gegen RDL-Redakteur nicht zu. Wegen Link: Polizei im Radio war nicht rechtens. Das Landgericht Karlsruhe lehnte mit Beschluss vom 16.05.2022 die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den RDL-Redakteur Fabian Kienert ab. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte gegen den Journalisten aufgrund eines Berichts zum Verbot des Internetportals von „linksunten.indymedia“ Anklage wegen eines Verstoßes gegen das Vereinigungsverbots erhoben. Mit dem ausführlich begründeten Beschluss stellt das Landgericht in erfreulicher Deutlichkeit fest, dass die Setzung eines Links auf die Archivseite von „linksunten.indymedia“ im konkreten Fall keine Unterstützung der weiteren Betätigung einer verbotenen Vereinigung darstellt. Es fehle an Erkenntnissen dazu, dass „linksunten.indymedia“ überhaupt noch weiterexistiere. Zudem gehörten Verlinkungen – je nach Gesamteindruck – zum geschützten Bereich der freien Berichterstattung aus Art. 5 GG. Der Staatsanwaltschaft bescheinigt das Landgericht ein problematisches Verständnis des Grundrechts der Pressefreiheit.