Knapp um eine Freiheitsstrafe herumgekommen ist ein Mann aus dem Landkreis Cham, nachdem er unter einem Facebook-Post des Viechtacher AfD-Stadtrates Martin Fischl den SPD-Bürgermeisterkandidaten Klaus-Dieter Neumann beleidigt hatte. Vor dem Amtsgericht Cham wurde der Rentner letztlich zu einer Geldstrafe verurteilt – die er allerdings nicht akzeptieren wolle, wie er ankündigte. Vor Amtsrichterin Birgit Fischer musste sich der Mann verantworten, nachdem er im Juni Teilnehmer einer Anti-AfD-Demo auf dem Viechtacher Volksfestplatz unter anderem als „Irrlichter“, „Vollidioten“ und „Hirnkranke“ bezeichnet hatte. Weil sich der Ausgangspost allerdings auf Neumann und dessen Teilnahme bezog, fühlte sich dieser persönlich beleidigt und stellte Strafanzeige bei der Polizeiinspektion Viechtach, die die Bearbeitung in den Landkreis Cham übergab. (…) Doch ans Zurückziehen dachte der Angeklagte nicht. Er habe niemanden persönlich beleidigt und überhaupt gelte doch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Über dessen Grenzen klärte ihn Fischer auf und rief dann Neumann selbst in den Zeugenstand. Der berichtete, dass er sich durch den Kommentar „massiv beleidigt“ gefühlt habe. Eine Entschuldigung habe er bis heute nicht bekommen. Die werde es auch nicht geben, versicherte der Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft sah nach einer kurzen Vernehmung des bearbeitenden Polizeibeamten den Vorfall vollumfänglich bestätigt und forderte eine deutlich höhere Strafe als im Strafbefehl angesetzt. Drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 1600 Euro – in etwa die Höhe einer Monatsrente – seien angemessen, vor allem vor dem Hintergrund der einschlägigen Vorstrafe und der fehlenden Reue des Angeklagten. 70 Tagessätze statt Bewährungsstrafe Richterin Birgit Fischer sprach in ihrem Urteil zwar davon, dass die Staatsanwaltschaft „zu Recht“ eine Freiheitsstrafe gefordert habe, beließ es dann aber doch bei einer Geldstrafe: 70 Tagessätze á 50 Euro. Die Schuldfrage sei eindeutig geklärt und es gebe auch wenig, was sie zugunsten des Mannes werten könne. Bei weiteren Verstößen werde er um eine Gefängnisstrafe nicht mehr herumkommen und: „Mit drei Monaten kommen Sie dann sicher nicht davon.“
via pnp: Freiheitsstrafe entgangen: Mann für Beleidigung unter Post von Viechtacher AfD-Stadtrat verurteilt
0 Comments