Wegen Zweifeln an der Verfassungstreue darf ein Jurist vom Referendariat ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit soll er rechtsextremen Gruppen nahegestanden haben. In Sachsen-Anhalt hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass ein Jurist mit einer mutmaßlich rechtsextremen Vergangenheit bei begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue vom Referendariat ausgeschlossen werden kann. Der Mann scheiterte mit einer Beschwerde, die bereits das Verwaltungsgericht Halle zurückgewiesen hatte. Der Betroffene wurde im Jahr 2017 aus der Bundeswehr entlassen, weil er etwa an einem Treffen ehemaliger SS-Offiziere in Estland sowie an Veranstaltungen einer rechtsextremistischen Organisation teilgenommen haben soll. Er soll sich zudem antisemitisch und rassistisch geäußert haben, hieß es in dem Beschluss. Weiterhin sei er Funktionär einer Bestrebung gewesen, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde. Damit ist offenbar die ehemalige AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative gemeint. Laut dem Gericht hat das Bundesverwaltungsamt 2023 auch ein Waffenbesitzverbot für den Mann angeordnet. Die Behörde habe dies unter anderem mit der Annahme begründet, dass er Teil der Identitären Bewegung sei.
via zeit: Jurist wegen rechtsextremer Vergangenheit für Referendariat gesperrt
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