Das Verwaltungsgericht verhandelt ab Dienstag die Einstufung der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall. Die Partei inszeniert sich derweil als Opfer. Der erste große Showdown zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der AfD steht an. Am Dienstag und Mittwoch verhandelt das Verwaltungsgericht Köln vier Klagen der Partei, die unter anderem gegen die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall vorgeht. Gewinnt der Verfassungsschutz, darf er die Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen, Kommunikation auswerten und V-Leute anwerben. Wegen der Coronapandemie und gleichzeitig großem öffentlichem Interesse hat das Gericht den Prozess in die Messe Köln verlegt. (…) Verhandelt werden insgesamt vier Klagen der AfD. Neben der Einstufung der Bundespartei geht es auch um die Einstufung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative als Verdachtsfall. Ebenso geht es um die Einstufung einer „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ des formal aufgelösten extrem rechten Flügels, der völkischen Parteiströmung um den Thüringer Landeschef und Rechtsextremisten Björn Höcke. (…) Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kündigte auf taz-Anfrage an, bei einer Einstufung als Verdachtsfall Konsequenzen gegen Mitglieder zu ziehen. GdP-Mitglieder, die offensichtlich für die AfD werben oder sich in Parteiämtern befinden, würden mit einem Ausschlussverfahren konfrontiert, sagte GdP-Bundessprecher Oliver Malchow. Die GdP hatte bereits kurz nach der Einstufung als Verdachtsfall vor rund einem Jahr eine Unvereinbarkeitserklärung abgegeben und als AfD-Politiker aktive GdP-Mitglieder zum Austritt aufgefordert. Die meisten Beobachter*innen gehen davon aus, dass das Gericht der Einschätzung des BfV folgen wird. Politikwissenschaftlich und journalistisch ist vielfach belegt, dass die AfD eine extrem rechte Partei ist. Sie vertritt rassistische, sexistische und revisionistische Positionen und versucht in radikaler Systemfeindschaft, die parlamentarische Demokratie auszuhöhlen.
via taz: Verfassungsschutz und AfD-Einstufung – Showdown in Köln
siehe auch: Gerichtsverfahren in Köln – Wie rechtsextrem ist die AfD? Die AfD will nicht länger vom Verfassungsschutz als “Verdachtsfall” eingestuft werden, weil sie dann nachrichtendienstlich beobachtet werden darf. Das Verwaltungsgericht Köln muss darüber entscheiden.
