Der verurteilte Rechtsextremist Liebich wehrt sich mit vielen Mitteln gegen eine geplante Auslieferung nach Deutschland. Nun lehnte das Oberlandesgericht in Prag eine Beschwerde des 55-Jährigen ab. Tschechien darf den verurteilten Rechtsextremisten Marla Svenja Liebich an Deutschland ausliefern. Das Oberlandesgericht in Prag habe die Beschwerden des 55-Jährigen gegen die Auslieferung abgelehnt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig. Standardmäßig erfolge die Auslieferung nun innerhalb von zehn Tagen, so die Gerichtssprecherin. (…) Der Rechtsextremist wurde in Deutschland im Juli 2023 – damals noch mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Viele Medien, auch der SPIEGEL, hatten über Liebichs früheren Vornamen »Sven« und seine Vergangenheit als männlicher Neonazi berichtet. Liebich forderte unter anderem Schmerzensgeld wegen angeblicher Verletzung der Persönlichkeitsrechte als trans Person, zog seine Forderungen aber schlussendlich wieder zurück. Auch eine Beschwerde beim Presserat verpuffte und wurde einstimmig als unbegründet abgelehnt: Es sei wahrscheinlich, dass Liebich »die Änderung des Personenstands in missbräuchlicher Art und Weise vorgenommen hat, um zu provozieren und den Staat vorzuführen«.

via spiegel: Entscheidung in Prag Neonazi Liebich darf nach Deutschland ausgeliefert werden

siehe auch: Obergericht in Prag hat entschieden Tsche­chien darf Neo­nazi Lie­bich an Deut­sch­land aus­lie­fern. Der verurteilte Rechtsextremist Marla Svenja Liebich wehrte sich vehement gegen seine Auslieferung nach Deutschland. Nun hat ein Gericht in Prag entschieden. Wie geht es weiter? Tschechien darf den verurteilten Rechtsextremisten Marla Svenja Liebich an Deutschland ausliefern. Das Obergericht in Prag habe die Beschwerden des 55-Jährigen gegen die Auslieferung abgewiesen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Sie seien nicht begründet gewesen. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz. Die tschechischen Behörden würden sich nun innerhalb einer zehntägigen Frist beim Landeskriminalamt in Sachsen-Anhalt melden, sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Staatsanwaltschaft in Halle der dpa. Die Staatsanwaltschaft Halle ist in diesem Fall in Deutschland die zuständige Vollstreckungsbehörde. Es sei davon auszugehen, dass Liebich in den nächsten zehn Tagen von Tschechien in die Justizvollzugsanstalt im sächsischen Chemnitz gebracht werde, so der Oberstaatsanwalt. Für die Entscheidung, ob Liebich die Haft dort absitzen, oder woanders untergebracht werde, sei dann die Anstaltsleitung in Chemnitz zuständig. Das Landgericht im tschechischen Pilsen hatte bereits Anfang Juni entschieden, dass Liebich zur Vollstreckung einer Haftstrafe an die deutschen Behörden übergeben werden soll. Der Rechtsextremist wurde in Deutschland vor rund zwei Jahren wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt; Tschechien darf Neonazi Liebich ausliefern. Im Fall des verurteilten Rechtsextremisten Sven Liebich hat das Oberlandesgericht in Prag entschieden. Tschechien darf den verurteilten Rechtsextremisten Sven Liebich aus Halle – seit 2025 Marla Svenja Liebich, was wegen voriger queerfeindlicher Äußerungen als Provokation aufgefasst wird, wobei er einen neuen Antrag auf die Änderung in Anne Frank gestellt hat – an Deutschland ausliefern. Das Oberlandesgericht in Prag habe die Beschwerden des 55-Jährigen gegen die Auslieferung abgewiesen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Diese seien nicht begründet gewesen. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz. Das Landgericht im tschechischen Pilsen (Plzen) hatte bereits Anfang Juni entschieden, dass Liebich zur Vollstreckung einer Haftstrafe an die deutschen Behörden übergeben werden soll. Liebich, der als eine der einflussreichsten Figuren in Sachsen-Anhalt gilt, wurde in Deutschland wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.  Entscheidung ist rechtskräftig Liebich gab an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, aus Angst, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Zudem stellte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin, die in Pilsen mit dem Fall befasst war. Beide Beschwerden wurden nun abgewiesen. Dies geschah in einer nicht-öffentlichen Sitzung. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Standardmäßig erfolge die Auslieferung nun innerhalb von zehn Tagen, teilte die Gerichtssprecherin mit. Dafür seien die Polizeiorgane zuständig.


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