30’000 FRANKEN GELDSTRAFE: Komiker Dieudonné wegen Rassismus auf Schweizer Bühnen verurteilt

Wegen antisemitischer Äusserungen bei Auftritten in der Schweiz ist der französische Comedian Dieudonné M’Bala M’Bala (55) zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte auf der Bühne indirekt den Holocaust geleugnet. Der umstrittene französische Comedian Dieudonné muss laut dem Urteil eines Genfer Gerichts eine Geldstrafe von insgesamt 30’600 Franken zahlen. Er war wegen Rassendiskriminierung, Beleidigung und übler Nachrede angeklagt worden. Der Comedian gilt seit Jahren als überzeugter Antisemit und Holocaust-Leugner. «Die Gaskammern gab es nie»: Diese Aussage, die Dieudonné M’Bala M’Bala während Auftritten in Nyon und Genf im Jahr 2019 in der Rolle einer seiner Bühnenfiguren machte, brachte ihn wegen des Vorwurfs der Rassendiskriminierung nun vor das Genfer Polizeigericht. Das Tribunal fällte nun sein Urteil und hat den 55-jährigen französisch-kamerunischen Komiker zu einer 180-tägigen Geldstrafe von 170 Franken ohne Bewährung verurteilt, also insgesamt 30’600 Franken. Der Richterspruch beinhaltet auch eine Verurteilung wegen Beleidigung der Koordination gegen Antisemitismus und Diffamierung (CICAD).

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Misshandelte Geflüchtete in Heim Burbach – Geldstrafe fürs Einsperren

Vier Männer haben zugegeben, Geflüchtete in einem Heim in Burbach misshandelt zu haben. Dafür erhielten sie nun eine milde Strafe. Mit Geldstrafen in Höhe von 350 bis 2.500 Euro endete am Mittwoch der Prozess gegen vier verbliebene Angeklagte, die wegen der Misshandlung von Flüchtlingen in einem Heim in Burbach angeklagt waren. Das Landgericht Siegen verurteilte sie wegen neun Fällen von Freiheitsberaubung und einem Fall von Nötigung. Die drei Wachleute und ein Sozialbetreuer hatten nach einer umfangreichen Beweisaufnahme eingeräumt, dass sie Geflüchtete in ein sogenanntes „Problemzimmer“ eingesperrt hatten. Grund für diese Bestrafung waren Verstöße gegen die Hausordnung, wie etwa Alkohol- und Drogenkonsum, körperliche Auseinandersetzungen mit anderen Bewohnern oder z.B. Rauchen auf dem Zimmer. Die Ermittlungen zu dem Fall begannen 2014, nachdem ein Handyvideo aufgetaucht war, das zeigte, wie ein Mann gezwungen wurde, sich auf eine Matraze zu legen, die von seinem Erbrochenen beschmutzt war. Fotos kursierten im Netz, die einen Wachmann zeigten, der einem Mann, der gefesselt am Boden lag, den Fuß auf den Hals setzte. Angeklagt wurden 2018 – vier Jahre später – rund 30 Personen, Männer wie Frauen. Ihnen wurde Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung in mehr als 45 Fällen vorgeworfen. Für das Verfahren musste eigens eine Halle angemietet werden, um so viele Verfahrensbeteiligte unterzubringen. Nach und nach wurden dann Verfahren gegen einzelne Angeklagte abgetrennt, bis nun noch die vier nun verurteilten und weitere acht Personen übrig blieben, deren Prozess noch läuft.

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Angebliche Studie – Kein Beweis für Maskenschäden bei Kindern

Wieder will eine Studie nachgewiesen haben, dass Kinder durch das Tragen von Atemmasken “höchsten gesundheitlichen Gefahren” ausgesetzt sind. Das Papier ist ein Lehrbeispiel für Manipulation und methodische Fehler. “Wissenschaftliche Studie belegt: Massiv erhöhte CO2-Werte in der Einatemluft maskentragender Kinder”, so heißt es in einer Pressemitteilung des Vereins “Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie” (MWGFD). Es ist nicht der erste Versuch, diese Behauptung zu belegen – bisherige Ansätze scheiterten jedoch und wurden aufgrund methodischer Fehler widerlegt. Die Autoren versuchen diesmal offenbar den Eindruck zu erwecken, ihre Studie sei von einen renommierten Fachjournal überprüft und angenommen worden. (…) Tatsächlich handelt es sich bei der Veröffentlichung nicht um eine dem Peer-Review-Verfahren unterworfene Studie, sondern lediglich um einen sogenannten “Research Letter”, der keiner wissenschaftlichen oder methodischen Überprüfung nach den Peer-Review-Regeln unterliegt. Peer Review und Research Letter. Im Peer-Review-Verfahren (Überprüfung durch Gleichgestellte) werden wissenschaftliche Arbeiten, insbesondere Aufsätze für wissenschaftliche Publikationen, durch unabhängige Gutachter des gleichen Fachgebiets überprüft. Äußern diese Kritik an dem Text, müssen die Autoren diese zufriedenstellend widerlegen oder ihre Arbeit korrigieren. Autoren können alternativ ihre Texte ohne Peer Review auf sogenannten Preprint-Servern der Öffentlichkeit vorstellen. Zudem bieten wissenschaftliche Journale die Möglichkeit, einen “Research Letter” (Forschungsbrief) zu veröffentlichen, der einen kurzen Überblick eines aktuellen Forschungsbericht gibt. Die Kriterien liegen im Allgemeinen niedriger als für einen Artikel, der im Peer-Review-Verfahren überprüft wurde. (…) Hauptautor Walach steht aktuell wegen einer weiteren von ihm mit verantworteten Studie in der Kritik, die beweisen soll, dass die Schäden der Impfungen gegen Covid-19 deren Nutzen überwiegen. Mehrere Wissenschaftler hielten daraufhin in einer “Expression of Concern” (Ausdruck der Besorgnis) den Autoren methodische Fehler und die Missinterpretation von Daten vor.Als Walach und seine Kollegen nicht in der Lage waren, die Kritik zur Zufriedenheit zu entkräften, wurde die Studie wegen “mehrerer Fehler, die die Interpretation der Ergebnisse grundlegend beeinflussen”, von dem veröffentlichenden Journal zurückgezogen. Mindestens zwei Mitglieder der Redaktion, die die Impfstudie zunächst angenommen hatten, traten jedoch aus Protest gegen die ursprüngliche Veröffentlichung zurück.Die Autoren gaben daraufhin zu, “schwache Daten” verwendet zu haben, bleiben aber trotzdem bei ihren Schlussfolgerungen und führten die Zurückziehung des Texts darauf zurück, dass offenbar Druck auf die Redakteure ausgeübt worden sei. Inzwischen erklärte die Universität Poznan, sich aufgrund des “Mangels an wissenschaftlicher Sorgfalt und angemessener Methodik” von der Veröffentlichung zu distanzieren und die Zusammenarbeit mit Walach beendet zu haben. Insgesamt waren fünf der sieben Autoren durch, vorsichtig gesagt, fragwürdige Aussagen aufgefallen: So hatte der Arzt und “Quantenheiler” Andreas Diemer auf seiner Homepage empfohlen, gegen “Viren, auch bei Covid-19 und anderen Corona-Viren”, Chlordioxid anzuwenden – eine Behandlung, die nicht nur wirkungslos, sondern potenziell lebensgefährlich ist. Inzwischen ist die Seite gelöscht worden. Daniela Folkinger gibt zwar keine akademische Qualifikation an, propagiert aber als “energetische Lebensberaterin” die “Theta Healing”-Methode, die sich als unwirksam beziehungsweise gefährlich erwiesen hat.Mitautor Stefan Hockertz hatte unter anderem Falschinformationen zu der Impfstoffforschung des US-Konzerns Merck verbreitet. Gegen einen weiteren Studienbeteiligten, den MWGFD-Vizevorsitzenden Ronald Weikl, wird wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitsatteste ermittelt. Weikl hatte zudem in Bezug auf eine von dem Verein geschaltete Anzeige gegenüber tagesschau.de eine Aussage getätigt, die vom MWGFD-Pressesprecher Stefan Homburg als “Lüge” bezeichnet wurde.Ungeeignetes MessgerätDer für die Ermittlung der Datenbasis verantwortliche Helmut Traindl hatte bereits im vergangenen Jahr eine ähnliche Untersuchung durchgeführt und dabei ein Gerät verwendet, das nach Angaben des Vertreibers und von Experten hierfür nicht vorgesehen ist.Dies ist auch bei den aktuell von ihm durchgeführten Messungen der Fall

via tagesschau faktenfinder: Angebliche Studie – Kein Beweis für Maskenschäden bei Kindern

Mascarilla quirúrgica KN-95 - 2.jpg
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:ProtoplasmaKid” title=”User:ProtoplasmaKid”>ProtoplasmaKid</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 4.0, Link

Bericht zur deutschen Einheit – Ostbeauftragter geht AfD-Wähler scharf an

Wer sich für diese Partei entscheide, mit dem sei “was nicht in Ordnung”, sagt CDU-Politiker Marco Wanderwitz. Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU), hat seine Angriffe auf die Wähler der AfD noch einmal verstärkt. “Wenn ich eine rechtsradikale Partei wähle, dann ist doch was nicht in Ordnung mit mir”, sagte der sächsische Bundestagsabgeordnete bei der Vorstellung des Berichts zum Stand der deutschen Einheit in Berlin. Wanderwitz wertete eine Wahlentscheidung für die AfD als Indiz, dass diese Wähler Schwierigkeiten mit der Demokratie hätten. “Das machen doch Demokratinnen und Demokraten nicht”, sagte er weiter. Mit Blick auf den Umgang mit AfD-Wählern erklärte Wanderwitz, dass es natürlich ein Dialog-Angebot geben müsse. “Aber es kann doch nicht die Reaktion der Politik sein, dass sozusagen als Dank für rechtsradikales Wählerverhalten noch eine besonders liebevolle Ansprache gewählt wird.” Da müsse auch mal gesagt werden: “Das macht man nicht, weil das gefährdet die Demokratie.” Wenn er sich die Abgeordneten der AfD in den Landtagen und im Bundestag anschaue, laufe es ihm “kalt den Rücken herunter”, sagte Wanderwitz. “Das sind Frauen und Männer, die nichts Gutes mit diesem Land vorhaben.” Es handele sich um Politiker, “die diese Demokratie und diese freiheitliche Grundordnung abschaffen wollen. Das kann ich doch nicht ernsthaft als Wähler unterstützen.” Wanderwitz hatte schon vor Wochen eine Debatte ausgelöst, als er die überdurchschnittlichen Wahlerfolge der AfD im Osten damit erklärte, dass ein Teil der ostdeutschen Bevölkerung gefestigte nichtdemokratische Ansichten habe, und auf die Prägung durch die Diktatur in der DDR verwiesen. (…) “Wir müssen noch stärker mit den Menschen über die Ursachen der Unzufriedenheit ins Gespräch kommen.” In diesem Zusammenhang sagte er, dass ein nicht kleiner Teil der AfD-Wähler in den neuen Ländern sich für diese Partei entscheide, “weil es sich um eine rechtsradikale Partei handele”. Die Wahl der AfD sei durch nichts zu rechtfertigen, sagte Wanderwitz.

via sz: Bericht zur deutschen Einheit – Ostbeauftragter geht AfD-Wähler scharf an

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Von Laurence Chaperon, CC BY-SA 3.0 de, Link

fD: Abgeordneter Hebner ist tot – Polizei weist Vorwurf der Familie zurück

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Hebner ist am Mittwoch im Alter von 61 Jahren verstorben. Hebner war 2017 Spitzenkandidat der AfD in Bayern. Die Todesursache ist Krebs. Im April 2020 hatte der AfD-Abgeordnete Hebner erstmals seine Krebserkrankung über Facebook öffentlich gemacht, nun verstarb er an einem Hirntumor. (…) Kurz vor seinem Ableben erhob die Familie von Martin Hebner schwere Vorwürfe gegen Linksradikale, aber auch gegen die Polizei. Sie berichtete davon, dass die „Antifa“ eine Attacke auf das Familienhaus abgestattet habe, obwohl der Abgeordnete bereits im Sterbebett lag. (…) Gleichzeitig kritisierte die Familie im selben Facebook-Beitrag auch die Polizei. Kurz nach der ersten Hirn-OP, als Hebner körperlich angeschlagen gewesen sei, habe ein Mann mit einem Knüppel auf ihn eingeschlagen. Dabei habe sich Hebner zu diesem Zeitpunkt „schon längst von jedweder politischen Bühne zurückgezogen“. Die Polizei habe den AfD-Politiker damals dazu geraten, „keine Anzeige zu erstatten, da dies zum einen wenig bringe und zum anderen im Zweifel zu noch mehr Aggression führen würde“. In rechten Blogs wird diese Geschichte nun verbreitet, unter anderem mit der Überschrift „Antifa schlägt auf todkranken AfD-Politiker ein“. (…) „Es ist nichts vertuscht und nichts abgewimmelt worden“, so ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord. Es habe tatsächlich eine Prügel-Attacke im Juni 2020 gegeben, die habe aber „keinerlei politischen Hintergrund“ gehabt, sondern sei eine „Auseinandersetzung im privaten Bereich“ gewesen. Hebner habe einen Hundehalter gebeten, dessen Tier an die Leine zu nehmen, woraufhin dieser den Politiker mit einem Stock angegriffen habe. Man habe wegen des Verdachts auf gefährliche Körperverletzung ermittelt, dann habe die Staatsanwaltschaft Augsburg die Ermittlungen eingestellt, berichtet der „Merkur“.

via derwesten: AfD: Abgeordneter Hebner ist tot – Polizei weist Vorwurf der Familie zurück

siehe auch: AfD-Politiker Martin Hebner ist tot. Martin Hebner, bei der letzten Bundestagswahl überraschender Listenführer der AfD Bayern, ist tot. Er starb nach langer Krankheit. Wenige Tage zuvor hatte ein Familienmitglied auf Hebners Facebook-Seite einen Text veröffentlicht, in dem es auch um angebliche Attacken durch „die Antifa“ ging – die Polizei widersprach jedoch Teilen der Darstellung.

Lübeck: War Angriff auf Familie rassistisch motiviert?

Am vergangenen Freitag ist es laut Staatsanwaltschaft zu einem möglicherweise rassistisch motivierten Angriff gekommen: Eine Familie mit Migrationsgeschichte wurde nachmittags auf offener Straße mit Reizgas attackiert. Ob der mutmaßliche Täter womöglich aus der rechtsextremen Szene kommt, wird jetzt ermittelt. Eine linke Gruppierung in Lübeck hatte nach dem Vorfall ein Foto und die Namen des Tatverdächtigen und seiner Frau in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Beide seien Mitglied der rechtsextremen NPD, hieß es in dem Text. Die Staatsanwaltschaft wollte sich dazu nicht äußern. Ob der Tatverdächtige der rechten Szene angehöre, sei Gegenstand der Ermittlungen, so Oberstaatsanwältin Ulla Hingst auf NDR-Nachfrage. Am vergangenen Freitag war es nach Angaben der Ermittler offenbar erst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen. Danach soll der 51-jährige Lübecker mit Tierabwehrspray auf die türkischstämmige Familie losgegangen sein. Der Vater und zwei Kinder wurden verletzt

via ndr: Lübeck: War Angriff auf Familie rassistisch motiviert?

siehe auch: Lübeck: Angriff auf türkische Familie. Lübeck. Ein Mann hat in Lübeck eine türkische Familie mit Reizgas verletzt. Es gebe Anhaltspunkte für einen »fremdenfeindlichen« Hintergrund, teilten Staatsanwaltschaft und Polizei am Montag mit. (…) Der 45jährige türkische Familienvater und zwei vier bzw. acht Jahre alten Kinder wurden verletzt. Der Beschuldigte und seine Ehefrau hatten jeweils ein Tierabwehrspray sowie ein Einhandmesser und einen Teleskopschlagstock dabei. Das Paar wurde nach polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen; Rassistischer Übergriff in Lübeck. In Lübeck ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ein in der rechten Szene bekanntes Neonazi-Pärchen, nachdem es am helllichten Tag zu einem mutmaßlich rassistischen Angriff auf einen türkischstämmigen Familienvater mit seinen vier- und achtjährigen Kindern kam. Die Attacke vom 3. Juli wird Alexander und Maren N. zugeschrieben. Das Opfer mit seinen Kindern musste mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden. Auf einem Zebrastreifen soll es zuvor Berichten zufolge einen lautstarken Wortwechsel gegeben haben, bei dem auch rassistische Beleidigungen gefallen sein sollen. Urplötzlich hätte dann der 51-jährige Alexander N. mit einem Sprühstrahl seines Tierabwehrsprays auf den Vater und die Kinder gehalten. Das Ehepaar N. führte laut Staatsanwaltschaft beim Eintreffen der Polizei jeweils ein Tierabwehrspray, ein Einhand-Messer und einen Teleskopschlagstock mit sich. Solch ein Reizgas-Angriff wird juristisch als gefährliche Körperverletzung zu werten sein. Neben der strafrechtlichen Verfolgung des Angriffs läuft nun seitens der Anklagebehörde auch ein Strafverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes. Bei Alexander N. und der zwei Jahre jüngeren Maren N. handelt es sich um ein umtriebiges Paar, das auch über die Lübecker Stadtgrenzen hinaus anzutreffen ist. So bewegte sich das Duo zuletzt auch bei Aktivitäten des Aryan Circle Germany um den Segeberger Bernd Tödter.

#Bundesverfassungsgericht – #AfD zieht #Klage gegen #Maskenpflicht im #Bundestag zurück

Mehrere AfD-Abgeordnete wollten im Bundestag keinen Mund-Nasen-Schutz tragen – und hatten das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Nun wurde das Verfahren eingestellt – nicht die erste AfD-Niederlage im Maskenstreit. Vergangenen Herbst hatten mehrere Abgeordnete der AfD-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Maskenpflicht im Bundestag eingereicht. Nun wurde das Verfahren eingestellt, nachdem die Abgeordneten ihren Antrag zurückgenommen hatten. Das teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Ein öffentliches Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens bestehe nicht mehr, »angesichts der einstimmig beabsichtigten Verwerfung des […] unzureichend begründeten Hauptsacheantrags«, heißt es in einer Mitteilung des Verfassungsgerichts. Die AfD-Politiker hatten den Antrag den Angaben zufolge zurückziehen lassen, unmittelbar nachdem das Verfassungsgericht im April angekündigt hatte, in wenigen Tagen eine Entscheidung des Zweiten Senats zu veröffentlichen.

via spiegel: Bundesverfassungsgericht – AfD zieht Klage gegen Maskenpflicht im Bundestag zurück

siehe auch: Verfahren eingestellt – AfD-Fraktion zieht Masken-Klage zurück. Mehrere AfD-Abgeordnete hatten sich nicht an die Maskenpflicht gehalten und wollten klagen. Die Maskenpflicht hat auch vor dem Bundestag nicht haltgemacht. Mitglieder der AfD-Fraktion fühlen sich dadurch aber in ihren Abgeordnetenrechten beschnitten und reichen Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Ein Kampf auf verlorenem Posten? Eine unerwartete Wendung im Streit um die Maskenpflicht im Deutschen Bundestag: Die Kläger aus der AfD-Fraktion haben ihre Organklage beim Bundesverfassungsgericht zurückgenommen. Das Gericht in Karlsruhe hat daraufhin das Verfahren eingestellt. Laut einer durch das Gericht veröffentlichten Mitteilung hätten die Karlsruher Richter die Organklage auch ohne den Rückzug der Kläger einstimmig als unzulässig verworfen. (…) Mehrere AfD-Abgeordnete hatten sich demonstrativ nicht an die Maskenpflicht gehalten. 19 von ihnen riefen das Bundesverfassungsgericht an. Die Anordnung greife unzulässig in ihre Abgeordnetenrechte ein, hieß es zur Begründung. Bereits am 21. April hatte das Bundesverfassungsgericht den Antragstellern und auch der Öffentlichkeit eine Entscheidung angekündigt, ohne zuvor Schäuble als Gegenseite zu einer Stellungnahme aufzufordern. Dies war den Antragstellern der AfD offenbar ein Zeichen, dass ihre Organklage keinen Erfolg haben würde. Sie nahmen sie daher noch vor der Veröffentlichung zurück.

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