Im Terrorprozess gegen die „Sächsischen Separatisten“ kommt die Hälfte der Angeklagten frei. Zwei von ihnen könnten bald im Stadtrat von Grimma sitzen. Das Oberlandesgericht Dresden hat die Haftbefehle gegen drei von acht mutmaßlichen Mitgliedern der „Sächsischen Separatisten“ am Donnerstag aufgehoben. Einen weiteren Haftbefehl setzt das Gericht aus, sobald eine „Sicherheitsleistung“ hinterlegt ist. Vier weitere Männer bleiben in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte den Männern vorgeworfen, als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung die Errichtung eines „ethnisch gesäuberten“ NS-Staates vorzubereiten. Laut Bundesanwaltschaft hätten die acht Angeklagten ein „hochverräterisches Unternehmen“ gegen die Bundesrepublik vorbereitet und paramilitärische Übungen betrieben. Die ethnischen Säuberungen sollten Gebiete in Ostdeutschland betreffen. Rassismus und Antisemitismus seien treibend für die insgesamt etwa 20 Mitglieder gewesen. Unter anderem nahmen sie an einem Häuserkampftraining teil. Nun hob das Gericht die Haftbefehle gegen Kevin R., Norman T. und Hans-Georg P. auf. Man sehe bei zweien von ihnen den Tatverdacht „nicht mehr in vollem Umfang des Tatvorwurfs als gegeben“, heißt es in einer Mittelung des Gerichts vom Donnerstagnachmittag. Beim dritten Angeklagten sei „die Haftfortdauer als unverhältnismäßig“ anzusehen. Dann ist da noch der Angeklagte, der gegen eine Sicherheitsleistung freikommen kann: Kurt Hättasch. Vor der Haft war er Fraktionschef der AfD im Stadtrat von Grimma und Schatzmeister der ehemaligen Parteinachwuchsorganisation Junge Alternative in Sachsen. Stadtrat ist er noch immer. Sollte er wieder auf freiem Fuß sein, dürfte er – trotz Anklage – wieder an dessen Sitzungen in Grimma teilnehmen. Spätestens dort könnte er ab nächster Woche wieder auf Kevin R. treffen. Da eine Stadträtin der AfD-Fraktion in Grimma angekündigt hat, ihr Amt an diesem Donnerstag niederzulegen, könnte der frisch entlassene R. nachrücken. Auf Anfrage der taz weist das Oberlandesgericht einen Zusammenhang zurück; es handle sich um einen Zufall.
via taz: Prozess gegen „Sächsische Separatisten“ Gericht entlässt mehrere mutmaßliche Rechtsterroristen
siehe auch: TERROR-PROZESS IN DRESDEN Drei “Sächsische Separatisten” kommen aus U-Haft frei von MDR SACHSEN Im Verfahren gegen die sogenannten “Sächsischen Separatisten” sind drei der Angeklagten auf freiem Fuß. Wie das Oberlandesgericht Dresden mitteilte, wurden die Haftbefehle gegen sie nach fast zwei Jahren Untersuchungshaft aufgehoben. Bei zwei der Angeklagten bestehe nicht mehr der dringende Tatverdacht und es bestehe keine Fluchtgefahr, hieß es zur Begründung. Bei dem dritten Mann sah das Gericht die Fortdauer der Haft als unverhältnismäßig an. Der Vollzug des Haftbefehls gegen einen vierten Angeklagten ist ausgesetzt, aber von der Zahlung einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht worden. Diese sei aber noch nicht hinterlegt worden. Nach MDR-Informationen geht es um 20.000 Euro. Bei dem Angeklagten handelt es sich um den früheren AfD-Politiker Kurt Hättasch aus Grimma, der auch wegen versuchten Mordes angeklagt ist
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