Die Rechtsextremistin war in Tschechien gefasst worden. Vor Gericht lehnte sie eine Übergabe ab. Das Landgericht im tschechischen Pilsen hat die Entscheidung über eine mögliche Auslieferung der Neonazi Marla Svenja Liebich an die deutschen Behörden vertagt. Nach rund zwei Stunden Verhandlung am Montag wurde die Verkündung ohne Angabe von Gründen auf den 1. Juni verschoben. Liebich hatte vor Gericht eine Zustimmung zur Auslieferung erneut abgelehnt. „Das kann ich nicht, weil ich im Gefängnis getötet würde“, sagte die verurteilte Rechtsextremistin. Liebich soll in Deutschland eine Haftstrafe verbüßen, war jedoch geflohen und erst nach monatelanger europaweiter Fahndung Anfang April dieses Jahres von tschechischen Beamten festgenommen worden. Seitdem sitzt sie in tschechischer Haft. In den Gerichtssaal wurde sie in Handschellen, mit Bart und Brille, geschminkt und in einem Oberteil mit Leopardenmuster geführt. Wird die Auslieferung rechtskräftig angeordnet, soll Liebich in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz gebracht werden. Auf deutscher Seite ist die Staatsanwaltschaft Halle für den Fall zuständig, die einen Antrag auf Auslieferung gestellt hatte. Auch nach dem ersten Verhandlungstag ging Oberstaatsanwalt Dennis Cernota davon aus, dass es zu keinen größeren Problemen komme. „Das ist ein geübtes System zwischen europäischen Ländern. Das klappt in der Regel recht reibungslos“, sagte er. Das Gericht prüfe unter anderem, ob Polizei und Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten richtig agiert hätten.
via berloiner zeitung: Neonazi Marla Svenja Liebich: Pilsener Gericht vertagt Entscheidung über Auslieferung
siehe auch: Prozess um Auslieferung von Neonazi Liebich in Tschechien vertagt Ein Gericht in Tschechien entscheidet, ob die Person Liebich den deutschen Behörden übergeben werden darf. Der Prozess wurde nach zwei Stunden Verhandlung verschoben. Das Landgericht im tschechischen Plzeň (Pilsen) hat die Entscheidung über eine mögliche Auslieferung von Neonazi Liebich vertagt. Die Verkündung einer Entscheidung wurde am ersten Verhandlungstag nach zwei Stunden ohne Angaben von Gründen auf den 1. Juni verschoben. In Deutschland steht nach einem Urteil für den Rechtsextremisten Sven Liebich, der sich inzwischen Marla-Svenja nennt, eine Haftstrafe an: Die Person Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Berufung dagegen scheiterte, ebenso wie später die Revision. Anfang 2025 war bekannt geworden, dass Liebich den Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla-Svenja hat ändern lassen.
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