Die AfD hatte Wahlwerbung mit Heino gemacht, der Volksmusiker will sich jedoch nicht politisch vereinnahmen lassen. Nun fordert er von der AfD wegen Verletzung seiner Rechte eine erhebliche Summe. Eine Wahlwerbung mit Heino hat für die AfD möglicherweise ein teures Nachspiel. Der Volksmusiker habe beim Landesgericht Innsbruck eine Klage wegen immateriellen Schadens über 30.000 Euro eingereicht, sagte sein Manager Helmut Werner der Deutschen Presse-Agentur. Es seien durch die AfD Uckermark Persönlichkeitsrechte und Markenrechte des 87-Jährigen verletzt worden. Grundsätzlich wehre sich Heino gegen die Vereinnahmung seiner Person für politische Zwecke, so Werner. Die AfD-Wahlwerbung sei ein Nährboden dafür, dass Heino in die rechte politische Ecke gestellt werde, wo er nicht hingehöre, sagte Werner. Der AfD-Politiker Felix Teichner hatte vor der Landratswahl in der Uckermark im April in sozialen Medien geschrieben: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ „Das hätte er nicht getan“, sagte Werner jetzt. Klage soll „klares Zeichen“ setzen Die Klage sei ein „ganz klares Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung mit bekannten Gesichtern“, sagte der Manager weiter. Es werde auch geprüft, ob gegen den AfD-Politiker selbst noch juristisch vorgegangen werde.
via tagesspiege: „Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung“: Heino will nach AfD-Post mit seinem Gesicht mindestens 30.000 Euro
siehe auch: Nach Wahlwerbung in der Uckermark Heino fordert von AfD 30.000 Euro Schadenersatz. Im Streit um Wahlwerbung mit dem Schlagersänger Heino besteht der Sänger auf Schadenersatz von der AfD. Am Landgericht Innsbruck ist eine Klage über 30.000 Euro auf immateriellen Schaden anhängig. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage von rbb|24 mit. Die AfD habe nun bis Ende Juli Zeit, sich dazu schriftlich zu äußern. Im Herbst könnte dazu eine Verhandlung angesetzt werden. Das Management des Sängers macht einen Imageschaden geltend, der durch die unerlaubte Werbung eines AfD-Kandidaten vor der Landratswahl im Kreis Uckermark entstanden sei. Heino-Manager Helmut Werner sagte rbb|24, man wolle “einen Riegel vorschieben”, weil es immer häufiger vorkomme, dass Stars wie Heino ungefragt für parteipolitische Zwecke genutzt würden. “Noch dazu mit einer unwahren Tatsachenbehauptung. Heino hätte Herrn Teichner definitiv nicht gewählt, wenn er die Möglichkeit dazu gehabt hätte”, so der Manager. Der AfD-Politiker Felix Teichner hatte vor der Landratswahl in der Uckermark am 19. April in sozialen Medien geschrieben: “Am Sonntag würde Heino Felix wählen.” Den Post hatte Teichner in Anlehnung an ein Lied von Heino mit “Ja, so blau, blau, blau blüht die Uckermark.” überschrieben. Das Management des Sängers hatte die Werbung daraufhin als “Unverschämtheit” bezeichnet und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert, der der AfD-Kreisverband Uckermark nachgekommen war. Zuvor hatte der Sänger beim Landgericht Neuruppin eine einstweilige Verfügung beantragt, da die AfD Uckermark keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hatte.
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