AfD-Kandidat Joachim Paul darf nicht an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen teilnehmen. Nun bestätigte auch das OVG seinen Ausschluss wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue. Deren Überprüfung kann erst nach der Wahl stattfinden. Der AfD-Politiker Joachim Paul wird endgültig nicht zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am 21. September zugelassen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz wies am Montag seine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Neustadt an der Weinstraße zurück (Beschl. v. 25.08.2025, Az. 10 B 11032/25.OVG). Damit bestätigte das OVG, dass Pauls Name nicht auf dem Wahlzettel stehen wird. Paul, Mitglied des AfD-Bundesvorstands, war vom Wahlausschuss nicht zur Wahl zugelassen worden. Begründet wurde dies mit Zweifeln an seiner Verfassungstreue. Als kommunaler Wahlbeamter sei der Oberbürgermeister nach § 53 Abs. 3 S. 1 Gemeindeordnung (GemO RLP) in besonderer Weise an die freiheitliche demokratische Grundordnung gebunden. Nach Ansicht der Behörden spreche insbesondere Pauls Befürwortung von Konzepten der sogenannten Remigration dafür, dass er diese Grundordnung nicht uneingeschränkt anerkenne. Das VG Neustadt hatte diese Einschätzung Mitte August geteilt und Pauls Eilantrag auf Zulassung zur Wahl abgewiesen. Seine dagegen eingelegte Beschwerde blieb nun erfolglos.

via lto: OVG Rheinland-PfalzAfD-Kan­didat Paul bleibt von OB-Wahl in Lud­wigs­hafen aus­ge­sch­lossen

siehe auch: OB-WAHL IN LUDWIGSHAFEN Oberverwaltungsgericht bestätigt Ausschluss von AfD-Kandidat. Joachim Paul bleibt von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigt in zweiter Instanz, dass der AfD-Politiker „nicht die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung“ einzutreten. Der AfD-Politiker Joachim Paul ist auch vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit einem Eilantrag gegen seinen Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen gescheitert. Schon das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hatte seinen Antrag in erster Instanz abgelehnt. Die Beschwerde dagegen wurde nun ebenfalls abgewiesen, wie das Oberverwaltungsgericht in Koblenz mitteilte. Paul ist Lehrer, kommt aus Koblenz und gilt als einer der schärfsten Redner in der AfD-Fraktion im Landtag in Mainz. Er ist seit 2013 Mitglied der AfD und 2016 in den Landtag eingezogen. Der Wahlausschuss der zweitgrößten Stadt von Rheinland-Pfalz hatte Anfang August mit Mehrheit beschlossen, ihn wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue nicht als Kandidaten zuzulassen; Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz Beschwerde abgewiesen: AfD-Politiker Paul darf bei der OB-Wahl in Ludwigshafen endgültig nicht antreten. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat entschieden, dass der AfD-Kandidat Joachim Paul weiterhin von der Oberbürgermeister-Wahl in Ludwigshafen ausgeschlossen bleibt. Paul hatte eine Beschwerde bei dem Gericht eingereicht, weil er von der Oberbürgermeisterwahl ausgeschlossen worden war. Diese Beschwerde hat das Gericht jetzt zurückgewiesen. Die Nichtzulassung sei nicht rechtswidrig, heißt es in einer Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts (OVG). (…) Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung jetzt bestätigt. Es bestünden hinreichende Anhaltspunkte, dass der Antragsteller nicht die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, so das Gericht. Grundlage für die Zweifel an Pauls Verfassungstreue sei unter anderem, dass Paul wiederholt sogenannte Remigrationspläne verbreitet hat. Dabei habe er sich nicht hinreichend von Aspekten in diesen Plänen distanziert, die nicht im Einklang mit der Verfassung stehen, so das Gericht. Zudem sei der Rechtsextremist Martin Sellner in Pauls Wahlkreisbüro in Koblenz aufgetreten. All das schüre Zweifel daran, dass Paul in Zukunft jederzeit für die Verfassung eintritt. Daher sei die Entscheidung des Wahlausschusses nicht offensichtlich falsch. Die Entscheidung des Wahlausschusses noch vor der Wahl im September umzuwerfen sei nur bei “offenkundigen Willkürakten” zulässig, gab schon das Neustadter Verwaltungsgericht an. Ein solcher Fall liege nicht vor. Stadt Ludwigshafen druckt Stimmzettel – ohne Paul Als Reaktion auf die Entscheidung des Gerichts hat die Stadt Ludwigshafen angekündigt, jetzt die Stimmzettel für die Wahl drucken zu wollen. Joachim Paul wird darauf nicht zu finden sein. Außerdem fordert die Stadt Paul auf, seine Wahlplakate innerhalb der kommenden zwei Wochen abzuhängen.

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