Grüne vermuten “politische Einflussnahme” durch FPÖ-Ballorganisator Guggenbichler bei Polizei und bringen Anfrage bei Karner ein, Staatsanwältin sah Tatbestand nicht gegeben. Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Aktivisten der Jüdischen österreichischen Hochschülerschaft (JöH) am Dienstag eingestellt, bevor es überhaupt Fahrt aufnehmen konnte. Und zwar Stunden nachdem die JöH einen Antrag auf Einstellung eingebracht hatte. In ihrer Begründung für die Erledigung folgt die zuständige Staatsanwältin den Argumenten der JöH. Wie berichtet, hatte die Polizei Anfang März dieses Jahres eine angemeldete friedliche Kundgebung der JöH kurzerhand abgedreht. Die Studierenden hatten anlässlich des Akademikerballs drei Tage lang eine Projektion auf das äußere Burgtor geworfen, auf der ein Countdown zum sogenannten “Nazi Ball” zu sehen war. Zwei Tage lang war das offenbar auch für vorbeikommende Polizeibeamte kein Problem. Am dritten Tag, dem 6. März, passierte der Burschenschafter, Ballorganisator und FPÖ-Politiker Udo Guggenbichler das Burgtor und telefonierte. Zeitnah kamen dutzende Polizeiwägen vorbei, Beamte sprachen von “verhetzerischen” Inhalten, verlangten das Abdrehen des Projektors und rissen Plakate für eine Demo gegen den Ball am 7. März herunter. Mittlerweile ist erwiesen, dass Guggenbichler persönlich die Kundgebung wegen “Verhetzung”, also des Paragrafen 283 StGB, angezeigt hat. Ein Paragraf, der bestimmte Minderheiten und Bevölkerungsgruppen schützen solle. Dem STANDARD liegt der Akt vor. JöH-Präsident Alon Ishay kritisierte, dass sich die Exekutive “offenbar als private Truppe des rechtsextremen Burschenschafters Udo Guggenbichler” sah und den Protest gegen Burschenschaften, “die sich besonders durch ihren Antisemitismus hervorgetan haben”, abdrehten. Unter den Ballgästen war heuer unter anderen bekannten Rechtsextremen auch wieder der langjährige Identitären-Chef Martin Sellner. In der zweiseitigen Erledigung, die dem STANDARD ebenfalls vorliegt, weist die Staatsanwältin darauf hin, dass sich die in der Projektion leuchtenden “Äußerungen nicht gegen eine nach § 283 Abs 1 StGB geschützte Gruppe richteten und der Tatbestand der Verhetzung daher nicht erfüllt ist”.

via standard: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen “Verhetzung” gegen Jüdische Hochschülerschaft ein

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