Nach rechtsextremen Gesängen auf Sylt hat die Staatsanwaltschaft drei Verfahren eingestellt. Nur ein Beteiligter muss zahlen – und entgeht einem Prozess. Knapp ein Jahr nach dem Skandal um rechtsextreme Gesänge zu dem Partyhit “L’amour Toujours” in einer Bar auf Sylt hat die Staatsanwaltschaft Flensburg die Ermittlungen gegen drei von vier Beteiligten eingestellt. Laut Behörde liegt der Straftatbestand der Volksverhetzung nicht vor. Gegen einen vierten Beteiligten wurde ein Strafbefehl beantragt. Laut Staatsanwaltschaft erfüllt das Absingen der Textzeile “Ausländer raus, Deutschland den Deutschen” nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung. Zwar zeigten die Äußerungen “Vorbehalte und Ablehnung” gegenüber Ausländern, doch lasse sich nicht zweifelsfrei nachweisen, dass damit “eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten”, hieß es. Gegen einen Beteiligten, der bei dem Vorfall einen Hitlergruß zeigte und ein “Hitlerbärtchen” andeutete, wurde ein Strafbefehl beantragt. Er soll 2.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Nimmt er diese Auflage an, bleibt ihm ein Prozess erspart.
via t-online: Ermittlungen größtenteils eingestellt Sylt-Skandal: Rechtsextreme Parolen bleiben ohne Strafe
siehe auch: Rechtsextreme Gesänge in Pony-Bar Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen wegen Sylt-Videos überwiegend ein Vor knapp einem Jahr grölten junge Partygäste auf Sylt »Deutschland den Deutschen, Ausländer raus«. Bundesweit war die Empörung groß. Nun kommen Ermittler zu dem Schluss: Volksverhetzung war das nicht. Knapp ein Jahr nach den rechtsextremen Gesängen auf Sylt hat die Staatsanwaltschaft Flensburg die Ermittlungen gegen insgesamt vier junge Erwachsene beendet. Gegen drei Beschuldigte, zwei Männer und eine Frau, sei das Verfahren eingestellt worden, teilte ein Sprecher der Behörde mit. Für den vierten Beschuldigten habe man einen Strafbefehl beantragt. Der Fall hatte im vorigen Jahr bundesweit Empörung ausgelöst. In der Pony-Bar im Inselort Kampen grölten mehrere Partygäste an Pfingsten »Deutschland den Deutschen, Ausländer raus«. Grundlage war die Melodie des Songs »L’amour toujours« von Star-DJ Gigi D’Agostino. Die Szenen wurden bekannt, weil ein Videoclip davon im Netz kursierte. Zu sehen ist darauf auch ein junger Mann, der zur Musik den rechten Arm hebt und zwei Finger über die Oberlippe setzt. Strafbefehl für mutmaßliche Hitlergesten Der Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, der Vorfall in der Bar sei keine Volksverhetzung. »Weder der Inhalt der Parolen noch die Gesamtumstände« ließen den »zweifelsfreien Rückschluss« zu, dass gegen Ausländer »eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten«. Das aber wäre »nach höchstrichterlicher Rechtsprechung« Voraussetzung, um eine Straftat zu sehen. Der Strafbefehl ergehe gegen den Mann mit den Gesten. Der »winkende Gruß mit ausgestrecktem Arm unter gleichzeitiger Andeutung eines Hitlerbärtchens« sei ein »Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen« und damit eine Straftat, so der Sprecher.