In der Dachauer Altstadt beleidigen zwei Männer einen 39-jährigen gebürtigen Senegalesen und schlagen ihn. Das Verfahren wird gegen eine Geldauflage eingestellt. Es sei nicht ersichtlich, dass die Gesinnung der beiden Angeklagten “in Schieflage” geraten sei, so der Richter. “Scheißausländer”, “Scheißflüchtling”, sogar das N-Wort sollen die Angeklagten verwendet haben, um einen 39-jährigen Dachauer, der im Senegal geboren wurde, rassistisch zu beleidigen, auch geschlagen haben sie ihn. Mit der Begründung, dass nicht zu erkennen sei, dass die Gesinnung der beiden nachhaltig “in Schieflage” geraten sei, wird das Verfahren gegen einen 33-jährigen Dachauer und einen 25-jährigen Münchner am Dachauer Amtsgericht trotzdem eingestellt – ohne weitere Zeugen zu vernehmen. Dann hätte man einen weiteren Verhandlungstag ansetzen müssen, daran haben ganz offensichtlich weder Staatsanwalt, noch Richter, noch die beiden Verteidiger ein gesteigertes Interesse. Mit der Auflage an die beiden Männer, jeweils 1250 Euro an den Münchner Verein Flüchtlingshilfe zu überweisen, geht der Fall damit zu den Akten. (…) Nach einem kurzen Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit entschuldigen sich die beiden Angeklagten sodann mit Handschlag bei dem 39-Jährigen. Was sie gemacht hätten, sei “nicht in Ordnung” gewesen und “kommt nicht mehr vor”. Richter Lorenz erklärt noch, dass die beiden Männer eingesehen hätten, dass sie sich falsch verhalten haben, es habe sich wohl um einen “einmaligen Ausrutscher” gehandelt. Das Geld, das der Richter dem Geschädigten als Entschädigung zukommen lassen will, will dieser nicht annehmen. “Ich brauche das nicht”, sagt er mit fester Stimme, während Tränen über seine Wangen laufen. Für den 39-Jährigen ist es nicht das erste Mal, dass er Rassismus erfahren hat, der in körperlicher Gewalt gemündet ist.
via sz: Amtsgericht Dachau : Rassistische Attacke bleibt ohne strafrechtliche Folgen