Eine vom Verfassungsschutz der rechtsextremen Szene zugeordnete Lehramtsstudentin darf nicht ins Referendariat. Das OVG bestätigte die Entscheidung des Landesamtes für Schule und Bildung. Nun äußert sich Sachsens Kultusminister Conrad Clemens zu dem Fall und fordert ein klares Bekenntnis zur Verfassung. Nach dem Ausschluss einer Lehramtsstudentin vom Referendariat wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue hat sich Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (CDU) auf Instagram zu dem Fall geäußert. Die junge Frau wird vom Verfassungsschutz der rechtsextremen Szene zugeordnet.” (…) Die Frau war zunächst zum Referendariat an einem Gymnasium zugelassen worden. Nachdem dem Landesamt für Schule und Bildung (Lasub) entsprechende Erkenntnisse über die Bewerberin bekannt geworden waren, zog es die Zulassung zurück. Bereits das Verwaltungsgericht Dresden hatte einen Eilantrag der Bewerberin abgelehnt. Gericht sieht Zweifel an Verfassungstreue als berechtigt an Nach Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen sind die Zweifel des Lasub an der Verfassungstreue der Bewerberin berechtigt. Sie habe in den Jahren 2022 bis 2025 mehrfach an Veranstaltungen des als rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuften Instituts für Staatspolitik teilgenommen

via mdr: NACH OVG-URTEIL Sachsens Kultusminister äußert sich zu rechtsextremer Lehramtsstudentin


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