Seit ihrer Gründung ist die AfD nach Einschätzung des Verfassungsschutzes immer weiter nach rechts gerückt. Inzwischen sei klar: Die Partei ist extremistisch. Wie kommt der Verfassungsschutz zu der Einschätzung? Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD als “gesichert rechtsextremistisch” eingestuft. Grundlage der Entscheidung ist ein umfangreiches Gutachten des BfV, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Eine Veröffentlichung des internen Arbeitspapiers, in das auch Erkenntnisse aus dem zurückliegenden Bundestagswahlkampf eingeflossen sind, ist nicht vorgesehen. Die Gründe teilte die Behörde aber mit: Die Einstufung erfolge “aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei”. “Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar”, teilte die Sicherheitsbehörde mit. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen.”Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes”, heißt es in der Mitteilung des Inlandsgeheimdienstes. Zum Ausdruck komme dieses Verständnis in Äußerungen teils hochrangiger Parteimitglieder. Bei der Frage, warum die AfD als rechtsextremistisch eingestuft wird, drehe es sich im Wesentlichen immer um drei Prinzipien, sagt der Rechtsextremismusforscher Mathias Quent im Interview mit tagesschau24. “Das ist der Verstoß gegen das Menschenwürde-Prinzip. Das sieht man an abwertenden Äußerungen, an Verächtlichmachung, an Pauschalisierung, insbesondere gegen Menschen mit Migrationshintergrund und gegen Muslima und Muslime. Das ist der Verstoß gegen das Demokratie-Prinzip, die Verachtung des Staates und seiner Institutionen beispielsweise. Und das Rechtsstaatsprinzip.”In der Meldung des Verfassungsschutzes sei besonders der “völkische Nationalismus” der AfD hervorgehoben worden. “Also die Vorstellung, dass Zugehörigkeit zu Deutschland nur aufgrund von ethnischer Abstammung hergestellt werden kann.” Das sei das, wofür der Rechtsextremismus in der Tradition des Nationalsozialismus stehe.
via tagesschau: Einstufung des Verfassungsschutzes Warum die AfD “gesichert rechtsextremistisch” ist
siehe auch: »Gesichert rechtsextremistisch« AfD will sich juristisch gegen Neueinstufung wehren Per anwaltlicher Abmahnung fordert die AfD den Verfassungsschutz auf, die Neueinstufung als »gesichert rechtsextremistisch« zu korrigieren. Da die Behörde dem kaum folgen dürfte, wird die Partei wohl klagen. Die AfD wehrt sich rechtlich gegen die am Freitag veröffentlichte Hochstufung der Partei als »gesichert rechtsextrem« durch den Bundesverfassungsschutz. In einer 48-seitigen Abmahnung fordert die Rechtsanwaltskanzlei Höcker das Bundesamt für Verfassungsschutz auf, die Einstufung bis um 8 Uhr am kommenden Montag öffentlich zu korrigieren. »Sollte eine entsprechende Erklärung nicht erfolgen, werden wir unserer Mandantin anraten, ein weiteres gerichtliches Eil- und Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln anzustrengen«, heißt es in dem Schreiben; Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die „Alternative für Deutschland“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die „Alternative für Deutschland“ (AfD) seit dem heutigen Tag aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) haben mit Urteilen von März 2022 beziehungsweise von Mai 2024* die Einstufung der Partei als Verdachtsfall bestätigt, weil zahlreiche Anhaltspunkte für von der AfD ausgehende Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgelegen haben. Diese Anhaltspunkte haben sich bei der weiteren Bearbeitung bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet. Zu diesem Schluss kommt das BfV nach intensiver und umfassender gutachterlicher Prüfung. Dem gesetzlichen Auftrag folgend hatte das BfV das Agieren der Partei an den zentralen Grundprinzipien der Verfassung zu messen: Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip. Dabei wurden neben der Programmatik und den Verlautbarungen der Bundespartei insbesondere die Äußerungen und sonstigen Verhaltensweisen ihrer Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie ihre Verbindungen zu rechtsextremistischen Akteuren und Gruppierungen betrachtet. Die Prüfung erstreckte sich auch auf Entwicklungen in der Partei, die sich an die Entscheidung des OVG NRW aus Mai 2024 anschlossen. Zu berücksichtigen waren dabei insbesondere die Aktivitäten der AfD im Wahlkampf zu den letzten drei Landtagswahlen, die zwischenzeitliche Neustrukturierung des Verhältnisses zwischen AfD und ihrer gesichert rechtsextremistischen Parteijugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) sowie der Wahlkampf zur vorgezogenen Bundestagswahl bis zur Bildung der AfD-Fraktion im 21. Deutschen Bundestag. Nach alledem war Folgendes festzustellen: Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen. Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes. Dieses ausgrenzende Volksverständnis ist Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden. Dies zeigt sich in der Vielzahl fortlaufend getätigter fremden-, minderheiten- sowie islam- und muslimfeindlichen Äußerungen von führenden Funktionärinnen und Funktionären der Partei. Insbesondere die fortlaufende Agitation gegen Geflüchtete beziehungsweise Migrantinnen und Migranten befördert die Verbreitung und Vertiefung von Vorurteilen, Ressentiments und Ängsten gegenüber diesem Personenkreis. Die Abwertung der vorgenannten Personengruppen zeigt sich auch in der pauschalisierenden Verwendung von Begriffen wie „Messermigranten“ oder in der generellen Zuschreibung einer ethnokulturell bedingten Neigung zu Gewalt durch führende Mitglieder der AfD.
