Regionale Gruppen der Neonazi-Organisation hatten geklagt und verbuchen nun einen juristischen Erfolg. Es wurde jedoch nicht geprüft, ob die Gruppierung verfassungsfeindlich ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der rechtsextremen „Hammerskins Deutschland“ gekippt. Das Gericht in Leipzig gab den Klagen mehrerer Mitglieder und regionaler Untergruppen gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums statt. Die Bundesrichter konnten nicht erkennen, dass tatsächlich eine bundesweite „Hammerskins“-Dachorganisation existiert hat, die hätte verboten werden können. Der Verbotsbescheid sei rechtswidrig, teilte das Gericht mit. (…) Die „Hammerskins“ verstehen sich als Bruderschaft. Die Neonazi-Bewegung stammt aus den USA. Seit Anfang der 1990er Jahre gründeten sich in Deutschland nach und nach regionale Chapter. Zum Zeitpunkt des Verbots hatten die „Hammerskins“ in Deutschland laut Verfassungsschutz rund 130 Mitglieder. Dass das Verbot keinen Bestand hat, liegt daran, dass das Ministerium nicht genug Beweise vorlegen konnte, dass tatsächlich eine bundesweite, tonangebende Ebene bei der Neonazi-Gruppierung bestanden hat. Es wurde nicht geprüft, ob die „Hammerskins“ verfassungsfeindlich sind. (…) Die regionalen Chapter der „Hammerskins“ können nun vorerst weitermachen. Dass das für immer so bleibt, ist nicht ausgemacht. „In Fallgestaltungen der vorliegenden Art bleibt es den jeweils zuständigen Behörden des Bundes und der Länder allerdings unbenommen, einzelne Chapter zu verbieten, wenn für diese Verbotsgründe festgestellt werden können“, so das Bundesverwaltungsgericht.
via tagesspiegel: Erfolg für Neonazi-Gruppierung: Bundesverwaltungsgericht kippt „Hammerskins“-Verbot
siehe auch: Bundesverwaltungsgericht zu Hammerskins Skinhead-Bruderschaft wieder erlaubt Die „Hammerskins“ können erneut legal agieren. Die Richter kippten das Verbot des Dachverbandes. Der Grund: Dessen Existenz war nicht nachweisbar. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des Vereins „Hammerskins Deutschland“ aufgehoben, mit der Begründung, dass es einen solchen bundesweiten Zusammenschluss nicht gebe. Das Bundesinnenministerium kann gegen das Urteil keine Rechtsmittel einlegen. Damit können die rechtsextremistischen Hammerskins vorerst wieder aktiv werden. Die Hammerskin Nation wurde 1988 in Dallas gegründet und breitete sich in der Folge international aus. Sie versteht sich als elitäre neonazistische Skinhead-Bruderschaft, die für den „Schutz der weißen arischen Rasse“ kämpft. In Deutschland waren die Hammerskins vor allem mit klandestinen Konzerten von Nazi-Bands aktiv. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) gab es 2023 in Deutschland 13 regionale Ableger, sogenannte Chapter, mit insgesamt rund 130 Mitgliedern. Im September 2023 verbot die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) den „Verein Hammerskins Deutschland“ mit allen regionalen Chaptern und der Teilorganisation Crew 38, die sich für Hammerskins vor Gericht einsetzt. Bei einem parallelen Polizeieinsatz durchsuchten rund 700 Polizist:innen die Wohnungen von 28 Hammerskin-Mitgliedern in zehn Bundesländern. (…) Das Gericht stellte fest, dass es den angeblichen Verein „Hammerskins Deutschland“ als eine den Chaptnern übergeordnete bundesweite Struktur gar nicht gibt. Es gebe zwar ein „National Officers Meeting“, bei dem sich Vertreter der Chapter regelmäßig treffen. Doch dieses diene nur der Koordination. Das BMI konnte das Gericht nicht überzeugen, dass dort für die Chapter und die Mitglieder verbindliche Entscheidungen getroffen werden. Eine zentrale Steuerung der regionalen Chapter sei nicht belegt. Wenn es aber keinen bundesweiten Verein der Hammerskins gibt, dann konnte er auch nicht verboten werden. Das Bundesverwaltungsgericht hob damit das Verbot wieder auf, wovon auch alle Chapter und die Crew 38 profitieren.