Ein Video vom Einsatz eines Polizeihundes bei den Protesten gegen den AfD-Parteitag in Riesa sorgte 2025 für Schlagzeilen. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungen gegen einen 36 Jahre alten Polizeibeamten nach einem Diensthund-Einsatz bei den Protesten rund um den AfD-Bundesparteitag in Riesa eingestellt. Gegen den Beamten wurde wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt und eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt. Der Vorfall ereignete sich am 11. Januar 2025. Dem Polizisten wurde vorgeworfen, seinen Diensthund ungerechtfertigt gegen eine Demonstrantin eingesetzt zu haben. Er soll das Tier angehoben und gegen die Frau gedrückt haben, um sie auf die andere Fahrbahn zurückzudrängen. Polizeihund-Einsatz in Riesa laut Staatsanwaltschaft gerechtfertigt Auf Videoaufnahmen ist zu sehen, dass der Polizist, seinen Hund aktiv an einen Demonstranten drückt. Auf Nachfrage teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass diese Person bei der Zeugenvernehmung ihr Geschlecht mit „weiblich“ angegeben hat – deswegen wird in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft von einer Demonstrantin gesprochen. Für die fachliche Bewertung des Einsatzes holte die Staatsanwaltschaft Dresden ein Sachverständigengutachten ein. Nach Abschluss der Ermittlungen bewertet sie das Vorgehen des Beamten als gerechtfertigten unmittelbaren Zwang. Die Demonstrantin habe zuvor wiederholt rechtmäßige Anweisungen der Polizei bewusst missachtet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollte der Einsatz verhindern, dass die Frau die polizeiliche Sicherungslinie an der Mittelleitplanke durchbricht. Sinnvolle Alternativen, um dieses Ziel in der konkreten Situation durchzusetzen, hätten dem Beamten nicht zur Verfügung gestanden.

via sächsische: Polizeihund-Einsatz bei Protesten gegen AfD-Parteitag in Riesa: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Polizist ein

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