Fast acht Jahre nach den Angriffen von Neonazis auf Gegendemonstrant*innen in Chemnitz hat der Bundesgerichtshof in Leipzig das Urteil gegen den mutmaßlichen Haupttäter aufgehoben. Die per Urteil ergangene Einstellung des Verfahrens gegen den Braunschweiger Kampfsportler Lasse R. sei rechtsfehlerhaft. Jetzt muss das Verfahren gegen den 27-Jährigen vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Chemnitz neu aufgerollt werden. 27 Angeklagte und keine einzige Verurteilung: So sah bislang die strafrechtliche Bilanz nach einer Hetzjagd von Neonazis auf linke Gegendemonstrant*innen in Chemnitz aus. Doch das könnte sich jetzt ändern, zumindest ein bisschen. Fast acht Jahre nach den Angriffen vom 1. September 2018 hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig am Mittwoch den Quasi-Freispruch gegen den Braunschweiger Neonazi Lasse R. auf. Der heute 27-jährige Kampfsportler war von Betroffenen als einer der Haupttäter identifiziert worden. Trotzdem hatte das Landgericht Chemnitz das Verfahren gegen ihn im vergangenen Jahr per Urteil eingestellt. „Das Urteil weist Rechtsfehler auf“, sagte die Senatsvorsitzende Gabriele Cirener. Auf den Revisionsantrag der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft verwies der BGH das Verfahren zurück nach Chemnitz, wo nun eine andere Strafkammer erneut über den Fall verhandeln muss. Die Freisprüche dreier weiterer Angeklagter bestätigte der 5. Strafsenat jedoch.

via endstation rechts: BUNDESGERICHTSHOF KASSIERT QUASI-FREISPRUCH Chemnitzer Neonazi-Hetzjagd kommt neu vor Gericht

Alle reden von Aiwanger. Ich noch mal von Maaßen und SEINER gezielten Desinformation 2018. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_100229914/neue-analyse-zur-hetzjagd-in-chemnitz-so-falsch-lag-hans-georg-maassen.html

Lars Wienand (@larswienand.bsky.social) 2023-08-26T17:19:20.687Z

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