In Kürze soll im Bundestag der AfD-Verbotsantrag diskutiert werden. Nun bekommen die Unterstützer*innen juristischen Rückenwind. Vor zwei Wochen reichten 113 Abgeordnete des Bundestags ihren Antrag ein, ein AfD-Verbot durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Das Ziel: zumindest noch eine Debatte über das Gesetz im Parlament in der Restlegislaturperiode vor der Neuwahl, bestenfalls sogar eine Abstimmung. Nun bekommen die Abgeordneten Unterstützung von 17 Verfassungsrechtlerinnen. Die Juristinnen legten am Donnerstag dem Innen- und dem Rechtsausschuss des Bundestags eine gemeinsame Stellungnahme vor, in der sie dem Verbotsantrag attestieren, vor dem Bundesverfassungsgericht durchaus „Aussicht auf Erfolg“ zu haben. Die AfD sei „nachgerade der prototypische Fall einer Partei, durch die die spezifischen Mechanismen der grundgesetzlichen wehrhaften Demokratie aktiviert werden“ sollten. Zu den Verfasserinnen gehören etwa der Kasseler Professor Andreas Fischer-Lescano, der Kieler Völkerrechtler Andreas von Arnauld oder die Rechtsprofessorin Kathrin Groh von der Bundeswehruniversität München. Das Papier liegt der taz vor. Für die Verfassungsrechtlerinnen ist erwiesen, dass die AfD verfassungswidrig ist. Die Partei habe sich fortlaufend radikalisiert und offenbare in Äußerungen ihrer Funktionäre immer offener „ihre wahren verfassungsfeindlichen Absichten“, heißt es in ihrer Stellungnahme. Auch verfolge sie ein „völkisch-nationalistisches Programm“ und einen kulturell homogenen Volksbegriff. Dieser werde „von der Breite der Partei getragen“. Auch der Bundesvorstand grenze sich davon nicht ab, sondern dulde verfassungsfeindliche Positionen, wie sich am Umgang mit dem Thüringer Rechtsextremen Björn Höcke zeige. Zugleich würden Kontakte zu gewaltbereiten Gruppen gehalten. Das Urteil der Stellungnahme: „Die AfD agiert im Widerspruch zu den Maximen der Verfassung und delegitimiert die Demokratie.“ Verfassungsfeindlichkeit der AfD sei „belastbar“ Die AfD-Kritik an der Regierung gehe „weit über eine legitime Staatskritik hinaus“, wenn die Partei pauschal politische Akteure delegitimiere und Medien als „Lügenpresse“ diffamiere, heißt es weiter. Als Beispiel wird das jüngste Gebaren des AfD-Manns Jürgen Treutler als Alterspräsident bei der Konstituierung des Thüringer Landtags benannt. All dies „gefährdet die Funktionsfähigkeit des Staats und seiner Einrichtungen“. Umso mehr, da die Partei inzwischen so etabliert sei, dass sie im Falle eines Machtgewinns auch Ämter in Justiz und Verwaltung besetzen und damit ihre Ziele konkret umsetzen könnte.
via taz: Stellungnahme im Bundestag vorgelegt Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag

Von Steffen Prößdorf, CC BY-SA 4.0, Link