Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz kritisiert die im ARD-Sommerinterview von AfD-Chef Tino Chrupalla geäußerten Behauptungen über angebliche Manipulationen bei der Briefwahl in Pflegeheimen. Wer einen solchen Verdacht öffentlich äußert, muss ihn belegen. Andernfalls geraten pflegebedürftige Menschen und die Menschen, die sie täglich professionell versorgen, zu Unrecht unter Generalverdacht.   Im Interview sprach Chrupalla über angebliche Fälle in Pflegeheimen, in denen bei der Stimmabgabe der „Stift geführt wurde“. Konkrete Belege oder Fälle nannte er nicht. Dass solche Vorwürfe ausgerechnet vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erhoben werden, wiegt besonders schwer: Unbelegte Zweifel beschädigen das Vertrauen in den demokratischen Wahlprozess.   Für die Landespflegekammer ist damit eine Grenze überschritten. Pflegefachpersonen haben den beruflichen Auftrag, die Selbstbestimmung der ihnen anvertrauten Menschen zu achten und zu schützen. Den Pflegebedürftigen eine leichte Beeinflussbarkeit zu unterstellen und gleichzeitig diejenigen unter Verdacht zu stellen, die Verantwortung für sie tragen, widerspricht jedem professionellen Pflegeverständnis.   Wer konkrete Hinweise auf mögliche Wahlfälschungen hat, kann diese den Behörden melden und Anzeige erstatten – auch ohne selbst Zeuge zu sein. Ein begründeter Verdacht gehört geprüft. Ihn jedoch ohne Fakten als Tatsache darzustellen, trägt nicht zur Aufklärung bei, sondern schürt gezielt Misstrauen.   Das betrifft vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner selbst. Alter oder Pflegebedürftigkeit stellen das Wahlrecht nicht infrage. Gerade die Briefwahl ermöglicht Menschen, die ein Wahllokal nicht aufsuchen können, ihre Stimme abzugeben. Besonders mit Blick auf Sachsen-Anhalt ist diese Rhetorik befremdlich: Viele Menschen dort haben die DDR selbst erlebt und wissen, was fehlende Wahlfreiheit bedeutet.

via pflegekammer rlp: Landespflegekammer kritisiert AfD-Vorwürfe zur Briefwahl

siehe auch: Chrupalla sieht Wahlfälschungen AfD spielt mit unbelegtem Briefwahl-Vorwurf: „Stift geführt” Der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla spricht über Fälle, bei denen die Briefwahl in Altenheimen manipuliert worden sein soll. Belege liefert er keine. Damit bereitet er ein „Gestohlene-Wahlen“-Szenario vor, wie es Trump seit Jahren strategisch einsetzt. AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla wartete im ARD-Sommerinterview mit einem schwerwiegenden Vorwurf zum Thema Wahlmanipulation in Pflegeheimen auf: Er kenne „Aussagen von Pflegern, im übrigen auch von Angehörigen“, die auf Manipulationen bei der Briefwahl hinwiesen. Die Angehörigen seien ins Pflegeheim gekommen, als die Wahlen schon erledigt waren, „wo der Stift sozusagen geführt wurde“, so Chrupalla. Gleichzeitig räumte er ein, er habe die Informationen nicht „nachprüfen“ können. Deshalb könne der AfD-Politiker adhoc kein Pflegeheim nennen. Chrupallas Aussagen betreffen strafrechtlich relevante Vorwürfe. Nach Paragraf 107a Strafgesetzbuch können Wahlfälschungen mit bis zu fünf Jahren bestraft werden. Das gilt auch für Pfleger, Betreuer oder Angehörige in Heimen: „Unbefugt wählt […], wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt.“


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