Die AfD wollte in Weilheim unter anderem ein Kino als Veranstaltungsraum nutzen. Die Pläne trieben Bürger auf die Straße – das Landratsamt lehnte die Pläne ab. Nun waren die Richter am Zug. Es bleibt dabei: Die AfD darf ein ehemaliges Kino sowie ein Bürgerbüro im oberbayerischen Weilheim vorerst nicht für Veranstaltungen nutzen. Die Behörden hatten dem Plan der Partei, gegen den es massive Bürger-Proteste gab, einen Riegel vorgeschoben. Nun hat das Verwaltungsgericht München Eilanträge von AfD-Abgeordneten gegen die Nutzungsuntersagungen des Landratsamts Weilheim-Schongau abgelehnt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte darüber berichtet. Die Kammer sei zu der Auffassung gelangt, dass die beabsichtigte Nutzung der Räume für Veranstaltungen nicht von den bestehenden Baugenehmigungen gedeckt sein dürfte. Diese sehen für die betroffenen Räume eine Nutzung als Ladenflächen beziehungsweise als Kino vor. Deshalb sei für die geänderte Nutzung eine neue Baugenehmigung nötig.
via schwäbische: Gericht bestätigt Nutzungsverbot von Kino für AfD-Events
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