Das Landgericht Düsseldorf beschäftigt sich aktuell mit AfD-Vorwürfen gegen eine Bilker Buchhandlung. Die BiBaBuze hat sich allerdings schon erfolgreich gewehrt: Für einen AfD-Bundestagsabgeordneten und für das rechte Nachrichtenportal NiUS gibt es juristische Konsequenzen. Rechtlicher Sieg gegen Falschmeldungen NiUS hatte berichtet, dass in der Buchhandlung am Bilker Bahnhof eine bestimmte Veranstaltung stattgefunden habe: nämlich ein Solidaritätsabend, zu dem auch ein früheres RAF-Mitglied eingeladen worden sei. Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD im Bundestag, Götz Frömming, hat das behauptet. Das darf er jetzt nicht mehr – genau wie NiUS hat er eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Schutz vor politischer Diffamierung Die Veranstaltung, um die es geht, fand tatsächlich im Linken Zentrum auf der Corneliusstraße statt. Auch dass die BiBaBuze an der Organisation beteiligt war, darf nicht mehr behauptet werden.

via antenne düsseldorf: AfD-Vorwürfe gegen die BiBaBuze gestoppt

siehe auch: Buchhandlungspreis Düsseldorf: Buchladen Bibabuze im Visier von NiUS und AFD-Bundestagsabgeordneten Die Düsseldorfer Buchhandlung Bibabuze soll eine Veranstaltung mit RAF-Bezug organisiert haben. Gegen die Behauptungen klagt der Laden nun. Die Düsseldorfer Buchhandlung Bibabuze ist seit Jahrzehnten für ihr alternatives Büchersortiment bekannt. Noch 2025 wurde das Bilker Buchgeschäft von Hans Schmitz und Antje Westermann mit dem Deutschen Buchhandlungspreis ausgezeichnet. Nun haben das rechte Onlineportal „NiUS“ sowie der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Götz Frömming, dem Buchladen Vorwürfe der RAF-Solidarität gemacht – weite Teile der Behauptungen mussten NiUS und Frömming außergerichtlich bereits per Unterlassungserklärung zurückziehen. (…) Nach einer anwaltlichen Abmahnung habe „NiUS“ für zwei von drei Behauptungen eine Unterlassungserklärung abgegeben, erklärt Bibabuze-Anwalt Prigge. In Bezug auf die Aussage, wonach das Bibabuze die Veranstaltung „organisiert“ habe, hat die Pressekammer des Landgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 26. März 2026 eine einstweilige Verfügung erlassen und NiUS die Kosten auferlegt. Der AfD-Abgeordnete Frömming habe ebenfalls eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, erklärt Prigge. Er dürfe nicht mehr behaupten, die Veranstaltung habe im Buchladen stattgefunden. Zudem werden NiUS und Frömming die außergerichtlichen Anwaltskosten des Bibabuze übernehmen müssen.