»Werden in der zweiten Reihe geparkt« – Eko Fresh rappt über Merz und sein »#Stadtbild«

Eko Fresh versteht sich als Sprachrohr migrantischer Menschen – und kritisiert in ihrem Namen den Bundeskanzler in seinem neuen Song. Der Rapper Eko Fresh setzt sich in seinem neuen Song »Friedrich« kritisch mit der »Stadtbild«-Äußerung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auseinander. Darin singt er: »Lieber Friedrich, du hast echt bezaubernde Töchter. Wir auch – aber unsere hausen in Löchern. Junkies im Flur, Hochhaus mit Verbrechern, aber nicht, dass du denkst, dass wir Ausländer meckern.« Sein Hauptkritikpunkt sind die schlechteren Ausgangsbedingungen und Lebensverhältnisse von Zuwanderern. »Nee, wir sind brav, wir sind deine Putzkräfte, unsere Mamas feuert man für ein paar Schmutzreste«, heißt es. Die Diskriminierung von Menschen aus Einwandererfamilien fasst der 42-Jährige in dem Song so zusammen: »Wir werden in der zweiten Reihe geparkt.« Im Video zum Song geht Fresh rappend über die Keupstraße im Kölner Stadtteil Mülheim. Die Straße gilt als Zentrum der türkeistämmigen Community in Köln. Im Sommer 2004 verübte dort die rechtsextreme Terrorgruppe NSU einen Anschlag: Eine Nagelbombe verletzte 22 Menschen teils schwer. Die Behörden schlossen damals Terrorismus aus, sprachen stattdessen von einem »kriminellen Milieu« und suchten die Täter in der migrantischen Community. (…) Kanzler Merz hatte unter anderem gesagt, die Bundesregierung korrigiere frühere Versäumnisse in der Migrationspolitik. »Aber wir haben natürlich immer im Stadtbild noch dieses Problem, und deswegen ist der Bundesinnenminister ja auch dabei, jetzt in sehr großem Umfang auch Rückführungen zu ermöglichen und durchzuführen.« Vergangenen Montag war er bei seiner Haltung geblieben und hatte nachgelegt: »Fragen Sie mal Ihre Töchter, was ich damit gemeint haben könnte.« Am Mittwoch konkretisierte er, Probleme würden diejenigen Migranten machen, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus hätten, die nicht arbeiteten und die sich auch nicht an die in Deutschland geltenden Regeln hielten. Gegen die Äußerungen gab es Demonstrationen in mehreren Städten, die auch dieses Wochenende weitergehen.

via spiegel: »Werden in der zweiten Reihe geparkt« Eko Fresh rappt über Merz und sein »Stadtbild«

#CSD in #Cottbus nur mit verstärktem #Polizeischutz möglich

In Cottbus ziehen rund 1000 Menschen mit einer bunten Parade durch die Straßen. Rechtsextremen gefällt das nicht. Polizei ist im Einsatz. Mit einer bunten Parade feiern in Cottbus heute Menschen den Christopher Street Day. Ab 14 Uhr wollen sie durch die Straßen ziehen. Möglich ist das nur, weil die Polizei verstärkt im Einsatz ist. Denn: Die rechtsextreme Szene hat zum Gegenprotest aufgerufen. Rund 90 Teilnehmer haben sich formiert, die Versammelten trugen Fahnen und ein Transparent mit der Aufschrift „Unsere Stadt bleibt hetero!“. Zwei Teilnehmer des rechtsextremen Protestes wurden von der Versammlung ausgeschlossen – sie standen im Verdacht, zu Straftaten aufgerufen zu haben. Am Vorabend kam es bereits zu einem queerfeindlichen Vorfall: Auf dem Gelände des Trägervereins des CSD in Cottbus seien am Freitagabend Regenbogenfahnen beschädigt worden, teilte die Polizei mit. (…) Deutschlandweit gab es immer wieder Gegendemonstrationen und Störversuche aus der rechten Szene gegen CSD-Veranstaltungen. Den LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg e.V. beunruhigt das. „Die Zahl und Brutalität queerfeindlicher Übergriffe nehmen spürbar zu“, hieß es in einer Mitteilung am Sonnabend. Der Verband verweist auf eingeschlagene Fensterscheiben, beschädigte Türen an queeren Begegnungsorten. Nur wenige Tage vor dem CSD habe zudem ein Müllcontainer neben dem queeren Zentrum Regenbogenkombinat Cottbus gebrannt. „Diese Angriffe sind keine Einzelfälle, sondern Teil einer besorgniserregenden Entwicklung“, sagte Yasmine-Blanche Werder, Vorstandsmitglied des LSVD. „Queere Projekte, Begegnungsorte und Beratungsstellen sind elementare Schutzräume. Wenn sie attackiert werden, trifft das die gesamte Zivilgesellschaft – und damit unser gemeinsames Verständnis von Freiheit, Vielfalt und Demokratie.“

via morgenpost: CSD in Cottbus nur mit verstärktem Polizeischutz möglich

#Razzia bei Kärntner Antifa-Camp – #Polizeieinsatz in #Österreich war rechtswidrig – #polizeiproblem

Der massive Polizeieinsatz in der NS-Gedenkstätte Peršmanhof war rechtswidrig. Das stellt nun ein Bericht des österreichischen Innenministeriums fest. Bei einem antifaschistischen Bildungscamp an der NS-Gedenkstätte Peršmanhof in Kärnten kam es am 27. Juli zu einem massiven Polizeieinsatz, der viele Fragen aufwirft. Um diese zu beantworten, setzte das österreichische Innenministerium eine Ex­per­tin­nen­kom­mis­si­on ein, die am Donnerstag ihren Bericht vorlegte. Das Antifa-Camp veranlasste die Polizei zu einem großangelegten Einsatz auf dem abgelegenen Gedenkstättengelände in den Bergen – obwohl die Veranstaltung mit Unterstützung der Gedenkstätte stattfand. Beteiligt waren das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE), die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), acht Streifenbeamtinnen, drei Mitglieder der Schnellen Interventionsgruppe, eine Diensthundeführerin mit ihren Hunden sowie ein Polizeihubschrauber. Offiziell begründet wurde das Vorgehen mit Verstößen gegen das Campingverbot und Anstandsverletzungen. Der Einsatz löste Entsetzen bei den Nachfahren der NS-Opfer, scharfe Proteste aus der slowenischen Politik und ein breites Medienecho aus. Der Ort ist eine zentrale Gedenkstätte der Kärntner Sloweninnen, weil in den Abendstunden des 25. April 1945 elf Mitglieder der Familien Sadovnik und Kogoj von einem SS-Polizeiregiment ermordet wurden – darunter sieben Kinder im Alter von einem bis zwölf Jahren. Nachfahren der Opfer verurteilten das jüngste Vorgehen der Polizei daher als retraumatisierend und unsensibel. Das Ergebnis der eingesetzten Kommission fällt eindeutig aus: Der Einsatz war unverhältnismäßig, unter falschem Vorwand durchgeführt, von der falschen Behörde geleitet – und letztlich rechtswidrig. Willkür der Einsatzleiter Laut dem Bericht liegt die Hauptverantwortung für den Einsatz beim stellvertretenden Leiter des LSE, der das Vorgehen mit „Beschwerden aus der Bevölkerung“ rechtfertigte. Allerdings konnte keine einzige Person ausfindig gemacht werden, die sich über das Zeltlager beschwert hat. Der Beamte gab an, eine Beschwerde von einer Privatperson erhalten zu haben, wisse jedoch nicht, wie diese heiße. Ein ungewöhnlicher Anlass für einen solch massiven Polizeieinsatz. Der Mann wurde inzwischen einer anderen Dienststelle zugewiesen. Zudem wurde ein Verfahren wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch eingeleitet. Der behördliche Einsatzleiter war Bezirkshauptmann Gert-André Klösch, der sowohl im Vorfeld eingebunden war als auch während der Amtshandlung weitgehend vor Ort. Klösch stand in der Vergangenheit in der Kritik, weil er jahrelang das „Kroatengedenken“ im nahegelegenen Bleiburg/Pliberk geduldet hat – eine Veranstaltung, bei der über Jahre Tausende Teil­neh­me­rin­nen die kroatischen Nazikollaborateure der Ustascha verherrlichten. Umso absurder wirkt das Vorgehen gegen das kleine antifaschistische Camp in den Bergen mit rund 60 Teilnehmenden. Klösch ist weiterhin im Amt. Wildcampen ist kein Extremismus Nach Einschätzung der Kommission war das LSE Kärnten für den Einsatz nicht zuständig, da es sich beim Wildcampen nicht um Extremismus handelt. Hinsichtlich möglicher Verstöße gegen die Campingplatzverordnung kommt die Kommission zu dem Schluss, dass lediglich zwei Zelte außerhalb des Gedenkstättengeländes aufgestellt waren – diese hätte die Polizei kontrollieren dürfen. Die Identitätsfeststellung aller Teil­neh­me­rin­nen des Antifa-Camps war jedoch unzulässig. Der Bericht widmet sich ausführlich der Geschichte des Peršmanhofs und der Verfolgung der Kärntner Sloweninnen. Der Einsatz richtete sich laut Kommission zwar nicht gegen die Volksgruppe oder die Gedenkstätte selbst, wohl aber gegen das „pauschal als linksextrem wahrgenommene Antifa-Camp“. Ziel sei gewesen, die Identitätsdaten der Teilnehmenden zu erfassen.

via taz: Razzia bei Kärntner Antifa-Camp Polizeieinsatz in Österreich war rechtswidrig

siehe auch: Peršmanhof: Daten von Campern wurden illegal an Verfassungsschutz übermittelt Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) soll im Vorfeld involviert gewesen sein, später habe sie aber keine Kenntnis von dem Einsatz gehabt. Es war ein Polizeieinsatz, bei dem die Betroffenen schon währenddessen daran zweifelten, dass er rechtens ist. Rund drei Monate später wird das eine Analysekommission des Innenministeriums bestätigen. In einem fast 100 Seiten langen Bericht erarbeitete sie die Hintergründe, die dazu führten, dass am 27. Juli ein Großaufgebot an Beamten auf der NS-Gedenkstätte Peršmanhof aufmarschierte, sowie, was innerhalb dieser drei Stunden und 20 Minuten geschah. Das Fazit: Der Einsatz war gleich auf mehreren Ebenen rechtswidrig. Nun wurde der an dem Tag zuständige Bezirkshauptmann angezeigt, und schon länger ermittelt die Staatsanwaltschaft Graz wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs gegen einen Ex-Juristen des Landesamts Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE). Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick. Frage: Warum war der Einsatz rechtswidrig? Antwort: Offiziell wurde der Polizeieinsatz mit illegalen Campieren begründet – was laut Kommission ein “bloßer Vorwand” war. Die “wahre Intention” dürfte gewesen sein, die Identitätsdaten der Teilnehmenden des “pauschal als linksextrem wahrgenommenen Antifa-Camps” für Zwecke des Verfassungsschutzes zu sammeln. Letztlich war das “in vielerlei Hinsicht” unzulässig. Frage: Inwiefern? Antwort: Für diese Datensammlung gab es laut Bericht keine Grundlage: So gibt es keine Dokumentation dafür, dass Anzeigen wegen illegalen Campierens eingegangen sind. Geleitet wurde der Einsatz von einem – inzwischen ehemaligen – Juristen des LSE – obwohl dieser im Fall von Campingverstößen gar nicht zuständig ist. Auch der Leiter des Kärntner Fremdenamts sprach Festnahmen aus, ohne dafür befugt zu sein. Und der Bezirkshauptmann von Völkermarkt, Gert-André Klösch, griff nicht ein, obwohl dies seine Aufgabe gewesen sei. Im Fall von letzterem werden nun strafrechtliche Vorwürfe geprüft. Frage: Was wird ihm vorgeworfen? Antwort: Er sei laut der Kommission bei dem Einsatz für die Einhaltung der Landesgesetze zuständig gewesen, habe sich laut Bericht aber auf eine “reine Beobachterrolle zurückgezogen”. Demnach hätte Klösch eingreifen müssen. Weder der Landeshauptmann noch der Landesamtsdirektor seien informiert worden.

Rechtswidrige Kontrolle nach #G20 #Hamburg Gestört hat nur die #Polizei – #polizeiproblem #willkür

Die Insassen von 9 Bussen wurden nach G20 stundenlang durchsucht. Die Polizei vermutete „Störer“. Die Maßnahme war rechtswidrig, urteilt ein Gericht. Mehr als acht Jahre nach dem G20-Gipfel im Sommer 2017 in Hamburg muss die Polizei noch eine juristische Niederlage einstecken. Rechtskräftig ist nun ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom Dezember vergangenen Jahres, das die Kontrolle von Demonstrierenden auf der Rückreise nach Berlin auf dem Rasthof Stolper Heide als rechtswidrige Maßnahme einstuft. Neun organisierte Busse sowie Linienbusse mit etwa 300 Insassen und mehrere private PKW wurden damals kurz vor der Berliner Stadtgrenze angehalten, wo etwa 600 Beamte auf sie warteten. Die ehemaligen Protest-Teilnehmer:innen wurden einzeln aus den Bussen geführt, ihre Personalien aufgenommen, sie wurden fotografiert und ihr Gepäck durchsucht. Während der Maßnahmen mussten die Betroffenen drei Stunden in der prallen Sonne warten. Die Berliner Polizei, die Amtshilfe für das Polizeipräsidium Brandenburg leistete, hatte all dies damit begründet, nach Zeu­g:in­nen für die Ausschreitungen bei der Welcome-to-hell-Demonstration zum Auftakt der G20-Proteste zu suchen, ohne jedoch die potenziellen Zeu­g:in­nen entsprechend zu belehren. Zudem seien die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nötig, um mögliche Folgestraftaten in Berlin zu verhindern. Argumentiert wurde, dass es bei der Ankunft zu Ausschreitungen kommen könnte. (…) Erst im Dezember 2024 wurde der Fall, der auch auf einer weiteren Klage eines Betroffenen beruhte, verhandelt. Das Gericht gab den Klä­ge­r:in­nen in allen Punkten recht. Eine Berufung der Polizei gegen das Urteil lehnte das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ab. Im Beschluss, der der taz vorliegt, wird die polizeiliche Begründung für die Kontrollen zurückgewiesen. Es heißt: „Hinweise auf geplante militante Aktionen in Berlin lägen jedoch nicht vor.“ Ebenso wenig sei ausreichend dargelegt worden, dass sich im Bus, im Falle der Kläger ein normaler Linienbus, „Teilnehmer bzw. Störer am G-20-Gipel’ befunden hätten“. Büttners Anwältin Anna Luczak spricht von „erheblichen Grundrechtseingriffen durch die Polizei“, die das Gericht festgestellt habe. „Allein aus der Fahrt meiner Mandantin in einem Bus mit angeblich ‘relevanter Klientel’ begründet sich nicht einmal ein Verdacht, die Klägerin könnte eine ‚Störerin‘ sein.“ Das Vorgehen sei geeignet, eine „abschreckende Wirkung“ auf Protestierende zu haben, wenn diese befürchten müssen, „wegen ihrer Teilnahme an Versammlungen staatlich registriert zu werden“.

via taz: Rechtswidrige Kontrolle nach G20 Hamburg Gestört hat nur die Polizei

Adenauer-Bus-Affäre:  Sächsische Polizei in Erklärungsnot – #polizeiproblem

Die Beschlagnahme des bundesweit bekannten Adenauer-Busses entwickelt sich zum Skandal für die Polizei in Sachsen. Um den Protestbus aus dem Verkehr zu ziehen, umging die Polizei offenbar rechtsstaatliche Verfahren. Der Protestbus „Adenauer SRP+“ war am 20. September auf dem Weg ins sächsische Döbeln. Dort sollte er als Lautsprecherwagen den Christopher Street Day unterstützen. Die Pride Parade in der Kreisstadt stand im Fokus von rechtsextremen Protesten, weswegen auch Initiativen von außerhalb zur Unterstützung der Demonstrierenden mobilisierten. Doch der Adenauer-Bus kam nie an. Die Polizei stoppte das Fahrzeug der Aktionskünstler vom Zentrum für politische Schönheit (ZPS), bevor es an der Demonstration teilnehmen konnte. Wegen angeblicher Sicherheitsmängel wurde der Bus an diesem Samstag aus dem Verkehr gezogen und gegen den Willen der Aktionskünstler beschlagnahmt. Doch mittlerweile scheint sich zu erhärten: Um den Protestbus der Gruppe zu beschlagnahmen, hat die sächsische Polizei offenbar zwar eine Richterin gefragt, dann aber ein Nein übergangen und den Bus dennoch nicht weiterfahren lassen. Zugleich umging die Polizei den offiziellen Dienstweg und die eigentlich zuständige Behörde. Nach außen hin behauptete die Polizei in einer Mitteilung an die Presse, eine „richterliche Bestätigung“ eingeholt zu haben. Nach der Beschlagnahme ließ die Polizei den berühmten Adenauer-Bus zweimal von der Prüfgesellschaft Dekra in Chemnitz technisch untersuchen. Einblicke in die mehr als 150-seitige Ermittlungsakte sowie das Dekra-Kurzgutachten, die netzpolitik.org nehmen konnte, werfen viele Fragen zum polizeilichen Vorgehen auf. Laut den Ermittlungsakten gab es vor der Beschlagnahme mehrfach Telefongespräche zwischen der Polizei und der zuständigen Bereitschaftsrichterin beim Landgericht Chemnitz. Streng genommen war sie „im Eildienst quasi als Untersuchungsrichterin des Amtsgerichts“ Döbeln tätig, betont eine Sprecherin des LG Chemnitz. Die Polizei wollte sich von ihr die Beschlagnahme genehmigen lassen. So sieht es das rechtsstaatliche Vorgehen vor, wenn nicht gerade Gefahr im Verzug ist. Doch hier blieb offenbar Zeit, das Gericht zu kontaktieren und mehrfach zu telefonieren. Doch die Richterin verneinte die Beschlagnahme. Ob eine Gefahr von dem Fahrzeug ausgehe, könne sie aus der Ferne nicht beurteilen, dies sollen die Beamten vor Ort entscheiden. Dies geht aus einer E-Mail der Richterin vom 2. Oktober hervor, die netzpolitik.org vorliegt. Gleich darauf heißt es jedoch, sie sei mit dem entsprechenden Polizeibeamten so verblieben, dass er die Frage rund um die Beschlagnahme am folgenden Montag dem zuständigen Ermittlungsrichter in Döbeln vorlegen solle. In einem nicht unterschriebenen Aktenvermerk der Polizei vom 20. September heißt es hingegen, die entsprechende Richterin habe die Maßnahme bestätigt. Der leitende Polizeihauptkommissar stellte den Sachverhalt gegenüber dem Amtsgericht Döbeln in einem Fax einen Tag später ähnlich dar. Tatsächlich findet sich in den Akten ein Eintrag, der sich als mündlich gegebenenes Einverständnis der Richterin interpretieren lässt, allerdings sonstigen Aussagen wie jener aus der E-Mail widerspricht. War hier also Gefahr im Verzug oder nicht? Im ordentlichen Beschluss vom Montag nach den Geschehnissen bejaht dies der zuständige Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Döbeln. Aber ein Kontakt zur Bereitschaftsrichterin war in diesem Fall offenbar möglich und hat sogar stattgefunden. Damit erlischt die „Eilkompetenz“ der Behörden, wenn keine neuen Umstände dazukommen. Dann wäre es keine Gefahr im Verzug mehr. Falls es aber keine Gefahr im Verzug gab, wäre das Vorgehen der Polizei rechtswidrig gewesen. Sie muss sich dann nach der Entscheidung des Gerichts richten. Und zuvor hatte die Richterin die Beschlagnahme ja „verneint“. Dazu gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung, unter anderem vom Bundesverfassungsgericht und dem Bundesgerichtshof. (…) Doch nicht nur hier ist das Vorgehen fragwürdig: Der handelnde Polizist Ringo S. stellte den Antrag auf Beschlagnahme beim Amtsgericht in Döbeln in seiner Funktion als Polizeihauptkommissar der Polizeidirektion Chemnitz. Verfahrensherrin in so einem Fall ist aber normalerweise die Bußgeldstelle des Landratsamtes Mittelsachsen. Hätte alles seinen ordnungsgemäßen Gang genommen, hätte sie den Antrag auf Beschlagnahme einleiten müssen. In einem Schreiben vom 2. Oktober an die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Chemnitz schreibt der Polizeibeamte, die Umgehung des normalen Dienstweges sei dem Handlungsdruck der Situation geschuldet und ein bedauerliches Versehen. Er habe das Landratsamt von Samstag bis Montag nicht erreicht. Doch die zuständige Stelle im Landratsamt hatte laut einem Vermerk des Landgerichts Chemnitz mehr als eine Woche später, am 30. September, noch keinen Antrag und noch keine Akten zu Gesicht bekommen. Ein Sprecher des sächsischen Innenministeriums schreibt, in Abstimmung mit der Bußgeldstelle des Landratsamtes erfolge die Vorlage der Akte nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen Konsequenzen hatte all das bislang nicht. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wurde jüngst zurückgewiesen

via netzpolitik: Adenauer-Bus-Affäre:  Sächsische Polizei in Erklärungsnot

siehe auch: “ZENTRUM FÜR POLITISCHE SCHÖNHEIT” Streit um Protestbus: Hat Sachsens Polizei die Justiz übergangen? Die Beschlagnahmung eines Protestbusses der Künstlergruppe “Zentrum für Politische Schönheit” durch die sächsische Polizei Ende September hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Nun wirft der Vorgang nach MDR-Recherchen auch Fragen zur Rechtsstaatlichkeit auf. Denn eine zentrale Frage ist unklar: Durfte die Polizei den Bus überhaupt beschlagnahmen? (…) Die Polizei Chemnitz hingegen bleibt auch auf mehrfache Nachfrage bei ihrer Version: “Wie bereits mitgeteilt, wurde am Kontrolltag die polizeiliche Beschlagnahme nach Rücksprache mit der Eildienstrichterin bestätigt”, antwortet eine Sprecherin auf MDR-Anfrage.  Ein Fall für das Gericht Kann beides gleichzeitig stimmen? Oder haben sich Beamte der Polizei Sachsen über ein Gericht hinweggesetzt? Fragen, über die – zumindest indirekt – nun auch das Landgericht Chemnitz entscheiden muss, denn es steht nicht weniger als die Frage im Raum, ob Sächsische Polizeibeamte Grundsätze des Rechtsstaats übergangen haben.   Zumindest in einem Punkt lautet die Antwort schon jetzt: Ja. Denn eigentlich wäre für die Bearbeitung eine ganz andere Behörde zuständig gewesen. Ordnungswidrigkeiten bearbeiten nicht Polizei und Gericht. Sondern: das Landratsamt. Das wurde in der Sache jedoch gar nicht hinzugezogen – ein Verstoß, den wenige Tage nach der Beschlagnahmung auch die Polizei selbst in einem Schreiben an das Landgericht einräumt und bedauert. Man habe am Wochenende dort niemanden erreichen können und konkreten Handlungsdruck in einer aufgeheizten Situation gehabt.  Jurist: Polizei hätte Entscheidung der Richterin nicht übergehen dürfen Für Dieter Müller, bis 2024 Professor für Verkehrsrecht mit Verkehrsstrafrecht an der Hochschule der Sächsischen Polizei, ist klar: Sollte die Richterin die Beschlagnahme tatsächlich abgelehnt haben, hätte der Bus nie beschlagnahmt werden dürfen.

https://mastodon.social/@ennopark/115425273323495912

Mehr als 120.000 Unterzeichner – Petition gegen Merz’ Stadtbild-Äußerung

Weitere “Töchter” stellen sich gegen den Kanzler: Mehr als 120.000 Menschen haben eine Petition gegen Merz’ Aussagen zum Stadtbild unterzeichnet. Auch aus Wirtschaft und Politik kommt weiter Kritik. Die Union verteidigt Merz – größtenteils.Nach den Kanzler-Äußerungen zum Stadtbild haben mehr als 120.000 Menschen binnen 24 Stunden eine Petition mit dem Titel “Wir sind die Töchter” unterschrieben.”Wir sind die Töchter und lassen uns von Ihrem Rassismus nicht einspannen, Herr Merz! Sie sprechen nicht für uns”, erklärte die Initiatorin Cesy Leonard. “Wir haben ein strukturelles Problem mit Gewalt gegen Frauen – fast immer im eigenen Zuhause. Die Täter sind nicht irgendwelche Menschen im ‘Stadtbild’, sondern Ehemänner, Väter oder (Ex)Partner.” Die Forderung: “Erklären Sie Schutz vor häuslicher Gewalt zur Chefsache und erkennen Sie Femizide endlich als eigene Straftat an.”Demo vor CDU-ParteizentraleAuf die Frage eines Journalisten, was er denn mit einem “problematischen Stadtbild” meine, hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Montag in Berlin erklärt: “Ich weiß nicht, ob Sie Kinder haben. Und wenn unter diesen Kindern Töchter sind, dann fragen Sie mal Ihre Töchter, was ich damit gemeint haben könnte. Ich vermute, Sie kriegen eine ziemlich klare und eindeutige Antwort. Ich habe gar nichts zurückzunehmen.”Am Dienstagabend hatten bereits mehrere Tausend vor der CDU-Parteizentrale in Berlin unter dem Motto “Wir sind die Töchter” demonstriert. Weitere Kundgebungen sind in Kiel und Köln geplant.

vis tagesschau: Mehr als 120.000 Unterzeichner Petition gegen Merz’ Stadtbild-Äußerung

Brandenburg AfD nicht erflogreich bei Bürgermeisterwahlen in Oranienburg und Bad Freienwalde

Bei Bürgermeister-Stichwahlen in Brandenburg ist die AfD nicht erfolgreich gewesen. In Oranienburg setzte sich die SPD-Politikerin Collin-Feeder mit knapp 60 Prozent der Stimmen deutlich gegen die AfD-Kandidatin durch. In Bad Freienwalde siegte die CDU-Kandidatin Heidemann. Sie erhielt 51,6 Prozent und lag damit nur knapp vor dem AfD-Kandidaten. Bad Freienwalde war im Juni in den Schlagzeilen geraten, als teils vermummte Personen ein Fest der Vielfalt gewaltsam angegriffen hatten

via dlf: Brandenburg AfD nicht erflogreich bei Bürgermeisterwahlen in Oranienburg und Bad Freienwalde

siehe auch: Bürgermeisterwahl in Oranienburg: SPD-Kandidatin Collin-Feeder gewinnt Die fünftgrößte Stadt Brandenburgs bekommt eine SPD-Bürgermeisterin: Jennifer Collin-Feeder setzte sich in der Stichwahl klar gegen AfD-Politikerin Anja Waschkau durch.Jennifer Collin-Feeder wird die neue Bürgermeisterin von Oranienburg. Sie bekam 59,6 Prozent der Stimmen und setzte sich damit gegen Anja Waschkau von der AfD (40,4 Prozent) durch.   Die Wahlbeteiligung lag bei 56 Prozent. (…) Die AfD ist nach den Ergebnissen vom Sonntag nunmehr bei mehreren Stichwahlen für Bürgermeisterämter in Brandenburg gescheitert. Neben der Niederlage von Anja Waschkau in Oranienburg verlor auch der AfD-Kandidat in Bad Freienwalde am Sonntag die Stichwahl.

siehe auch: CDU-Kandidatin Heidemann wird Bürgermeisterin von Bad Freienwalde Ulrike Heidemann ist neue Bürgermeisterin von Bad Freienwalde. Die CDU-Kandidatin setzte sich am Sonntag in der Stichwahl mit 51,6 Prozent der Stimmen gegen den AfD-Kandidaten Frank Vettel (48,4 Prozent) durch. Es war denkbar knapp: Vettel führte während der Auszählung der einzelnen Wahlgebiete fast die gesamte Zeit. Vor der Auszählung des letzten Wahlgebiets betrug sein Vorsprung immer noch 1,2 Prozentpunkte. Doch schließlich überholte ihn Ulrike Heidemann und entschied die Stichwahl für sich. Kurz vor Ende der Auszählung, als sie gegen den AfD-Kandidaten noch knapp zurücklag, sagte Heidemann dem rbb: “Das zeigt, dass wir uns mehr kümmern, mehr reden, transparenter agieren müssen. Ein Bürgermeister ist derjenige der am dichtesten dran sein soll an den Bürgern.” Die Wahlbeteiligung lag bei 49,9 Prozent, das nötige Quorum wurde damit erreicht: Um die Wahl zu gewinnen, musste der Sieger oder die Siegerin die Stimmen von mindestens 15 Prozent der insgesamt Wahlberechtigten erhalten.