Eine Per­son aus dem Neo­na­zi-Mi­lieu hat ihren Per­so­nen­stand zum weib­li­chen Ge­schlecht än­dern las­sen, was die Frage auf­wirft, ob sie im Fall einer rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lung in einem Frau­en­gefäng­nis un­ter­ge­bracht würde. Der Fall il­lus­triert eine Leer­stel­le eines Ge­set­zes, doch ist der Staat so ein­fach aus­zu­trick­sen? Sven Liebich war früher der Name einer Person, die dem neonazistischen Milieu zugeordnet wird. Nun hat sie – so berichten es diverse Medien – ihren Geschlechtseintrag ändern lassen und nennt sich fortan Marla-Svenja. Möglich macht dies das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), welches unter der Ampel-Koalition beschlossen wurde und seit dem 1. November 2024 in Kraft ist. Dieses erlaubt es, den Geschlechtseintrag ohne die zuvor noch notwendigen Begutachtungen – und somit mehr oder weniger ohne große Hürden – zu ändern. Nun fordert Liebich nicht nur, mit dem neuen, weiblichen Namen angesprochen zu werden – sie könnte auch in einem Frauengefängnis untergebracht werden. Diese Frage wird sich jedenfalls stellen, falls ihre Verurteilung wegen Volksverhetzung und anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung rechtskräftig wird. Gegen das Urteil des LG Halle vom Sommer 2024 hat Liebich Revision einlegt. Viel spricht gegenwärtig dafür, dass es sich bei der formalen Geschlechtsänderung nicht um einen Ausdruck der von Liebich empfundenen geschlechtlichen Identität handelt, sondern um eine gezielte Provokation einer Person, die in der Vergangenheit vor “Transfaschismus” warnte und queere Menschen als “Parasiten der Gesellschaft” beschimpfte, wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtet. Da wirkt auch Liebichs Beteuerung gegenüber der Zeitung, Angst vor Diskriminierung zu haben, wenig glaubwürdig. So sieht es auch die Deutsche Gesellschaft für Trans– und Intergeschlechtlichkeit e.V., die den Fall in einer Pressemitteilung anspricht: “Wer aber die Zugehörigkeit zur Gruppe transgeschlechtlicher Menschen durch Personenstandsänderung erklärt, nachdem er sie zuvor mit volksverhetzenden Äußerungen bedacht hat und dafür rechtskräftig verurteilt wurde, dem darf man unlautere Motive unterstellen.”

via beck: Neonazi-Person lässt Geschlecht ändern: Selbstbestimmung ad absurdum?