Ein Abteilungsleiter der Hamburger Untersuchungshaft ist AfD-Spitzenkandidat in Apensen bei Stade. Die Justizbehörde sieht noch keinen Handlungsbedarf. Man könnte es für eine Lokalposse halten: In der Samtgemeinde Apensen im Landkreis Stade tritt Tomáš Jan Gold als Spitzenkandidat für die AfD zur Kommunalwahl am 13. September an. Dabei war der 61-Jährige dort lange für die CDU aktiv, etwa als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Beckdorf. Wichtiger als sein politischer Farbenwechsel ist allerdings sein Hauptberuf: Gold ist langjähriger Beamter im Hamburger Justizdienst, leitet eine Abteilung im Untersuchungsgefängnis am Holstenglacis. Nun stellt sich die Frage, inwieweit diese Tätigkeit mit seinem parteipolitischen Engagement vereinbar ist. Für ihn gilt das sogenannte Mäßigungsgebot, das sich aus der besonderen Treuepflicht von Beamten gegenüber dem Staat ableitet. Grob gesagt, genügt es nicht, dass Beamte den Staat und seine Grundordnung irgendwie hinnehmen, sondern sie müssen „sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“, wie es im Beamtenstatusgesetz heißt. Nun ist aber die niedersächsische AfD vom dortigen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft worden, unabhängig von der Einstufung der Bundespartei. Und der Kreisverband Stade, dem Gold angehört, tritt besonders radikal auf. Auf seiner Website präsentiert er sein Maskottchen: einen Dackel mit dem altgermanischen, in der Neonaziszene beliebten Namen „Odin“. Handfester wird es bei der Liste der „Medien“, die der Kreisverband empfiehlt und verlinkt: Da ist die parteinahe Boulevard-Postille Deutschland-Kurier schon das am wenigsten radikale. Neben einer Reihe verirrter Blogger stehen dort die neurechte Wochenzeitung Junge Freiheit, die rechtspopulistische Website Journalistenwatch, der rechtsextreme Web-TV-Sender Auf1 aus Österreich und das Coronaleugner-Webradio Kontrafunk. AfD-Kandidatur könnte gegen Mäßigungsverbot verstoßen Und Jan Gold ist ein exponierter Vertreter dieses AfD-Kreisverbands. Er tritt nicht nur an der Spitze einer 13-köpfigen Liste für die Samtgemeindevertretung an, sondern kandidiert auch für den Kreistag. Das könnte, anders als die einfache Mitgliedschaft in der Partei, bereits einen Verstoß gegen das Mäßigungsgebot begründen. Das gilt nämlich nicht nur in der beruflichen Sphäre, sondern auch im Privaten.

via taz: Hamburger Justizbeamter kandidiert Der U-Haft-Chef von der AfD

Von ViktualisEigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link

0 Comments

Leave a Reply

Avatar placeholder

Your email address will not be published. Required fields are marked *