Bekennt sich ein Beamter offen zum Reichsbürgertum, begeht er ein schweres Dienstvergehen. Das rechtfertigt seine Entfernung aus dem Dienst. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Das war der Fall: Ein Kriminalhauptkommissar leugnete die Existenz der Bundesrepublik Deutschland. Er beantragte bei dem zuständigen Landkreis einen Staatsangehörigkeitsausweis und gab bei Geburtsstaat »Preußen« an. Als er den Ausweis bekam, gab er seinen Personalausweis ab, da er diesen nicht mehr benötige. Außerdem verbreitete der Beamte in seiner Freizeit in öffentlichen Redebeiträgen und gegenüber Bekannten, aber auch während des Dienstes gegenüber Kollegen und Bürgern, Verschwörungstheorien. So hat er unter anderem darüber gesprochen, dass es getarnte Militäraktionen auf deutschem Boden oder »geheime Bunker« gebe, in denen Migranten »ausgebildet« würden, um »irgendwann gegen das deutsche Volk aufzubegehren«, und dass die Corona-Impfungen dem Implantieren von Chips dienten, damit der Multimilliardär Bill Gates die totale Kontrolle über die Weltbevölkerung erlangen könne. Außerdem verglich er das staatliche Handeln während der Corona-Krise mit dem Handeln während der NS-Zeit. Als der Dienstherr von diesen Verhalten Kenntnis erlangt hat, erhob er gegen den Beamten Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht. Das sagt das Gericht Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat der Klage stattgegeben und den Kriminalhauptkommissar aus dem Dienst entfernt.
via bund-verlag: Dienstvergehen Reichsbürger darf kein Beamter sein
