Für einen brutalen Angriff auf zwei Journalisten bekamen zwei Neonazis ein mildes Urteil. Staatsanwaltschaft und Nebenklage legen Revision ein. Das Urteil verursachte einen bundesweiten Aufschrei. Die Deutsche Journalistenunion äußerte sich „empört und fassungslos“. Der Rechtsstaat dürfe so nicht mit Journalist*innen umgehen. Der Deutsche Journalistenverband sprach von einem „haarsträubenden Gerichtsurteil“ und einem „fatalen Signal in Richtung der rechten Szene“. Zuvor hatte das Landgericht Mühlhausen zwei Neonazis zu äußerst milden Strafen für einen brutalen Angriff auf zwei Journalisten im Jahr 2018 im Thüringer Fretterode verurteilt. Am Freitag erklärten nun Staatsanwaltschaft und Nebenklage, dass sie dagegen Revision einlegen werden. „Wir wollen das Urteil vom Bundesgerichtshof rechtlich überprüfen lassen“, sagte Staatsanwalt Benedikt Ballhausen der taz. Anders als das Gericht ziehe man die Glaubwürdigkeit der angegriffenen Nebenkläger nicht in Zweifel. Auch habe das Gericht die politische Motivation der Angreifer „nicht hinreichend berücksichtigt“. Sven Adam, Anwalt eines der angegriffenen Journalisten, sprach ebenso von einem „unfassbaren und lächerlichen Urteil“. Noch befinde man sich in Gesprächen und rechtlicher Prüfung. Das Ziel aber sei klar, so Adam zur taz: „Wir wollen uns der Revision der Staatsanwaltschaft anschließen.“ Die beiden Journalisten hatten im April 2018 ein Neonazi-Treffen auf dem Anwesen der Thüringer NPD-Größe Thorsten Heise in Fretterode dokumentiert. Daraufhin liefen von dem Gespräch sein Sohn Nordulf H. und dessen Bekannter Gianluca B. auf sie zu, verfolgten sie mit ihrem Auto und versuchten sie von der Straße zu drängen. Als die Journalisten sich in einem Straßengraben festfuhren, sollen der 23- und 28-Jährigen sie mit einem Schraubenschlüssel, Baseballschläger, Messer und Reizgas attackiert, das Auto zertrümmert und eine Kamera geklaut haben. Die Opfer erlitten eine Stichverletzung am Oberschenkel, eine blutende Kopfwunde und Prellungen. Der PKW war ein Totalschaden. Nach einjähriger Verhandlung verurteilte das Landgericht Mühlhausen Gianluca B. dafür zu einem Jahr auf Bewährung und Nordulf H. zu einer Jugendstrafe von 200 Arbeitsstunden. Die Angeklagten hätten die Opfer nicht als Journalisten, sondern als Angehörige der linken Szene identifiziert, erklärte die Richterin. Dafür spreche, dass sie bei dem Angriff als „Zecken“ tituliert wurden – was in den Augen des Gerichts allerdings ein geläufiger Begriff sei und noch keinen Rückschluss auf die politische Gesinnung der Täter zulasse.
via taz: Revision zu Fretterode-Urteil eingelegt :„Nicht im Ansatz plausibel“