Weil Martina Müller für die Alternative für Deutschland (AfD) kandidiert, hat ihr Arbeitgeber ihr fristlos gekündigt. Der diakonische Hospizträger in Friesland beruft sich auf kirchliche Loyalitätspflichten. Müller will für den Kreistag Friesland und den Gemeinderat Wangerland kandidieren. Man habe die Mitarbeiterin zunächst abgemahnt und sie aufgefordert, auf ihre Kandidatur zu verzichten, heißt es von ihrem Arbeitgeber Mission:Lebenshaus in Jever. Nachdem dies nicht erfolgt sei, habe man arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen. Die Entscheidung für die Kündigung sei Ergebnis einer sorgfältigen Prüfung auf Grundlage des Grundgesetzes und der geltenden kirchlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen, so der Verein. Träger sieht Kandidatur als Frage der Haltung Bei Mission:Lebenshaus werde die Kündigung als Frage der Haltung verstanden. Die Einrichtung betreut unter anderem Menschen, die von der AfD immer wieder zum politischen Gegenstand gemacht würden, etwa Menschen mit Behinderungen, Geflüchtete oder Wohnungslose. Aus Sicht der Geschäftsführung müsse sich eine Organisation fragen, wie glaubwürdig sie ihre Arbeit fortsetzen kann, wenn Personen in verantwortlicher Position für eine Partei kandidieren, die Teile der betreuten Gruppen ablehnen oder soziale Träger angreifen.Grundlage der Entscheidung sei eine Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Diese verpflichte Beschäftigte dazu, auch außerhalb ihres Dienstes die Grundwerte der Kirche zu achten. Der Träger sieht diese Loyalitätspflicht durch die Kandidatur für eine Partei verletzt, die als rechtsextrem eingestuft werde. “Unsere christlichen Werte stimmen nicht mit den Themen überein, für die diese Kandidatin antritt. Und deswegen sind wir der festen Überzeugung, dass so eine Mitarbeiterin in unserem Haus, im Umgang mit zu schützenden Personen, nichts zu suchen hat”, sagte Roman Mölling, Sprecher der Mission:Lebenshaus. Sie ist eine Tochter der Bremer Inneren Mission und betreibt sechs Hospize in Norddeutschland.
via ndr: “Hat in unserem Haus nichts zu suchen”: Hospizträger kündigt AfD-Kandidatin
siehe auch: Wegen AfD-Kandidatur: Hospizbetreiber trennt sich von Mitarbeiterin Weil sie für die AfD in Niedersachsen kandidieren möchte, hat sich die Mission:Lebenshaus, eine Tochtergesellschaft des Vereins für Innere Mission in Bremen, in Jever von einer Mitarbeiterin getrennt. Die Mission:Lebenshaus, Trägerin von sechs stationären Hospizen in Norddeutschland, hat sich am Standort in Jever von einer Mitarbeiterin getrennt, die für die AfD bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen kandidieren will. Das Unternehmen begründet die Entscheidung mit der Unvereinbarkeit dieser Kandidatur mit den Grundwerten kirchlich-diakonischer Arbeit. Die Mission:Lebenshaus ist eine Tochtergesellschaft des Vereins für Innere Mission in Bremen. Zentrale Werte wie Menschenwürde, Nächstenliebe und der Schutz vulnerabler Menschen seien nicht verhandelbar, heißt es in einer Stellungnahme des Unternehmens.
siehe auch: Statement aus aktuellem Anlass Die mission:lebenshaus gGmbH ist eine 100%-ige Tochter des Verein für Innere Mission in Bremen und unterhält sechs stationäre Hospize in Norddeutschland. Der Verein für Innere Mission in Bremen ist Teil der evangelischen Kirche sowie auch Teil der Diakonie und erfüllt seit 177 Jahren seinen Auftrag auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes. Die unantastbare Würde jedes Menschen, Nächstenliebe, Respekt, Teilhabe, Solidarität sowie die besondere Verantwortung für Menschen in vulnerablen Lebenslagen sind zentrale Grundlagen unseres Handelns. Diese Werte prägen nicht nur unsere Arbeit mit den Menschen, die wir begleiten und unterstützen. Sie bilden auch die Grundlage für die Zusammenarbeit innerhalb unserer Einrichtungen, für die Auswahl von Kooperationspartnern und für die Anforderungen an unsere Mitarbeitenden. Als kirchlich-diakonische Organisation tragen wir eine besondere Verantwortung dafür, dass unser Auftrag glaubwürdig wahrgenommen werden kann. Die Mitarbeitsrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland beschreibt ausdrücklich, dass Mitarbeitende durch ihr dienstliches und außerdienstliches Verhalten die Glaubwürdigkeit kirchlicher und diakonischer Arbeit nicht beeinträchtigen dürfen. Gerade weil Kirche und Diakonie für bestimmte Werte stehen, können wir nicht losgelöst von der Frage handeln, ob öffentlich vertretene Haltungen oder Aktivitäten mit diesem Auftrag vereinbar sind. Grundsätzlich arbeiten wir nicht mit Personen, Organisationen oder Netzwerken zusammen, deren Handeln oder vertretene Positionen im Widerspruch zu den grundlegenden Werten von Kirche und Diakonie stehen oder geeignet sind, das Vertrauen in unsere Arbeit zu beeinträchtigen. Dabei geht es für uns nicht um die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei oder Organisation als solche. Entscheidend ist vielmehr die Frage, ob Haltungen, Positionen und öffentliches Handeln mit dem kirchlich-diakonischen Auftrag und den daraus folgenden Loyalitätsanforderungen vereinbar sind.
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