Ein ehemaliger AfD-Landesvorstand aus Vaterstetten musste sich wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht Ebersberg verantworten. Die Strafe von 4200 Euro will er in Raten zahlen. Es haben sich schon viele Leute vor Gericht um Kopf und Kragen geredet, weil sie meinten, ohne Anwalt besser dazustehen. Ein Ex-AfD-Politiker aus Vaterstetten gab sich diesbezüglich vorm Ebersberger Amtsgericht ebenfalls redliche Mühe. Nicht nur räumte er ein, einen linken Online-Aktivisten aus Berlin über einen Kurznachrichtendienst als „Du Nazi“ beschimpft zu haben – er versuchte zu erklären, dass es zwar eine satirische Zuspitzung, aber in der Sache korrekt sei. Schließlich sei es in der vorangegangenen Debatte um linke Politik-Ziele wie einen schärferen Mietendeckel und höhere Steuern für Reiche gegangen. Und diese Ideen wurzelten in der Politik des Nationalsozialismus. Richterin Anne Leiding ließ sich auf diese historisch abenteuerliche Lesart nicht ein. Auch dass das Vergehen irrtümlicherweise als „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organe“ statt als Beleidigung angeklagt war, sah sie nicht als Verfahrenshindernis. Sie betonte das Recht auf politische Meinungsäußerung, zog aber eine strafrechtliche Linie: „Sie können nicht einfach Leute als Nazi bezeichnen. Sie kennen den Herrn doch gar nicht!“ Statt spätestens hier zu schweigen, bekannte der Angeklagte, er könne verstehen, dass sich sein Online-Debattengegner beleidigt gefühlt habe, hielt aber an der Einschätzung fest, dass die Äußerung organisch und belegbar aus der Diskussion hervorgegangen sei: „Das war nicht aus der Hüfte geschossen!“ Die Flanke für die Staatsanwältin war geöffnet, zumal der 68-Jährige, vor einigen Jahren noch Mitglied des bayerischen AfD-Landesvorstands, kein unbeschriebenes Blatt ist. Als er noch im Amt und die Partei weniger rechtsradikal und mehr euroskeptisch aufgestellt war, war er auch den eigenen Reihen durch Geschmacklosigkeiten zu den tödlichen Schüssen eines „Reichsbürgers“ auf einen Polizisten negativ aufgefallen. In der Folge verlor er seine Waffenbesitzkarte. Nach dem Parteiaustritt folgten noch Verurteilungen wegen Amtsanmaßung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organe sowie eines Verstoßes gegen ein Waffenverbot bei Versammlungen. Heute coacht er zu Maskulinität und gegen Feminismus – ohne Erfolg Mittlerweile scheint der Vaterstettener seinen Aktivismus ins Internet verlagert zu haben, postete bis zuletzt fleißig in den sozialen Medien, unter anderem über die „Parasiten des feministisch motivierten System-Versagens“. Auf eigenen Online-Seiten bietet er Coachingangebote zum Thema Maskulinität an, erziele aber daraus zu seinem eigenen Erstaunen keine Einnahmen, wie er aussagte. (…) Die nun rechtskräftige Strafe wegen der Beleidigung von 4200 Euro, 70 Tagessätzen zu je 60 Euro, will der Mann in Raten abstottern.
via merkur: Ex-AfD-Politiker nennt Linken „Nazi“ – und erklärt es im Gericht für korrekt
0 Comments