Die Berliner Volksbank kündigt nach einer Kampagne das Konto der Bundes-AfD. Überweisungen an die Partei sind derzeit nicht möglich. Die Bundes-AfD hat ihr Konto bei der Berliner Volksbank verloren. Das teilten die Omas gegen Rechts am Mittwoch nach einem Treffen mit dem Vorstandsvorsitzenden der Bank, Carsten Jung, mit. Die antifaschistischen Senior:innen hatten vor zwei Monaten eine Petition auf der Online-Plattform innn.it initiiert und nun mehr als 33.500 Unterschriften für die Beendigung der Geschäftsbeziehungen übergeben. Die Bank selbst wollte den Schritt mit Hinweis auf das Bankgeheimnis nicht bestätigen, so Gregor Hackmack, Vorstand von innn.it, der an dem Treffen zusammen mit der Petitionsinitiatorin Betina Kern teilgenommen hatte. Doch auf die Frage, ob das Spendenkonto gekündigt sei, hätten sie die Antwort bekommen: „Schauen Sie mal auf die AfD-Seite.“ Tatsächlich ist die Möglichkeit einer Spende per Überweisung an das Konto bei der Berliner Volksbank von der Website der AfD verschwunden. Übrig sind nur noch die Möglichkeiten der Spende von Wahlplakaten, per Lastschrift und Paypal. Zudem sei, so Hackmack, das Statement der Omas gegen Rechts, das den „Erfolg“ feiert, mit der Öffentlichkeitsabteilung der Bank abgestimmt worden. Anfang Mai hatten die Omas ihre Kampagne mit einer Kundgebung vor der Berliner Volksbank in Wilmersdorf eingeleitet und darauf verwiesen, dass andere Volksbanken etwa im bayerischen Dachau oder in Mittelhessen Konten der Partei bereits gekündigt hätten.
Nach dem AfD-Bundesparteitag in Essen: Polizei und Initiativen ziehen Bilanz
Die Polizei hat am Montag Bilanz der Ausschreitungen rund um den AfD-Parteitag in Essen gezogen. 143 Strafanzeigen wurden gestellt. Initiativen kritisieren das ihrer Ansicht nach zu harte Vorgehen der Polizei. Von Denise Friese und Olaf Biernat Der Tag nach dem AfD-Parteitag in Essen: Im Stadtteil Rüttenscheid ist wieder Ruhe eingekehrt, hunderte Polizei-Einsatzwagen sind wieder abgezogen. Mittlerweile hat die Polizei alle Meldungen über Vorfälle ausgewertet. Sie spricht davon, dass der überwiegende Teil der Proteste friedlich verlaufen sei. 143 Strafanzeigen gegen Störer Doch leider sei es auch zu gewalttätigen Störaktionen gekommen, bilanziert die Polizei. Sie fertigte insgesamt 143 Strafanzeigen. Die meisten Strafanzeigen gab es wegen Angriffen auf Polizisten, zum Beispiel als Demonstranten versucht hatten, eine Absperrung zu durchbrechen. Weitere Anzeigen wurden wegen Widerstands gegen Polizeibeamte, Landfriedensbruchs und Verstößen gegen das Versammlungsgesetz geschrieben. Bei ihren Einsätzen ging die Polizei nach eigenen Angaben konsequent vor und setzte unter anderem Pfefferspray und Schlagstöcke ein. 22 Personen wurden in Gewahrsam genommen, zwei weitere vorläufig festgenommen. Kritik von Gegendemonstranten Die Initiative „Widersetzen“ kritisierte das ihrer Ansicht nach zu harte Vorgehen der Polizei, vor allem gegen Aktionen des zivilen Ungehorsams wie etwa Sitzblockaden. Die Initiative wertet derzeit noch sämtliche Vorfälle aus. Die Ermittlungen der Polizei gehen zunächst weiter, die Staatsanwaltschaft entscheidet dann über eine Anklage. Bereits am Sonntag zogen die Bündnisse “Gemeinsam Laut” und “Widersetzen” auf einer Pressekonferenz eine erste Bilanz. Sie zeigten sich mit den Protesten zufrieden und gehen von 70.000 Teilnehmenden aus. Es sei “so ein Glücksgefühl, dass sich so viele Menschen den Protesten angeschlossen haben” sagte Linda Kastrup von “Gemeinsam Laut”. Mit 70.000 hätten mehr Menschen protestiert als die AfD Mitglieder hat, fügte sie hinzu.
via wdr: Nach dem AfD-Bundesparteitag in Essen: Polizei und Initiativen ziehen Bilanz
Anti-war activists dupe Russian officials with translations of Nazi poetry
In the summer of 2023, a poet by the name of Gennady Rakitin began publishing his “patriotic” works on VKontakte, Russia’s version of Facebook. He wrote about war, mercenaries killed in action, the Fatherland, and Russia’s “leader.” Russian lawmakers and senators soon began following his page en masse. And his poems were entered into competitions, celebrated at festivals, and shared on channels dedicated to “Z-poetry.” But it turns out that Gennady Rakitin doesn’t exist. According to Russian journalist Andrey Zakharov, some of his acquaintances are behind the account — and these anti-war activists have actually been publishing translations of poetry written in Nazi Germany during the 1930s and 1940s. The Gennady Rakitin page has an AI-generated profile picture and includes only sparse details about the “poet,” describing him as a 49-year-old who graduated from the Philology Department at Moscow State University. But this was enough to fool dozens of Russian senators and lawmakers, who added Rakitin as a “friend.” Rakitin’s friends list includes Russian senators Dmitry Rogozin and Andrey Klishas, State Duma deputies Dmitry Kuznetsov and Nina Ostatina, Putin’s cultural advisor Elena Yampolskaya, and pro-Kremlin “war correspondent” Yuri Kotenok. Zakharov counted a total of 95 State Duma lawmakers and 28 senators among Rakitin’s followers. The account’s creators said that they started out by adding “various public figures and just random people” as friends. “When a critical mass of well-known names was reached, we went after lawmakers and other celebrities,” they explained. The activists also claimed that they “didn’t invest a dime” in promoting the page.
via medusa: Anti-war activists dupe Russian officials with translations of Nazi poetry
#Auslieferung trotz #BVerfG-#Verbots – Ein beunruhigender Vorgang – #FreeMaja
Während das Bundesverfassungsgericht noch über den Fall beriet, wurde Maja T. nach Ungarn ausgeliefert. Dass Behörden ein Verfahren am obersten Gericht missachten, sei beunruhigend, meint Gigi Deppe. Es kommt am Bundesverfassungsgericht häufiger vor, dass Fälle sehr schnell entschieden werden müssen. Gerade bei Abschiebungen und Auslieferungen gehen die Anträge oft in letzter Minute ein. (…) Solche Beratungen unter Zeitdruck sind für die Richterinnen oder Richter am Bundesverfassungsgericht kein Vergnügen. Noch weniger Vergnügen empfinden sie aber sicherlich, wenn die deutschen Behörden einfach missachten, was gerade beim obersten Gericht beraten wird. Zeitdruck bestand ganz sicher nicht. Das Mitglied einer mutmaßlich linksextremistischen Gruppe, Maja T., saß in deutscher Haft. Die Behörden hätte ohne weiteres noch ein, zwei Tage abwarten können, wie die Entscheidung aus Karlsruhe ausfällt. Schon der Anwalt hatte nachts gegen drei Uhr die Beamten im Gefängnis darauf aufmerksam gemacht, dass er noch einen Eilantrag beim Verfassungsgericht stellen würde. Um 8.30 Uhr hatte das Verfassungsgericht selbst in Berlin Bescheid gegeben, dass es noch berät, dass also noch mit der Auslieferung zu warten sei. Trotzdem ging alles weiter wie geplant. (…) Der Vorgang ist beunruhigend, weil er belegt, dass es doch Behörden in Deutschland gibt, die rechtsstaatliche Vorgänge missachten. Ohne Not wurde hier jemand in einer Nacht- und Nebelaktion außer Landes gebracht – eine non-binäre Person, die als solche in ungarischen Gefängnissen gefährdeter ist als andere.Aber ganz unabhängig vom konkreten Fall: Wir können einpacken, wenn es Schule macht, dass Verfahren beim Bundesverfassungsgericht nicht zu beachten sind.
via tagesschau: Auslieferung trotz BVerfG-Verbots Ein beunruhigender Vorgang
siehe auch: NACH ANGRIFFEN IN BUDAPEST – Auslieferung mutmaßlich linksextremistischer Person nach Ungarn untersagt – aber zu spät – #FreeMaja Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag die Auslieferung einer 23-jährigen, mutmaßlich linksextremistischen Person nach Ungarn untersagt. Jedoch hatte die Auslieferung zu dem Zeitpunkt bereits stattgefunden. Die Generalstaatsanwaltschaft soll laut Gericht in Karlsruhe frühzeitig über eine anstehende Entscheidung zur Zulässigkeit der Auslieferung informiert worden sein. Das Bundesverfassungsgericht untersagt am Freitag die Auslieferung der mutmaßlich linksextremistischen Person Maja T. nach Ungarn – da war die Auslieferung aber schon passiert. Nach ARD-Recherchen war die zuständige Generalstaatsanwaltschaft frühzeitig über einen anstehenden Gerichtsentscheid zur Auslieferung informiert.
NACH ANGRIFFEN IN BUDAPEST – Auslieferung mutmaßlich linksextremistischer Person nach Ungarn untersagt – aber zu spät – #FreeMaja
Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag die Auslieferung einer 23-jährigen, mutmaßlich linksextremistischen Person nach Ungarn untersagt. Jedoch hatte die Auslieferung zu dem Zeitpunkt bereits stattgefunden. Die Generalstaatsanwaltschaft soll laut Gericht in Karlsruhe frühzeitig über eine anstehende Entscheidung zur Zulässigkeit der Auslieferung informiert worden sein. Das Bundesverfassungsgericht untersagt am Freitag die Auslieferung der mutmaßlich linksextremistischen Person Maja T. nach Ungarn – da war die Auslieferung aber schon passiert. Nach ARD-Recherchen war die zuständige Generalstaatsanwaltschaft frühzeitig über einen anstehenden Gerichtsentscheid zur Auslieferung informiert. (…) Wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte, gaben die Richter dem Antrag der sich als non-binär identifizierenden Person Maja T. auf Erlass einer einstweiligen Anordnung statt. Zu diesem Zeitpunkt hatte deren Auslieferung von Maja T. nach Ungarn der Mitteilung des Gerichts zufolge aber schon stattgefunden. Die Auslieferung war zuvor vom Kammergericht Berlin zunächst bewilligt worden. (…) Am Freitag gegen 10:50 Uhr beschloss das Bundesverfassungsgericht nach eigenen Angaben, die Übergabe von Maja T. an die ungarischen Behörden einstweilen zu untersagen. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin werde angewiesen, eine Rückführung nach Deutschland zu erwirken, heißt es in der Mitteilung. Wenig später habe die Generalstaatsanwaltschaft das Gericht aber darüber informiert, dass Maja T. bereits um 10 Uhr am Freitag an die ungarischen Behörden übergeben worden sei. Anwalt Sven Richwin hatte dem MDR zuvor erklärt, dass die Ereignisse sich gerade “etwas überschlagen” würden. Das Kammergericht habe Donnerstag am späten Nachmittag die Auslieferung für zulässig erklärt. Das Landeskriminalamt (LKA) versuche “seit 3 Uhr in einer Nacht- und Nebelaktion Maja nach Ungarn zu überstellen”. Und weiter: “Das LKA versucht derzeit, den Rechtsschutz zu unterlaufen.”
siehe auch: Nach Auslieferung nach Ungarn Bundesverfassungsgericht verfügt Rückholung von Maja T. Ein Mitglied einer mutmaßlich linksextremen Gruppe ist über Nacht nach Ungarn ausgeliefert worden. Nun hat das Bundesverfassungsgericht verfügt, dass Maja T. zurückgeholt werden muss. Der Fall wirft Fragen auf. (…) Eilantrag gegen AuslieferungWährenddessen versuchte T.s Anwalt Sven Richwin, die Auslieferung im letzten Moment zu stoppen. Um 7:38 Uhr stellte er einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Gegen 10:50 Uhr gab es dort eine Eilentscheidung. Das Gericht wies die Generalstaatsanwaltschaft Berlin und das sächsische Landeskriminalamt an, die Auslieferung vorerst nicht durchzuführen.Offenbar befand sich Maja T. aber zu diesem Zeitpunkt bereits in Ungarn. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wurde T. bereits um 10 Uhr den ungarischen Behörden übergeben. Das Verfassungsgericht verfügte deshalb auch, dass Maja T. nach Deutschland zurückgeführt werden müsse. Darum müsse sich die Generalstaatsanwaltschaft Berlin jetzt kümmern. Ob solch eine Rückführung überhaupt noch möglich ist, ist fraglich. (…) Die Karlsruher Entscheidung erging offenbar zu spät, also erst nachdem Maja T. schon in Ungarn angekommen war. Die Frage ist allerdings: Warum haben die Justizbehörden in Berlin, die Eilentscheidung aus Karlsruhe nicht abgewartet? Denn nach Informationen der ARD-Rechtsredaktion hatte Karlsruhe um 8:30 Uhr telefonisch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin informiert, dass in Karlsruhe ein Eilantrag des Anwalts von Maja T. vorliegt. Hätte Berlin die Auslieferung dann nicht noch stoppen müssen?Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin stellt sich auf den Standpunkt, dass Maja T. nicht mehr auf deutschem Staatsgebiet war, als Berlin von dem Eilverfahren Kenntnis hatte. Die Auslieferung hätte deshalb nicht mehr aufgehalten werden können. Auch die Rückführung aus Ungarn sei nicht möglich; Eilantrag beim BVerfG erfolgreich Auslieferung von Maja T. nach Ungarn rechtswidrig. Die Generalstaatsanwaltschaft liefert eine deutsche Person über Nacht nach Ungarn aus, obwohl sie wusste, dass Rechtsmittel gegen eine Auslieferung anstehen. Das BVerfG reagierte mit klaren Anweisungen an die Berliner. Die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Berlin hat eine non-binäre Person mit deutscher Staatsangehörigkeit in der Nacht nach Ungarn überstellt. Noch in der selben Nacht hatte der Berliner Anwalt Sven Richwin die Staatsanwaltschaft informiert, dass er Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen die Auslieferung beantragt. Die Behörde hielt dies nicht von einem schnellen Vorgehen ab. Das BVerfG hat die Auslieferung am Freitagmorgen um 11 Uhr untersagt. Da hatte die Staatsanwaltschaft mit Hilfe des Landeskriminalamtes die Auslieferung bereits vollzogen.
Keine Doppelmitgliedschaft – Autorenvereinigung PEN lehnt AfD-Mitglieder ab
Das PEN-Zentrum Deutschland will keine Mitglieder der AfD in seinen Reihen. Die Prinzipien des Schriftstellerverbands stünden den politischen Zielen der Partei diametral entgegen. Die Autorenvereinigung PEN-Zentrum Deutschland will keine Mitglieder der AfD in den eigenen Reihen. Eine Resolution, die eine gleichzeitige Mitgliedschaft bei der Partei und im Schriftstellerverband untersage, wurde im Rahmen einer Mitgliederversammlung am Freitag in Hamburg einstimmig verabschiedet, wie das PEN-Zentrum Deutschland am Sonnabend mitteilte. Bekämpfung jedweder Form von Hass Der Generalsekretär des deutschen PEN, Michael Landgraf, erklärte: »Mit diesem Beschluss unterstreichen die Mitglieder des PEN-Zentrums einstimmig ihre Verpflichtung zu den in der Charta des PEN International formulierten Werten und Prinzipien.« Diese stünden in direktem Widerspruch zu den Zielen und Vorstellungen der AfD . Die Charta des PEN International verpflichte die Mitglieder dazu, jederzeit ihren Einfluss für das gute Einvernehmen und die gegenseitige Achtung der Nationen sowie für die Bekämpfung jedweder Form von Hass zu nutzen. Die AfD propagiere Ansichten und Ziele, die diesen Grundsätzen diametral entgegenstünden
via spiegel: Keine Doppelmitgliedschaft Autorenvereinigung PEN lehnt AfD-Mitglieder ab

Von PEN-Zentrum Deutschland – https://www.pen-deutschland.de/de/, Gemeinfrei, Link
Halle umbenannt – Widerstand gegen AfD-Veranstaltung in Lehre – #regenbogenhalle
In Lehre (Landkreis Helmstedt) gibt es Widerstand gegen eine Veranstaltung der AfD. Drei Bundestagsabgeordnete der Partei haben für Dienstagabend zu einem Bürgerdialog eingeladen. (…) Die AfD vergifte das gesellschaftliche Klima und trete das christliche Menschenbild mit Füßen, so Gemeindepfarrer Jonas Stark. Lehre hatte zuvor eine Aktionswoche unter dem Motto “Vielfalt und Demokratie“ ins Leben gerufen – und der Gemeinderat hat die Börnekenhalle, in der die AfD auftritt, kurzfristig in “Regenbogenhalle” umbenannt.
via ndr: Halle umbenannt – Widerstand gegen AfD-Veranstaltung in Lehre
