Das Verwaltungsgericht Mainz hat der AfD im Eilverfahren Recht gegeben: Die Partei darf heute Abend die Biebelnheimer Gemeindehalle für ihre Veranstaltung nutzen. Hinter dem formalen Rechtsstreit verbirgt sich ein vorangegangenen Konflikt zwischen der AfD und der Kommunalverwaltung. (…) Steffen Unger, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Alzey-Land, erklärt dazu: „Die Gemeindehalle wurde seit Jahren nicht an Parteien vermietet. Mit der Änderung der Nutzungsordnung wollten wir klare Verhältnisse schaffen und alle politischen Gruppen gleich behandeln.“ Doch genau diese Argumentation ließ das Gericht nicht gelten. Die Richter verwiesen auf die ursprüngliche Nutzungsordnung von 2019, die Parteien ausdrücklich als berechtigte Nutzer aufführte. Die kurz nach der AfD-Anfrage vorgenommene Änderung werteten sie als möglichen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot: „…eine Gemeinde, welche die Zweckbestimmung ihrer Einrichtung ändert, nachdem bereits ein Begehren auf Überlassung vorliegt, setzt sich dem naheliegenden Verdacht aus, dass sie dies nicht aus einem anzuerkennenden allgemeinen Grund getan hat, sondern nur, um den Antrag ablehnen zu können.“, so die Richter im Urteilstext.

via alzeyer zeitung: AFD ERSTREITET NUTZUNGSRECHT FÜR BIEBELNHEIMER GEMEINDEHALLE