Die Bundestagsverwaltung verweigert inzwischen acht AfD-Mitarbeitern den Hausausweis – jetzt auch Sicherheitsunternehmer Tobias Laue. Mehrmals gab es Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen das Ex-Bandidos-Mitglied, unter anderem wegen häuslicher Gewalt. Im Deutschen Bundestag entscheidet die Verwaltung regelmäßig darüber, wer einen Hausausweis und somit einen Zugang zum Bundestag und zu den IT-Systemen des Parlaments erhält – und wer nicht. Grundlage ist die Hausordnung des Parlaments. Eine Sicherheitsüberprüfung soll verhindern, dass Personen mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen oder sicherheitsrelevanten Risiken Zugang zu den Parlamentsgebäuden erhalten. In dieser Wahlperiode hat die Bundestagsverwaltung mehrfach Mitarbeitern den Zugang zum Deutschen Bundestag verweigert. Nach „Politico“-Recherchen gibt es seit Beginn der Legislatur insgesamt acht Fälle, die alle Mitarbeiter der Alternative für Deutschland betreffen. Hinzu kommen drei weitere Fälle, in denen der Zugang zu den IT-Systemen verwehrt wurde. Auch diese betreffen alle die AfD. In früheren Fällen ging es unter anderem um den Islam-Kritiker Michael Stürzenberger, der wegen Volksverhetzung verurteilt worden war, oder um den früheren AfD-Abgeordneten Ulrich Oehme, der als Mitarbeiter eines sächsischen Abgeordneten zurück in den Bundestag wollte. Doch die Verwaltung sah ein Sicherheitsrisiko, weil er Kontakte zu einer Person mit Verbindungen zu russischen staatlichen Stellen pflege, was eine „sicherheitsgefährdende Tätigkeit für eine fremde Macht“ darstelle. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung im Eilverfahren und hielt die Einschätzung der Verwaltung für zulässig. Die Begründungen reichten von Rechtsextremismus bis Russland-Nähe – in allen Fällen verweigerte die Bundestagsverwaltung den Hausausweis. Hinzu kommt ein neuer Fall, den der „Politico“-Podcast „Inside AfD“ recherchiert hat: Auch der AfD-Kommunalpolitiker aus Nordrhein-Westfalen und Security-Unternehmer Tobias Laue erhielt keinen Hausausweis für den Bundestag. Laue übernahm selbst oft Sicherheitsdienstleistungen für Bundes- und Landespartei, sollte diese Legislatur zudem als Mitarbeiter des Dortmunder AfD-Abgeordneten Peter Bohnhof im Parlament tätig werden. Die Bundestagsverwaltung lehnte den Antrag nach einer Sicherheitsüberprüfung ab. Die Entscheidung werde unter anderem damit begründet, dass das Landeskriminalamt NRW Laue als „gewaltbereit und bewaffnet“ führe, heißt es aus der AfD-Parteispitze. Hinzu kommt eine frühere Mitgliedschaft bei den Bandidos, die nach Einschätzung von Sicherheitsbehörden und Verfassungsschutz als Teil der organisierten Rockerkriminalität geführt werden. Zudem geht es um ein Strafverfahren wegen Körperverletzung in zwei Fällen. Dabei ging es um Vorwürfe der häuslichen Gewalt gegen eine frühere Lebensgefährtin, die Laue bei einem Streit so lange gewürgt haben soll, bis sie keine Luft mehr bekommen habe. Als die Frau danach zu Boden gegangen sei, habe er auf sie eingetreten. Vor Gericht erschien die ehemalige Lebensgefährtin erst, machte aber laut sitzungsvertretender Staatsanwältin „einen eingeschüchterten Eindruck“. Zu weiteren Terminen erschien sie dann nicht mehr und blieb dem Zeugenstand fern.

via welt: „Gewaltbereit und bewaffnet“ – weiterem AfD-Mitarbeiter wird Zutritt zum Bundestag verweigert