Waffenfund bei Reichsbürger?

Der Mann, in dessen Wohnhaus in Mainz-Ebersheim gestern bei einer Zwangsräumung Waffen und potenziell brennbare Flüssigkeiten sichergestellt wurden, könnte zur Reichsbürgerszene gehören. Darauf gebe es mehrere Hinweise, bestätigte ein Polizeisprecher. Zudem habe der Mann eine Selbstschussanlage im Eingangsbereich installiert – diese Vorrichtung sei so ausgerichtet gewesen, dass sie ihn selbst hätte erschießen können, wenn die Polizei über die Haustür hereingekommen wäre. Der Mann wurde festgenommen und befindet sich in medizinischer Behandlung.

via swr: Waffenfund bei Reichsbürger?

#Soldaten im #Corona-Einsatz​ in #NRW – #Hitlergruß am #SS-Schießstand​ – #wewelsburg #SS

Wegen der Pandemie halfen Soldaten im Gesundheitsamt Meschede aus – bis vier von ihnen nach Feierabend offenbar einen Nazi-Ausflug unternahmen. Die Wewelsburg im Kreis Paderborn sollte in der NS-Zeit zu einer zentralen und elitären Versammlungsstätte der SS ausgebaut werden. Um dafür Arbeitskräfte zu haben, ließ SS-Chef Heinrich Himmler direkt daneben ein Konzentrationslager errichten, das KZ Niederhagen. Heute ist hier eine Gedenkstätte. Und der Ort ist offenbar auch ein Ausflugsziel von rechtsextremen Soldaten, wie taz-Recherchen ergeben haben. Am 8. Juni gegen 18:45 Uhr beobachtete ein Zeuge am SS-Schießstand des ehemaligen Konzentrationslagers vier Personen in Tarnuniform. Einer von ihnen soll dabei den rechten Arm zum Hitlergruß erhoben haben. Die durch den Zeugen gerufene Polizei stellte die Personalien der Männer fest: Es handelte sich um Bundeswehrsoldaten, die eine knappe Autostunde entfernt im Einsatz gegen die Coronapandemie waren. Sie halfen im Rahmen der Amtshilfe im Gesundheitsamt in Meschede aus, zu Spitzenzeiten waren hier mehr als 40 Sol­da­t*in­nen im Einsatz, im Testzenrum, zur Kontaktnachverfolgung und an der Telefonhotline.
An dem Abend des mutmaßlichen Nazi-Ausflugs stellte die Polizei fest, dass die Soldaten mit ihrem Dienstfahrzeug von ihrer Unterkunft in Hachen zum ehemaligen SS-Schießstand gefahren waren, zwei von ihnen sollen leicht alkoholisiert gewesen sein. Sie sollen beim Betreten des Geländes auch eine Metallsonde bei sich geführt haben, womöglich wollten sie im Erdreich nach NS-Devotionalien suchen. Staatsschutz ermittelt Nach taz-Informationen sind zwei der Soldaten vom Panzerpionierbataillon 1 im niedersächsischen Holzminden, die anderen beiden gehören dem Marinefliegergeschwader 5 in Wurster an. Drei von ihnen sind Unteroffiziere, einer ist Mannschaftssoldat

via taz: Soldaten im Corona-Einsatz​ in NRW – :Hitlergruß am SS-Schießstand

https://twitter.com/VVN_Bda_HLRZ/status/1412477338000973832

Landgericht erlässt Untersagungsverfügung gegen das rechtsextreme Compact Magazin

Das Landgericht Leipzig hat heute die Entscheidung in Sachen des Aktionsnetzwerkes gegen das Compact Magazin im Wege einer einstweiligen Verfügung erlassen. Damit darf das Compact Magazin bei einer Strafe bis zu 250.000 € nicht mehr behaupten, dass sich am Aktionsnetzwerk gewaltbereite Gruppen beteiligen. Die mündliche Verhandlung dazu hatte bereits vor zwei Wochen stattgefunden. Kurz zuvor hatte das Landgericht in einem anderen Verfahren eine einstweilige Verfügung zugunsten von Irena Rudolph-Kokot erlassen, die in einem Telegram-Kanal der sogenannten Bürgerbewegung Leipzig verunglimpft worden war. „Der Erfolg zeigt auch, dass das Aktionsnetzwerk, an dem neben Parteien auch Kirchen, Gewerkschaften und viele zivilgesellschaftliche Gruppen partizipieren, mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Der immer wieder auftretende Versuch, das Netzwerk und seine Partner:innen zu diffamieren, ist damit gescheitert. Unsere Arbeit ist in der Demokratie wichtig und wir werden auch weiterhin nicht nur gegen Menschenfeindlichkeit demonstrieren, sondern auch, wenn es nötig ist, über die Gerichte gehen“, so Irena Rudolph-Kokot für das Aktionsnetzwerk. „Das Verbreiten von falschen Tatsachenbehauptungen ist eine Straftat, die zivilrechtlich zu einem Unterlassungsbegehren führt. Das Gericht hat damit dem Antrag des Aktionsnetzwerkes stattgegeben und klargestellt, dass das Compact Magazin nicht einfach rufschädigende Behauptungen aufstellen kann. Wir gehen davon aus, dass trotzdem das Compact Magazin Beschwerde einlegen und das Urteil nicht akzeptieren wird“, so Rechtsanwalt Jürgen Kasek. „Gerade das Compact Magazin, dass als Zentralorgan im Scharnierbereich zwischen Rechtsextremismus, der Neuen Rechten und Nationalkonservativen gilt, ist dafür bekannt, immer wieder mit Behauptungen Stimmungen zu machen. Es sind aufgrund dessen mehrere Verfahren gegen das Magazin anhängig. Es geht darum, deutlich zu machen, dass diese Art des Vorgehens nichts mit Journalismus sondern mit Denunziation zu tun hat“, so Marco Böhme, MdL Die Linke, der an der Verhandlung für das Netzwerk teilgenommen hatte.

via l-iz: Landgericht erlässt Untersagungsverfügung gegen das rechtsextreme Compact Magazin

#Asylverfahrensrichter wegen Sympathien für #NPD-Wahlplakat befangen

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Richter des Verwaltungsgerichts Gießen in einem Asylrechtsstreit für befangen erklärt. Nach Auffassung der Verfassungsrichter kann ein Richter, der in der Migration ein grundsätzliches Übel und eine “Gefahr für menschliches Leben” sieht, nicht unparteiisch über Asylverfahren entscheiden. Der Gießener Verwaltungsrichter hatte sich zuvor Aussagen eines NPD-Wahlplakates mit dem Slogan “Stoppt die Invasion: Migration tötet! Widerstand jetzt” zu eigen gemacht. Damit könne er in Asylverfahren nicht unparteiisch sein, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss (AZ: 2 BvR 890/20). Konkret ging es um einen afghanischen Flüchtling, dessen Asylantrag im März 2017 abgelehnt wurde. Als dieser vor dem Verwaltungsgericht Gießen klagte, lehnte der Flüchtling den zuständigen Einzelrichter als befangen ab. Er verwies auf Äußerungen des Richters in einem anderen Urteil im Streit über die Zulässigkeit eines NPD-Wahlplakates anlässlich der Europawahl im Mai 2019. Das Wahlplakat mit dem Slogan “Stoppt die Invasion: Migration tötet! Widerstand jetzt” wurde von ihm nicht als volksverhetzend und für zulässig angesehen. In dem Urteil beklagte der Richter eine “invasive Einreise” von Ausländern. Einwanderung stelle eine “Gefahr für die deutsche Kultur und Rechtsordnung sowie menschliches Leben” dar. Dass “Migration tötet”, sei ihm anhand von Einzelfällen bekannt.

via evangelisch: Asylverfahrensrichter wegen Sympathien für NPD-Wahlplakat befangen

siehe auch: Verfassungsgericht erklärt Richter in Asylverfahren für ungeeignet. Ein Richter am Verwaltungsgericht Gießen nutzte ein Urteil zu einem NPD-Plakat zu Bemerkungen über Migration. Ein Kläger in einem Asylverfahren stellte deshalb einen Befangenheitsantrag – ohne Erfolg. Die Karlsruher Richter gaben ihm nun Recht. Im August 2019 sorgte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen für Aufruhr, das nun auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigt hat. Ein Richter hatte damals über ein NPD-Wahlplakat zu urteilen, auf dem stand: „Stoppt die Invasion: Migration tötet! Widerstand jetzt“. Er entschied, dass der Slogan nicht volksverhetzend sei – und nutzte die Gelegenheit für ausführliche politische Bemerkungen. In einem späteren Asylverfahren beantragte ein Kläger aus Afghanistan, den Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, was das Verwaltungsgericht zurückwies. Der Mann zog daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht, das ihm nun Recht gab und seine Beschwerde als „offensichtlich begründet“ bewertete. (…) Die Äußerungen des Richters seien „offensichtlich geeignet“, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu begründen, so die Verfassungsrichter. In „hervorgehobenem Maße“ gelte das auch für die Passagen, in denen der Verwaltungsrichter ausgeführt habe, bei der Wendung „Migration tötet“ handele es sich um eine empirisch zu beweisende Tatsache. Er zählte in dem Urteil Einzelfälle von Asylsuchenden auf, die im Nachhinein wegen Mordes oder anderer schwerer Straftaten verurteilt worden seien. Im Karlsruher Beschluss heißt es dazu: „Damit verengt das Verwaltungsgericht den weitergreifenden Begriff der Migration auf die Gruppe der Asylsuchenden – die indes auf dem zu beurteilenden Wahlplakat keine Erwähnung fand – und stellt aus dieser Gruppe die später mit schweren Straftaten straffällig gewordenen Personen als prägend nicht nur für die Gruppe der Asylsuchenden, sondern für den gesamten Bereich der Migration dar.“

Bundesverfassungsgericht IMGP1634.jpg
Von Rainer Lück <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”http://1rl.de”>1RL.de</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0 de, Link

Rassismus-Vorwürfe: RTL-Moderatorin Katja Burkard entschuldigt sich bei Sinti und Roma

RTL-Moderatorin Katja Burkard verwendet in der Sendung „Punkt 12“ einen Begriff, der als abwertend gegenüber Roma und Sinti wahrgenommen wird. Das löst Proteste und Empörung aus, auf die die die 56-Jährige jetzt reagiert. Sie „verabscheue“ jegliche Form von Rassismus und Diskriminierung, schreibt Burkard bei Instagram. RTL-Moderatorin Katja Burkard hat sich für das unbedachte Verwenden des Wortes „Zigeunerleben“ in einer Livesendung ihres Senders öffentlich entschuldigt. Ohne das umstrittene Wort erneut zu nennen, schrieb die 56-Jährige am Freitag zu einem Foto in ihrem Instagram-Kanal: „Ich habe ein Wort benutzt, mit dem ich Roma und Sinti beleidigt habe. Das darf natürlich nicht passieren und ich kann es mir auch nicht erklären. Ich will klarstellen, dass ich jegliche Form von Rassismus und Diskriminierung verabscheue.“ Im selben Sinne wandte sich Burkard am Freitag auch ans RTL-Publikum. (…) Der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, äußerte sich in einem offenen Brief an RTL-Chefredakteur Michael Wulf empört: „Wir werden das ignorante und beleidigende Verhalten der Medien gegenüber den Angehörigen unserer Minderheit nicht länger dulden.“ Burkard schrieb bei Instagram, sie wolle das Thema in ihrer Sendung aufgreifen und könne sich „nur entschuldigen“. RTL hat für den kommenden Montag den Gründer der Roma- und Sinti-Initiative „RomAnity“, Radoslav Ganev, in die Sendung eingeladen, um das Thema Alltagsrassismus aufzuarbeiten, wie eine RTL-Sprecherin auf Anfrage sagte.

via rnd: Rassismus-Vorwürfe: RTL-Moderatorin Katja Burkard entschuldigt sich bei Sinti und Roma

“CAROLIN KEBEKUS SHOW” – “So ein Quatsch”: Carolin Kebekus attackiert Armin Laschet nach dessen AfD-Lob

Armin Laschet stimmt der AfD zu: Seine Aussage im Landtag von NRW ist eine Steilvorlage für Carolin Kebekus. Die Comedian watscht den CDU-Kanzlerkandidaten ab. Armin Laschet hielt vergangene Woche eine Rede im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Der Ministerpräsident und vielleicht baldige Bundeskanzler sagte dabei einen bemerkenswerten Satz zur AfD, die ebenfalls im Landtag von NRW vertreten ist. Der Aachener lobte die kritische Beurteilung eines AfD-Redners – und muss dafür heftige Kritik von Carolin Kebekus einstecken. “Er hat tatsächlich folgenden Satz gesagt”, beginnt Kebekus ihren Beitrag in der “Carolin Kebekus Show” am Donnerstagabend. Dann ist Laschet in einem Video bei seiner Rede zu sehen und hören. Er sagt an die Abgeordneten gerichtet: “Ich stimme selten, also eigentlich nie, der AfD zu. Aber sie haben heute einen wahren Satz gesagt: Immer wenn jemand ankommt und sagt, ‘die Wissenschaft sagt’, ist man klug beraten zu hinterfragen, was dieser gerade im Schilde führt.” Eine Steilvorlage für Comedian Kebekus. “Wow. Ich stimme selten, also eigentlich nie, Armin Laschet zu”, sagt die 41-Jährige in Anlehnung an den Laschet-Satz. “Aber dieses Mal noch weniger als sonst.” Es sei manchmal besser, Dinge abzuschreiben, als sich “Quatsch” selbst auszudenken, meint Kebekus in Anspielung auf die Debatte über das Buch von Annalena Baerbock. “Wie viele Momente gibt es genau, in denen es gut ist, öffentlich der AfD zuzustimmen?”, fragt Kebekus. Und bezieht dann klar Haltung: “keine.”

via stern: “CAROLIN KEBEKUS SHOW” – “So ein Quatsch”: Carolin Kebekus attackiert Armin Laschet nach dessen AfD-Lob

“WORTURSPRUNG RASSISTISCH” – Protestaktion gegen Kneipenname “Mohr” in Heidelberg

Der Name einer Gaststätte sorgt schon lange für Streit: Bis vor Kurzem hieß sie “Gasthaus zum Mohren”, jetzt wurde sie in “Mohr” umbenannt. Geht nicht, finden Aktivisten. Einige wenige waren es, die am Donnerstagabend in der Heidelberger Innenstadt im Regen standen. Auf ihren Schildern steht “Das Wort ist rassistisch” oder “Sprache ist Macht”. Schon in der Vergangenheit hatte der Name des Gasthauses für Streit gesorgt. Die einen sagten, der Name solle bleiben. Die anderen sehen in dem Wort reproduzierten Rassismus. Nun wurde der Name des Gasthauses zwar geändert – das fragliche Wort aber ist geblieben. Früher hieß die Kneipe “Gasthaus zum Mohren”, jetzt heißt sie “Mohr”. Aktivistinnen und Aktivisten haben deswegen am Donnerstagabend vor dem Lokal protestiert. In einer Pressemitteilung erklärten sie, der Wortursprung und das Wort selbst seien rassistisch. Die Kneipe weiterhin so zu nennen, sei damit “eine klare Entscheidung für die Reproduktion von Rassismus”.

via swr: “WORTURSPRUNG RASSISTISCH” – Protestaktion gegen Kneipenname “Mohr” in Heidelberg