Seit Langem versucht Regierungschef Friedrich Merz, Recherchen über Fälle zu verhindern, bei denen er betroffen ist. Nun hat das Berliner Verwaltungsgericht das Kanzleramt zur Auskunft verpflichtet. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) darf nicht länger geheim halten, welche Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren wegen einer sogenannten Politikerbeleidigung führen, die gegen ihn selbst gerichtet sind. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren auf Antrag des Tagesspiegels entschieden. Das Bundeskanzleramt muss nun öffentlich Auskunft darüber geben, welche Strafverfolgungsbehörden im Bundesgebiet wegen eines Delikts nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch (StGB) Kontakt zur Regierung aufgenommen haben und unter welchen Aktenzeichen jeweils ermittelt wird (Az.: VG 27 L 254/25). Damit würden erstmals systematische Recherchen zu den Merz-Fällen ermöglicht. (…) Der umstrittene Paragraf stellt „Personen des politischen Lebens“ gegen Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede unter einen besonderen Schutz. Allein wegen einer Beleidigung drohen bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe. Die Strafvorschrift war Ende vergangenen Jahres in die politische Diskussion geraten, da wegen der Bezeichnung des früheren Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) als „Schwachkopf Professional“ eine Hausdurchsuchung stattfand. Kritiker beanstanden, dies führe zu Einschüchterungseffekten und schränke die Meinungsfreiheit ein. Es sei zudem nicht gerechtfertigt, Beleidigungen gegen Politiker härter zu verfolgen und schärfer zu bestrafen als solche gegen andere Bürger. Strafanzeigen nach Paragraf 188 gibt es massenhaft in Deutschland, da insbesondere Nutzer von sozialen Medien ermuntert werden, verdächtige Äußerungen im Netz über Portale wie „Hessen gegen Hetze“ zu melden. Das geht auch anonym. Die Meldungen werden zentral vom Bundeskriminalamt geprüft und nach Feststellung von Personendaten der Verdächtigen an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.
via tagesspiegel: Strafbare Beleidigungen gegen den Bundeskanzler: Merz muss offenlegen, welche Staatsanwaltschaften ermitteln