Das Amtsgericht Günzburg verurteilt einen mitte-50-jährigen Neonazi zu einer Geldstrafe von 4200 Euro, nachdem dieser mehrere Feiertags-Grüße mit Hitler, Hakenkreuz und SS-Runen in einem Messenger teilte. Anfang September musste sich ein Neonazi vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem zur Tatzeit 55-Jährigen die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor. Laut Anklage postete er in eine aus insgesamt 18 Personen bestehende WhatsApp-Gruppe eine photographische Darstellung des Oberkörpers von Adolf Hitler, der seinen rechten Arm zum Hitlergruß erhebt. Das Bild trägt die Aufschrift: »aufgrund von Corona. Anstatt Händeschütteln… wird wieder normal gegrüßt!« Nazi-Grüße zu Weihnachten und Ostern Photos aus Ermittlungsakten zeigen, wie prägend der Nationalsozialismus für Voice of Anger und Benjamin Einsiedler ist. Am 24. Dezember 2020 postete der Angeklagte nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in eine weitere aus 20 Personen bestehende WhatsApp-Gruppe einen Sticker, auf dem sich wiederum eine photographische Abbildung Adolf Hitlers und im Hintergrund überdies ein Hakenkreuz befinden. (…) Dafür verurteilte ihn Amtsrichter Kramer wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in drei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 105 Tagessätzen zu je 40 Euro. (2 Cs 409 Js 3586/21) Wird das Urteil rechtskräftig, muss der Mittfünfziger demnach 4200 Euro Strafe plus Gerichtskosten bezahlen. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung seines sichergestellten Mobiltelefons Samsung S 10 an. Als Verteidiger trat der bekannte Szeneanwalt Alexander Heinig auf, der regelmäßig für Anhänger von Voice of Anger eintritt.
via allgäu rechtsaußen: Geldstrafe für Feiertags-Grüße mit Hakenkreuz und SS-Runen