Sich selbst be­zeich­net der AfD-Mann als In­ter­ne­tak­ti­vist, Pro­pa­gan­da­ex­or­zist, Wi­der­stands­mo­ti­va­tor. Das Sam­mel­su­ri­um an Straf­ta­ten, für die er am Di­ens­tag in Aschaf­fen­burg vor Ge­richt zum gro­ßen Teil schul­dig ge­spro­chen wur­de, lässt kei­nen Zwei­fel: Da lo­tet ei­ner die Gren­zen des Rechts­staats für Hass­bot­schaf­ten sei­ner Par­tei aus – ver­s­trickt sich aber mit­un­ter in ku­rio­se Wi­der­sprüche, ana­ly­siert un­ser Au­tor Ke­vin Zahn. Bei den Vorwürfen gegen das AfD-Mitglied aus dem Kreis Aschaffenburg ist am Dienstag fast alles dabei gewesen, weswegen die Partei aus Sicht vieler Bürger undemokratisch ist. Und im Grunde verfährt der Mann immer nach dem gleichen Prinzip: Er überschreitet eine Grenze, provoziert damit Kritik – und stellt sich dann als Opfer dar. So simpel das Vorgehen ist, es beschert der AfD und Konsorten wie Donald Trump nach wie vor große Aufmerksamkeit. (…) Er schwingt sie selbst kräftig gegen andere. Er vergleicht zum Beispiel das Programm der Grünen mit Hitlers Positionen oder postet eine Karikatur von Ukrainern beim Hitlergruß. Zugleich relativiert er die Gesinnung der Nazis, postet Bilder von Aufmärschen. Doch ob die Keule in die eine oder andere Richtung schwingt, beides zielt am Ende auf eines ab: Normalisierung. Bei Gericht stellte Staatsanwalt Jürgen Bundschuh in klaren Worten dar, warum allein die Abbildung von verbotenen Nazisymbolen eine Straftat ist. Sie müsse die Nazis gar nicht verherrlichen, sagt Bundschuh, allein das Zeigen genügt. Ausnahmen gebe es nur, wenn die Abbildung zum Beispiel der Bildung, der Kunst oder der Berichterstattung diene. Oder wenn sich der Äußernde auf Anhieb zu erkennen davon distanziert. Das Recht wirkt hier also der Normalisierung entgegen. (…) Das Gericht sah in vielen dieser Fälle die “strafrechtliche Relevanz” sogar als gesteigert an, sie fielen für die Strafe besonders ins Gewicht. Richterin Scheuermeyer sagte: “Es gibt alle Möglichkeiten, sich mitzuteilen, aber man muss auch die Grenzen beachten.” Beim Verhalten des Angeklagten spricht sie von “regelmäßigen Postings, die absolut überhaupt nichts mit einer nachvollziehbaren Diskussion oder Kritik zu tun haben”. Die klare Botschaft: Wer pauschal Minderheiten diffamiert, muss sogar mit mehr Strafe rechnen. Herabsetzung: Plumper Frauenhass Grüne, der Rechtsstaat, diverse Minderheiten – die Feindbilder der AfD sind nicht komplett ohne Frauen. Auch hier fällt der Angeklagte mit recht plumpen Sprüchen. Das Beleidigungs-Prinzip ist so simpel wie alt: Wenn’s um Frauen geht, sprechen Männer herablassend über deren Sexualleben. Wie es gerade passt: Die eine habe zu viel, verkaufe sich im Falle der Baerbock-Beleidigung gar, die andere habe zu wenig. Am Ende läuft alles auf das Gegenteil von Gleichstellung heraus: Es handelt sich schlicht um Herabsetzung.  Richterin Scheuermeyer griff sich ein Beispiel heraus: “Wenn man das Wort Schlampe verwendet, dann ist das für mich keine objektive Meinungsäußerung, sondern durchaus eine Beleidigung .” Ebendas bestritt der Strafverteidiger postwendend, setzte gar selbst eine ähnliche Äußerung obendrauf. Ob man sich davon provozieren lassen muss? Richterin Scheuermeyer ließ sich darauf erst gar nicht ein.

via main-echo: Der Hassbotschafter: So lotet ein AfD-Mann aus der Region die Grenzen des Rechtsstaats aus