Prominente AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt haben ihre waffenrechtliche Erlaubnis verloren. Grund ist die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Er schreibt dem Landesverband eine “kämpferisch-aggressive Haltung” zu. Die Polizeiinspektion Magdeburg hat als Waffenbehörde mehreren prominenten AfD-Politikern aus Sachsen-Anhalt die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen. Dazu zählen laut Informationen von t-online der Landtagsabgeordnete Christian Mertens, der zweimal für das Amt des Landtagsvizepräsidenten kandidierte und der Jungen Alternative im Land vorsteht, sowie der ehemalige Landesgeschäftsführer Matthias Kleiser, der mittlerweile ein AfD-Abgeordnetenbüro im Europaparlament leitet. Ebenfalls betroffen ist der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Frank Pasemann, der 2020 aus der Partei ausgeschlossen wurde. Grund für den Entzug der Erlaubnisse ist die nun gerichtlich festgestellte waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Grundlage dafür bildet laut der 1. Kammer des Gerichts* die Einstufung der Landespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch das Landesamt für Verfassungsschutz
via t-online: “Kämpferisch-aggressive Haltung” Prominente AfD-Politiker verlieren Waffen
siehe dazu auch: VG #Magdeburg: Mitglieder der AfD in Sachsen-Anhalt sind waffenrechtlich unzuverlässig. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat am 25. März 2025 die Klagen zweier Mitglieder der AfD Sachsen-Anhalt sowie eines ehemaligen Mitglieds der AfD Sachsen-Anhalt gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse abgewiesen. Zur Begründung ihrer Entscheidungen teilte die Kammer Folgendes mit: Die Kammer sei zu dem Schluss gelangt, dass den Klägern die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehle, da sie Mitglieder der AfD Sachsen-Anhalt seien bzw. die AfD Sachsen-Anhalt unterstützt hätten. Die AfD Sachsen-Anhalt sei eine Vereinigung, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gerichtete Bestrebungen verfolge. (…) dass die AfD Sachsen-Anhalt nach außen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung einnehme. Die AfD Sachsen-Anhalt – so die Kammer weiter – untergrabe die in Art. 1 Abs. 1 GG universell garantierte Menschenwürde fortlaufend, indem sie den Gedanken des sog. „Ethnopluralismus“ fördere und verbreite. Sie richte sich auch fortlaufend gegen den Kerngehalt der Menschenwürde, indem sie Ausländer pauschal herabwürdige und ihnen pauschal negative Eigenschaften zuschreibe. Auch wende sich die AfD Sachsen-Anhalt kämpferisch-aggressiv gegen das Demokratieprinzip aus Art. 20 Abs. 2 GG.