Das Oberlandesgericht Dresden hat die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts gehörte sie einer Gruppe an, die Überfälle auf Mitglieder der rechten Szene begangen hat.Im Prozess gegen die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. und drei weitere Angeklagte hat das sächsische Oberlandesgericht in Dresden mehrjährige Haftstrafen verhängt. Es verurteilte die 28-Jährige unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten.Die mitangeklagten Männer erhielten Haftstrafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten sowie drei Jahren und drei Monaten. Einer wurde wegen Mitgliedschaft, die beiden anderen wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Den Angeklagten im Alter zwischen 28 und 37 Jahren waren tätliche Angriffe auf Rechtsextreme in Wurzen, Leipzig und im thüringischen Eisenach mit Schwerverletzten zwischen 2018 und 2020 vorgeworfen worden. Zudem sollen sie eine kriminelle Vereinigung gegründet haben. E. sitzt seit November 2020 in Untersuchungshaft. Die drei anderen Beschuldigten sind auf freiem Fuß.Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die für E. acht Jahre Freiheitsstrafe gefordert hatte. Sie hatte der Studentin aus Leipzig “massive Gewalt” vorgeworfen. Lina E. und ihr untergetauchter Freund Johann G. gelten demnach als Rädelsführer. Die Verteidiger der aus Hessen stammenden Studentin hatten in fast allen Punkten Freispruch gefordert.
via tagesschau: Mutmaßliche Linksextremistin Lina E. zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt
siehe auch: „Quatsch“ und „völlig übertrieben“: Grüne-Jugend-Chef kritisiert Prozess gegen Lina E. scharf Timon Dzienus spricht außerdem von „fragwürdigen Indizien“. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph de Vries nennt den Bundessprecher der Grünen Jugend daraufhin „untragbar“. Der Bundessprecher der Grünen Jugend, Timon Dzienus, hat das Dresdner Urteil gegen die Studentin Lina E. wegen mehrerer Angriffe auf Rechtsextreme infrage gestellt. „Mit einem völlig übertriebenem und auf fragwürdigen Indizien beruhenden Prozess wird mit aller Härte gegen LinaE und andere Linke vorgegangen“, schrieb Dzienus am Mittwoch auf Twitter. „Was für ein Quatsch – deshalb FreeLina!“ In weiteren Tweets nannte Dzienus das Urteil „skandalös“ und eine „Farce“. Er verwies auf ein deutlich geringeres Strafmaß für zwei Angeklagte aus der rechtsextremistischen Szene, denen ein Gericht zur Last legte, zwei Journalisten attackiert und schwer verletzt zu haben. Das Oberlandesgericht Dresden hatte die gebürtig aus Kassel stammende E. am Mittwochvormittag schuldig gesprochen und sie wegen mehrerer Angriffe auf Rechtsextreme zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt; Deutsche Lina E. nach Angriffen auf Rechtsextreme zu Haft verurteilt Eine linksextreme Studentin wurde zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt. Nun sorgen sich deutsche Sicherheitsbehörden wegen “Vergeltung” der linken Szene. “Jetzt erst recht” – so lautete am Mittwoch der Aufruf der “Antifaschistischen Aktion” auf der Plattform Indymedia. Und weiter: “Samstag trotz Verbot (sic) alle auf die Straßen.” Unterlegt war der Appell mit einem Bild, auf dem eine Straßenschlacht zu erahnen ist. Eine solche könnte der sächsischen Stadt Leipzig am Wochenende bevorstehen – als Protest gegen ein Urteil, das das Oberlandesgericht Dresden am Mittwoch gesprochen hatte. Mit diesem wurde die 28-jährige Studentin Lina E. aus Leipzig zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Drei mitangeklagte Männer erhielten unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer linksextremen kriminellen Vereinigung Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten sowie drei Jahren und drei Monaten. Kopf der Bande Lina E. gilt als Kopf der Bande. Dieser warf die Bundesanwaltschaft vor, zwischen 2018 und 2020 Leute aus der rechten Szene in Leipzig, Wurzen (Sachsen) und Eisenach (Thüringen) brutal zusammengeschlagen haben. Die Bundesanwaltschaft hatte für die Frau, die seit zweieinhalb Jahren in U-Haft sitzt, acht Jahre Haft gefordert. Dem ist das Gericht nicht gefolgt, etwas mehr als fünf Jahre wurden es dennoch. Laut Anklage wurden 13 Menschen verletzt, zwei davon lebensbedrohlich. Die Beschuldigten hätten den Rechtsstaat ebenso abgelehnt wie das staatliche Gewaltmonopol, lautete eine weitere Anschuldigung; Wende nach Urteil gegen Neonazijägerin: Lina E. kommt nun doch vorerst frei – gegen Auflagen. Überraschung im Prozess gegen Lina E. Die Neonazijägerin kommt nun doch vorerst frei. Der Haftbefehl wurde gegen Auflagen ausgesetzt. Update vom 31. Mai, 20.19 Uhr: Die als linke Gewalttäterin zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilte Lina E. kommt nach zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft vorerst frei. Der Haftbefehl gegen sie werde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, sagte Hans Schlüter-Staats, Vorsitzender Richter der Staatsschutzkammer am Oberlandesgericht Dresden, am Mittwochabend zum Abschluss der Urteilsbegründung. Die Reststrafe muss sie erst verbüßen, falls das Urteil rechtskräftig wird. Sie muss sich nun zweimal wöchentlich bei der Polizei melden, darf den in der Akte vermerkten Wohnsitz nur mit Zustimmung des Gerichts wechseln und muss nach ihrem Reisepass auch den Personalausweis abgeben: Urteil im Fall Lina E. :Weit ausgeholt Selbstjustiz ist nicht zu rechtfertigen. Und doch ist das Strafmaß von fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis für die Linksextremistin Lina E. heftig. (…) Die Anklage erfolgte vor einem Oberlandesgericht, der höchsten Instanz. Zweieinhalb Jahre saß Lina E. bereits in U-Haft – nun sollen weitere folgen. Klar ist: Die Angriffe auf die Rechtsextremen waren massive Gewalt, die zu schweren Verletzungen führte. Gewalt, die natürlich Strafverfolger auf den Plan ruft. Gewalt, die nichts gebracht hat – die meisten angegriffenen Rechtsextremen machten auch nach den Angriffen weiter – und die durchaus auch in der autonomen Szene kritisch diskutiert wird. Im Zweifel gegen die Angeklagte Und das Urteil gegen Lina E. ist auch nicht nur ein Exempel: Sie wurde direkt nach einem Angriff in Eisenach festgenommen, selbst die Verteidigung rechnete in diesem Punkt nicht mit Freispruch. Bei dieser Strafverfolgung aber muss der Rechtsstaat Maß wahren – und hier nährte dieser Prozess Zweifel. Bis zum Schluss konnte kein Opfer oder Zeuge die vermummten Angreifer erkennen, gab es bis auf den Eisenacher Angriff nur mehrdeutige Indizien und viele Fragezeichen. Die Bundesanwaltschaft aber kannte nur eine Richtung: Wann immer eine Frau am Tatort war, soll es Lina E. gewesen sein. Wann immer ein Indiz vorlag, wurde es gegen die Angeklagten ausgelegt. Selbst ein Alibi eines Angeklagten, das in den Akten der Bundesanwaltschaft schlummerte, behielt die Behörde für sich, versehentlich oder gezielt. Es war jedenfalls die Verteidigung, die es ausbuddeln musste. So funktioniert Rechtsstaat nicht. Bei allem öffentlichen Druck: Wo Zweifel sind, müssen diese für die Angeklagten sprechen – und nicht umgekehrt. Das Vorgehen der Bundesanwaltschaft unterstreicht aber, wie unbedingt der Wille war, endlich eine spürbare Verurteilung gegen die militante autonome Szene hinzubekommen.