Der Aldinger Waffenhändler ist wieder auf freiem Fuß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil sein Verteidiger Uwe Brüggemann Revision eingelegt hat. Seit Juli 2024 war der Mann in Haft gewesen, das sollte nach einem Gerichtsurteil auch noch rund zwei Jahre so bleiben. Doch der Waffenhändler ist jetzt auf freiem Fuß. Im März ist das Verfahren am Rottweiler Landgericht zu Ende gegangen. Zwei Jahre und neun Monate sollte der als „Reichsbürger“ eingestufte Aldinger Waffenhändler für seine Verstöße gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Waffenrecht insgesamt in Haft bleiben, so das Urteil. Während des Prozesses war der schwerste Vorwurf, illegal eine Kriegswaffe verkauft zu haben, fallen gelassen worden. Der Verteidiger des 58-jährigen Mannes hatte Revision eingelegt. Die Begründung, so eine Pressesprecherin des Landgerichts auf Anfrage, habe auf „Verletzung materiellen Rechts“ gelautet. (…) Die zweite Haftprüfung, also ob er bis zur Entscheidung über die Revision auf freien Fuß gesetzt werden kann, war hingegen erfolgreich. Das Landgericht Rottweil hatte dem Antrag unter der Auflage, sich regelmäßig bei den Behörden zu melden, stattgegeben. Der Mann hatte vorgebracht, dass es seiner Mutter schlecht gehe und er sich an ihrem Wohnort um sie kümmern wolle. Er halte die Auflagen bislang ein, erklärte die Pressesprecherin. Bei erstinstanzlichen Urteilen des Landgerichts kann ein Verurteilter keine Berufung einreichen, aber Revision. Und zwar beim Bundesgerichtshof.

via schwäbische: Waffenhändler und „Reichsbürger“ ist wieder auf freiem Fuß, weil er sich um seine Mutter kümmern will