Wegen Zweifeln an der Verfassungstreue darf ein Jurist vom Referendariat ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit soll er rechtsextremen Gruppen nahegestanden haben. In Sachsen-Anhalt hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass ein Jurist mit einer mutmaßlich rechtsextremen Vergangenheit bei begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue vom Referendariat ausgeschlossen werden kann. Der Mann scheiterte mit einer Beschwerde, die bereits das Verwaltungsgericht Halle zurückgewiesen hatte. Der Betroffene wurde im Jahr 2017 aus der Bundeswehr entlassen, weil er etwa an einem Treffen ehemaliger SS-Offiziere in Estland sowie an Veranstaltungen einer rechtsextremistischen Organisation teilgenommen haben soll. Er soll sich zudem antisemitisch und rassistisch geäußert haben, hieß es in dem Beschluss. Weiterhin sei er Funktionär einer Bestrebung gewesen, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde. Damit ist offenbar die ehemalige AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative gemeint. Laut dem Gericht hat das Bundesverwaltungsamt 2023 auch ein Waffenbesitzverbot für den Mann angeordnet. Die Behörde habe dies unter anderem mit der Annahme begründet, dass er Teil der Identitären Bewegung sei.

via zeit: Jurist wegen rechtsextremer Vergangenheit für Referendariat gesperrt

siehe auch: OVG Sachsen-Anhalt folgt BVerwG-Rechtsprechung Vor­erst kein Refe­ren­da­riat nach rechts­ex­t­remer Ver­gan­gen­heit. Ein wegen diskriminierenden und extremistischen Verhaltens aus der Bundeswehr entlassener Mann will ins Rechtsreferendariat. Daraus wird aber nichts. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg lehnte seinen Eilantrag ab. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass ein vorläufiger Ausschluss vom juristischen Vorbereitungsdienst bei begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue möglich ist (Beschl. v. 10.09.2026, Az. 3 M 70/26). Der Antragsteller ist ein Mann, der bereits im Jahr 2017 aus der Bundeswehr entlassen worden ist, weil er etwa an einem Treffen ehemaliger SS-Offiziere in Estland sowie an Veranstaltungen einer rechtsextremistischen Organisation teilgenommen haben soll. Wie sich aus dem Entlassungsbescheid ergibt, soll sich das Ex-Bundeswehr-Mitglied auf schwere Weise antisemitisch und rassistisch geäußert haben.  Weiterhin sei der Mann Funktionär einer Bestrebung gewesen, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft worden ist – gemeint ist laut der dpa die ehemalige AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative. Laut dem Gericht hat das Bundesverwaltungsamt 2023 auch ein Waffenbesitzverbot angeordnet. Die Behörde habe dies unter anderem mit der Annahme begründet, dass der Mann Teil der Identitären Bewegung sei. Seine rechtsextremen Aktivitäten sollen mehr als drei Jahre zurückliegen. Darauf berief sich der Antragsteller. Zudem bestritt er einige der Vorwürfe aus dem Entlassungsbescheid und bekannte sich in einer eidesstattlichen Versicherung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. In seiner Beschwerde vor dem OVG Sachsen-Anhalt beantragte der Mann, dass er zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen wird. Hilfsweise beantragte er, dass die Behörde verpflichtet wird, unverzüglich über seine Zulassung zu entscheiden. Damit blieb er erfolglos. Bereits das Verwaltungsgericht (VG) Halle hatte seine Anträge zurückgewiesen (Beschl. v. 01.09.2026, Az. 5 B 212/26 HAL).